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Archiv: TI-Förderung für Apotheken

Förderung des Anschlusses an die TI

Der Deutsche Apothekerverband e.V. (DAV) und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) haben gemeinsam eine Finanzierungsvereinbarung geschlossen und diese im Juni 2021 nochmals zugunsten der Apotheken angepasst. 

  • Erstattungsbundle aus E-Health-Konnektor, zwei stationären E-Health Kartenterminals und Aufwandspauschale für Schulung und Installation: 3.197,— € (einmalig)
  • Zusatz/Sonderausstattung stationäres E-Health-Kartenterminal: 500,— € (einmalig)
    Die Zusatzausstattung richtet sich nach den Packungsabgabemengen verschreibungspflichtiger Humanarzneimittel.
  • Handscanner-Zuschuss: 150,— € (einmalig)
  • SMC-B je Apothekenbetriebsstätte: 378,15 € (einmalig)
  • eHBA: 449,— € (einmalig)
    eHBA für approbierte Angestellte (Apotheker und Pharmazieingenieure): 
    449,— €
  • Betriebskostenpauschale: 210,— € pro Quartal

Wichtiger Hinweis: Die neuen Beträge von Juni 2021 treten rückwirkend zum 01.04.2021 in Kraft. Nicht nur für Apotheken, die sich künftig an die TI anbinden lassen, gibt es damit mehr Geld, auch bereits angebundene Apotheken profitieren. Ein Antrag ist für die Auszahlung nicht erforderlich.

René Dunkel, Vice President TI & VAS
Die Erstattungspauschale wurde um 165,— € und die Pauschalen für Kartenterminals um 
50,— € angehoben. Dazu wird ein Handscanner mit 
150,— € bezuschusst. Bereits gestellte oder beschiedene Inbetriebnahme-Anträge werden automatisch nachbearbeitet und beschieden.

René Dunkel, Vice President TI & VAS

Nachweis für die technische Inbetriebnahme

Die Erstattung der Erstanbindung erfolgt auf Nachweis über den Nacht- und Notdienstfond. Der Nachweis für die technische Inbetriebnahme kann in Form einer Selbsterklärung erfolgen.

Die technische Inbetriebnahme ist abgeschlossen, wenn ...

  • die erforderlichen, seitens der gematik zugelassenen, Komponenten der TI in der Apothekenbetriebsstätte angeschlossen sind.
  • die HBA-Smartcard und SMC-B-Smartcard vorliegen.
  • die Verbindung zur zentralen TI hergestellt ist.
  • die entsprechenden Module für die Fachanwendungen AMTS/elektronischer Medikationsplan in der Apothekensoftware betriebsbereit sind.

Auch die Antragstellung der Erstattung von weiteren eHBA erfolgt über den Nacht- und Notdienstfonds. Dazu ist eine Eigenerklärung erforderlich, dass die Angestellten keinen anderweitig geförderten Ausweis beantragt haben.

 

Alle Angaben ohne Gewähr; Irrtümer vorbehalten.