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Die TI-Anbindung von Arztpraxen wird umfassend gefördert
Informationen zur TI-Förderung für Ärzte
Förderung der Erstanbindung an die TI
Die Spitzenorganisationen der Leistungserbringer und die Krankenkassen müssen im Rahmen des E-Health-Gesetzes Finanzierungsvereinbarungen schließen. Im Einzelnen wurden folgende Förderungen für Ärzte vereinbart:
Erstattungsbetrag E-Health Konnektor (mit Funktion für qualifizierte elektronische Signatur, VSDM, NFDM, eMP) inkl. eines E-Health Kartenterminals: 2.561,50 € (Praxen mit bis zu 3 Ärzten)
Erstattungsbetrag weiteres stationäres Kartenterminal (in Abhängigkeit der beschäftigten Ärzte):647,50 €
Erstattungsbetrag weiterer stationärer Kartenterminals im Zuge von NFDM und eMP: 677,50 € (je 625 begonnene Fälle)
Erstattungsbetrag eines weiteren stationären Kartenterminals zur Nutzung der Komfortsignatur: 677,50 €
Erstattungsbetrag für mobiles Kartenterminal: 350 €
Erstattungsbetrag für Praxisausweis (SMC-B): 23,25 € pro Quartal
Erstattungsbetrag für elektronischen Heilberufsausweis (eHBA): 11,63 € / Quartal & Karte je Arzt/Psychotherapeut
Startpauschale: 900 € (einmalig)
Beträge für den laufenden Betrieb: 82,67 € monatlich
Gut zu wissen: Die Fördersumme wird immer in vollem Umfang pauschal nach Installationsquartal und Praxisgröße bezahlt - unabhängig von der real installierten Anzahl der Komponenten.
Förderung des Hardwaretauschs
In der Pauschalen-Vereinbarung zwischen der KBV und dem GKV-Spitzenverband in der zuletzt geänderten Fassung vom 26.08.2022 wurde die Höhe der Förderung des Hardwaretauschs für vertragsärztliche Praxen festgelegt:
Erstattungsbetrag je weitere gSMC-KTs im Rahmen des Hardwaretauschs (bei Ablauf innerhalb der nächsten sechs Monate): 100 € brutto
Erstattungsbetrag je weiterer gSMC-KTs außerhalb des Hardwaretauschs (inkl. Versand und Dienstleistung bei Ablauf innerhalb der nächsten sechs Monate): 100 € brutto
Förderung des ePA Upgrades (PTV4)
Mit dem ePA Firmware Upgrade unterstützt die KoCoBox MED+ die Anbindung an die gesetzlich verpflichtende elektronische Patientenakte.
Die Förderung des ePA Upgrades wurde wie folgt verhandelt:
Upgrade zum ePA Konnektor: 400 €
Notfallldatenmanagement: 5,25 € je Quartal
eMedikatonsplan: 7,50 € je Quartal
ePatientenakte: 23,25 € je Quartal
Beträge für den laufenden Betrieb des E-Rezeptes: 1,00 € je Quartal
Bitte beachten Sie, dass zur Herstellung der Förderfähigkeit neben dem ePA Upgrade zwei weitere Komponenten notwendig sind: ein elektronischer Heilberufsausweis und das ePA-Modul Ihres Primärsoftwareherstellers:
Zu eHBA Bestellung bei D-Trust bitte hier klicken.
Zur ePA-Modulbestellung für Anwender eines CGM Arztsoftwaresystems bitte hier klicken. Anwender eines fremden Primärsystems wenden sich bitte hinsichtlich weiterer Informationen zum ePA-Modul direkt an den Hersteller.
Die Erstattung der Förderpauschalen und Einmalbeträge erfolgt je nach Kassenärztlicher Vereinigung auf unterschiedliche Weise. Wir haben Ihnen die Informationen der einzelnen KVen hierzu zusammengetragen.