CompuGroup Medical
Synchronizing Healthcare

Erfahren Sie alles über den Purpose, Mission und die Menschen, die die CompuGroup Medical Welt prägen. Weitere finden Sie hier hilfreiche Informationen, Dokumente und weitere Veröffentlichungen für Investoren.

Investor Relations
Eine Person tippt mit dem Finger auf ein Tablet-PC mit einer Investor-Relations-Präsentation
Karriere
Eine junge Frau telefoniert mit ihrem Smartphone, während sie einen Tablet-PC hält
CGM Global
Mehrere CGM-Flaggen

Allgemeine Information zum elektronischen Medikationsplan (eMP)

Patientinnen und Patienten, die drei oder mehr Arzneimittel verordnet bekommen, haben Anspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP). Mit dem sogenannten elektronischen Medikationsplan (eMP) hat der Bundeseinheitliche Medikationsplan seine nächste Entwicklungsstufe erreicht: Auf Wunsch des Patienten wird der BMP nicht mehr in Papierform ausgehändigt, sondern als elektronischer Plan auf der eGK gespeichert werden. Das erleichtert die Aktualisierung eines bereits erstellten Plans und erhöht die Datenverfügbarkeit. Zudem unterstützt der eMP die Dokumentation einer Medikamentenhistorie.

Dr. Christine Ertelt, Apothekerin aus Bisingen
Doppelte Kontrolle bedeutet doppelte Sicherheit. Gerade wenn es um den Medikationsplan geht, ist die Zusammenarbeit zwischen Apotheker und Arzt von unschätzbarem Wert.

Dr. Christine Ertelt, Apothekerin aus Bisingen

Arzneimitteltherapiesicherheit dank eMP

Ärzte und Apotheker erhalten so einen besseren Überblick über die aktuelle Medikation. Dies spielt für die Arzneimitteltherapiesicherheit eine wichtige Rolle: Das Risiko von Fehl- oder Doppelverordnungen, Medikamentenmissbrauch, Kontraindikationen, Unverträglichkeiten und unerwünschten Arzneimittelwechselwirkungen sinkt. Die Informationen können vom Arzt und Apotheker strukturiert zur Prüfung der Sicherheit der Arzneimitteltherapie (AMTS-Prüfung) verwendet werden.

Elektronischer Medikationsplan - schnell einen Überblick über die Arzneimittel verschaffen

Information zur TI-Förderung

TI-Pauschale (seit 1. Juli 2023)

Um die seit 01.07.2023 geltende neue TI-Pauschale in vollem Umfang zu erhalten, müssen Praxen und Apotheken die funktionsfähige Ausstattung aller TI-Anwendungen und damit auch des eMP nachweisen.