Die pharmazeutische Dienstleistung Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck ermöglicht es Patientinnen und Patienten, den Erfolg ihrer medikamentösen Blutdruckeinstellung standardisiert in der Apotheke kontrollieren zu lassen. Dadurch sollen langfristig blutdruckbedingte Endorganschäden vermieden und die Therapietreue (Adhärenz) gefördert werden.
Versicherte mit nach Selbstauskunft bekanntem Bluthochdruck und mindestens einem verordneten Antihypertensivum und bei Änderung der antihypertensiven Medikation.
Die Beratung darf ab zwei Wochen nach Therapiebeginn oder bei Änderung zwei Wochen nach Einlösung einer Neuverordnung einmal alle zwölf Monate durchgeführt werden. (Im Falle der Änderung der Medikation beginnt die Frist von zwölf Monaten erneut.)
Die Abrechnung erfolgt per Sonderbeleg pharmazeutische Dienstleistungen (SB-pDL) über den Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbands (DAV) mit der Sonderkennzeichnung Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck.
Vergütung | Sonder-PZN |
11,20 € netto | 17716872 |
Um die pharmazeutischen Dienstleistungen abrechnen zu können und relevante Informationen zum Beispiel mit Ärztinnen und Ärzten zu teilen, müssen Kundinnen und Kunden einige Dokumente unterzeichnen.
Die ABDA bietet im passwortgeschützten Mitgliederbereich ihrer Website all diese Formulare als Vordrucke zum Download an.
Diese Leistung darf in jeder öffentlichen Apotheke vom pharmazeutischen Personal erbracht werden. Es ist keine Zusatzqualifikation erforderlich.