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Die TI-Anbindung von Arztpraxen wird umfassend gefördert

Informationen zur TI-Förderung für Ärzte

Förderung der Erstanbindung an die TI

Die Spitzenorganisationen der Leistungserbringer und die Krankenkassen müssen im Rahmen des E-Health-Gesetzes Finanzierungsvereinbarungen schließen. Im Einzelnen wurden folgende Förderungen für Ärzte vereinbart:

  • Erstattungsbetrag E-Health Konnektor (mit Funktion für qualifizierte elektronische Signatur, VSDM, NFDM, eMP) inkl. eines E-Health Kartenterminals: 2.561,50 € (Praxen mit bis zu 3 Ärzten)
  • Erstattungsbetrag weiteres stationäres Kartenterminal (in Abhängigkeit der beschäftigten Ärzte): 647,50 €
  • Erstattungsbetrag weiterer stationärer Kartenterminals im Zuge von NFDM und eMP: 677,50 € (je 625 begonnene Fälle)
  • Erstattungsbetrag eines weiteren stationären Kartenterminals zur Nutzung der Komfortsignatur: 677,50 €
  • Erstattungsbetrag für mobiles Kartenterminal: 350 €
  • Erstattungsbetrag für Praxisausweis (SMC-B): 23,25 € pro Quartal
  • Erstattungsbetrag für elektronischen Heilberufsausweis (eHBA): 11,63 € / Quartal & Karte je Arzt/Psychotherapeut
  • Startpauschale: 900 € (einmalig)
  • Beträge für den laufenden Betrieb: 82,67 € monatlich

Gut zu wissen: Die Fördersumme wird immer in vollem Umfang pauschal nach Installationsquartal und Praxisgröße bezahlt - unabhängig von der real installierten Anzahl der Komponenten.

 

Förderung des Hardwaretauschs

In der Pauschalen-Vereinbarung zwischen der KBV und dem GKV-Spitzenverband in der zuletzt geänderten Fassung vom 26.08.2022 wurde die Höhe der Förderung des Hardwaretauschs für vertragsärztliche Praxen festgelegt:

  • Erstattungsbetrag Austausch-Konnektor (inklusive Entsorgung Altgerät, Installation SMC-B, Austausch einer gSMC-KT: 2.300 € brutto
  • Erstattungsbetrag je weitere gSMC-KTs im Rahmen des Hardwaretauschs (bei Ablauf innerhalb der nächsten sechs Monate): 100 € brutto
  • Erstattungsbetrag je weiterer gSMC-KTs außerhalb des Hardwaretauschs (inkl. Versand und Dienstleistung bei Ablauf innerhalb der nächsten sechs Monate): 100 € brutto

 

Förderung des ePA Upgrades (PTV4)

Mit dem ePA Firmware Upgrade unterstützt die KoCoBox MED+ die Anbindung an die gesetzlich verpflichtende elektronische Patientenakte. 

Die Förderung des ePA Upgrades wurde wie folgt verhandelt:

  • Upgrade zum ePA Konnektor: 400 €
  • Notfallldatenmanagement: 5,25 € je Quartal
  • eMedikatonsplan: 7,50 € je Quartal
  • ePatientenakte: 23,25 € je Quartal
  • Beträge für den laufenden Betrieb des E-Rezeptes: 1,00 € je Quartal

 

Bitte beachten Sie, dass zur Herstellung der Förderfähigkeit neben dem ePA Upgrade zwei weitere Komponenten notwendig sind: ein elektronischer Heilberufsausweis und das ePA-Modul Ihres Primärsoftwareherstellers:

  • Zu eHBA Bestellung bei D-Trust bitte hier klicken.
  • Zur ePA-Modulbestellung für Anwender eines CGM Arztsoftwaresystems bitte hier klicken. Anwender eines fremden Primärsystems wenden sich bitte hinsichtlich weiterer Informationen zum ePA-Modul direkt an den Hersteller.

 

Die Erstattung der Förderpauschalen und Einmalbeträge erfolgt je nach Kassenärztlicher Vereinigung auf unterschiedliche Weise. Wir haben Ihnen die Informationen der einzelnen KVen hierzu zusammengetragen.

 

Alle Angaben ohne Gewähr; Irrtümer vorbehalten.

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