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Sicherer Austausch von Nachrichten und Dokumenten mit CGM KIM über Sektorengrenzen hinweg
Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
Der neue Kommunikationsstandard
KIM steht für "Kommunikation im Medizinwesen" und ist der neue Standard für die Kommunikation in der Telematikinfrastruktur. Über KIM können an die TI angeschlossene Institutionen und Akteure erstmalig über Sektorengrenzen hinweg sicher und auf Standards basierend Informationen und Dokumente austauschen.
Vertrauliche Kommunikation
KIM ermöglicht eine barrierefreie, authentische und vertrauliche Kommunikation zwischen allen Leistungserbringern, Leistungserbringerinstitutionen und Kostenträgern im deutschen Gesundheitswesen.
Sicherheit
KIM-Nachrichten werden beim Versand für den Empfänger immer verschlüsselt und automatisch mit der Institutionskarte (SMC-B) signiert. Sensible Daten können somit immer nur von demjenigen gelesen werden, für den sie gedacht sind, und nicht unbemerkt gefälscht oder manipuliert werden.
Anwendungen
Die Übermittlung von E-Arztbriefen steht als erste Anwendung zur Verfügung. Daneben wird ab 01.10.2021 der Versand von elektronischen eAUs gesetzlich verpflichtet über KIM erfolgen; Heil- und Kostenpläne, Befunde, Bescheide, Abrechnungen und Röntgenbilder werden folgen.
04/2021 Am 31.03.2021 endet die Übergangzeit für Kommunikationsdienste wie KV-Connect zum Versand von eArztbriefen. Das heißt: Ab April 2021 müssen diese über KIM, den Kommunikationsstandard der Telematikinfrastruktur (TI), versendet werden.
10/2021 Ab Oktober 2021 müssen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch erstellt und über KIM an die Krankenkassen versendet werden.
KIM - der neue Kommunikationsstandard im Medizinwesen
Auch KIM wurde durch die CGM in einem aufwendigen Feldtest umfangreich geprüft: In enger Zusammenarbeit mit der KV Nordrhein sowie den KZVen Berlin, Nordrhein, Baden-Württemberg und der KZV Bayerns wurde KIM mit 50 Ärzten, 16 Zahnärzten, vier KZVen und einem Krankenhaus erprobt. Der KIM-Feldtest ist nun erfolgreich abgeschlossen und CGM KIM wurde als erster Fachdienst für die Anwendung KIM (ehemals KOM-LE genannt) von der gematik zugelassen.
Alles Wissenswerte zu KIM im Überblick
Vorteile
Funktionsweise
Förderung
TI-Verzeichnisdienst
Vorteile von KIM
Integrierte digitale Kommunikationsmöglichkeit ohne Medienbrüche
Unmittelbarer Austausch von digitalen Dokumenten ausschließlich zwischen den KIM-Adressaten des zentralen Adressbuchs
Sichere und vertrauliche Kommunikation durch verschlüsselten Datentransfer
Sektoren- und berufsübergreifende Vernetzung und Erreichbarkeit auf Basis der TI
Verringerung von Arbeits- und damit Zeitaufwand
Steigerung von Rechtssicherheit und Datenschutz
So funktioniert KIM
Über den neuen Fachdienst und Kommunikationsstandard können alle TI-Teilnehmer per E-Mail medizinische Informationen und Dokumente in einem geschlossenen System austauschen. Dabei kann der Fachdienst direkt in die Praxis- oder Apothekensoftware integriert werden, um die vorhandenen Workflows im System zu unterstützen. Zudem kann jedes Arzt- oder Zahnarztinformationssystem bzw. jedes Apothekenverwaltungssystem und Krankenhausinformationssystem mit einer E-Mail-Funktion oder einer herkömmlichen E-Mail-Anwendung verwendet werden.
Die Nachrichten werden beim Versand für den Empfänger verschlüsselt und automatisch mit der Praxis- oder Institutionskarte (SMC-B) signiert. Sensible Daten können so nicht unbemerkt gefälscht, eingesehen oder manipuliert werden. Sie sind ausschließlich für den Adressaten lesbar.
Im laufenden Betrieb sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Ärzte finden Informationen zur Förderung auf der Webseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in dem Dokument „Vereinbarung zur Finanzierung“(Stand 01.04.2020).
Pauschalen für den eArztbrief
E-Arztbrief-Versandpauschale, je versendetem E-Arztbrief = 0,28 Euro
E-Arztbrief-Empfangspauschale, je empfangenem E-Arztbrief = 0,27 Euro
Der gemeinsame Höchstwert für die Pauschalen (Versand- und Empfangspauschale) beträgt je Arzt 23,40 Euro im Quartal.
Finanzierung des Übertragungsdienstes KIM
Jeder Praxis wird eine KIM-Adressen finanziert
Einrichtungspauschale von 84,03 Euro (netto) einmalig je Praxis
Betriebskostenpauschale von 6,55 Euro (netto) monatlich je Praxis
Strukturförderpauschale für den E-Arztbrief
Strukturförderpauschale für den Versand je E-Arztbrief = 10,99 Cent
Die Strukturförderpauschale wird unbegrenzt gezahlt – für jeden versendeten Brief extrabudgetär.
Zahnärzte
Zahnärzte erfahren Wissenswertes hierzu auf der Seite der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) in dem Dokument „Anlage 11a: Pauschalen-Vereinbarung“.
Neue Pauschalen ab 3. Quartal 2020, § 2 Ziffer 4 BMV-Z, § 3 Ziffer 3 BMV-Z
Jeder Praxis werden 2 KIM-Adressen finanziert
Einrichtungspauschale von 84,03 Euro (netto) einmalig je Praxis
Betriebskostenpauschale von 13,45 Euro (netto) monatlich je Praxis
Anpassung der Adress- und Kontaktdaten im TI-Verzeichnisdienst
Hier finden Sie allen Informationen rund um die Anpassung der Adress- und Kontaktdaten im Verzeichnisdienst.
Laden Sie sich hier die Leistungsbeschreibung herunter: