Der Deutsche Apothekerverband e.V. (DAV) und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) haben gemeinsam eine Finanzierungsvereinbarung geschlossen. Apotheken erhalten eine Pauschale von 3032,00 € für die Anschaffung eines E-Health-Konnektors (inkl. zugehöriger gerätespezifischer Security Module Card Typ Konnektor – gSMC-K-Smartcard) und zweier Kartenterminals (inkl. zweier gerätespezifischer Security Module Cards Typ KT – gSMC-KT-Smartcards). Zudem steht ihnen eine Aufwandspauschale für die Installation der nötigen Hard- und Software, für installationsbedingte Ausfallzeiten und für entsprechende Schulungen zu. Die Erstattung erfolgt auf Nachweis. Darüber hinaus ergibt sich bei einer Zusatzausstattung durch stationäre Kartenterminals (sKT) ein Anspruch auf eine Förderung von 450,00 € je zusätzlichem KT. Die Zusatzausstattung richtet sich nach den Packungsabgabemengen verschreibungspflichtiger Humanarzneimittel.
Auch der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) des Apothekeninhabers und die Institutionskarte (SMC-B) je Apothekenbetriebsstätte, die für die Authentifizierung in der TI nötig sind, werden für fünf Jahre mit einer kumulierten Einmalzahlung von 449,00 € bzw. 378,15 € finanziert. Pro Quartal wird es zudem eine Betriebskostenpauschale in Höhe von 210,00 € geben. Die Frist für die Anbindung von Apotheken an die TI ist der 30. September 2020.