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Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie
Kurzbeschreibung
Die Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie soll bei Patientinnen und Patienten mit oraler Antitumortherapie die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) verbessern und potentielle arzneimittelbezogene Probleme (ABP) erkennen und lösen bzw. verhindern. Diese pharmazeutische Dienstleistung umfasst die bei der Medikationsberatung beschriebenen Leistungen. Bei Bedarf erfolgt zudem zwei bis sechs Monate später ein weiteres Gespräch, um die Therapietreue unter Berücksichtigung der Besonderheiten der oralen Antitumortherapie zu stärken und mögliche Probleme zu erkennen.
Anspruch
Wer hat Anspruch?
Versicherte mit einer ambulanten oralen Antitumortherapie sowie Versicherte, die eine weitere ärztlich verordnete orale Antitumortherapie als ambulante Folgetherapie beginnen (Neuverordnung eines Antitumortherapeutikums).
Wann darf die Beratung durchgeführt werden?
Die Beratung darf einmalig im ersten halben Jahr nach Beginn der oralen Antitumortherapie durchgeführt werden. Das gleiche gilt bei Folgetherapie.
Abrechnung
Wie wird abgerechnet?
Die Abrechnung erfolgt per Sonderbeleg pharmazeutische Dienstleistungen (SB-pDL) über den Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbands (DAV) mit der Sonderkennzeichnung Erweiterte Medikationsberatung bei oraler Antitumortherapie.
Hinweis: Bei erneuter Betreuung nach zwei bis sechs Monaten (zugeschnitten auf die ambulante immunsuppressive Therapie) kann eine Vergütung von 17,55 € mit der Sonder-PZN 17716837 abgerechnet werden.
Um die pharmazeutischen Dienstleistungen abrechnen zu können und relevante Informationen zum Beispiel mit Ärztinnen und Ärzten zu teilen, müssen Kundinnen und Kunden einige Dokumente unterzeichnen:
Die ABDA bietet im passwortgeschützten Mitgliederbereich ihrer Website all diese Formulare als Vordrucke zum Download an.
Voraussetzungen
Diese pharmazeutische Dienstleistung darf nur von einer Apothekerin oder einem Apotheker mit den erforderlichenKenntnissen erbracht werden. Um diese Kenntnisse zu erlangen, muss eine Fortbildungerfolgreich absolviert werden.
Nutzen Sie mit CGM GENIUS® TV die einfache Möglichkeit, Kundinnen und Kunden über das Angebot der pharmazeutischen Dienstleistungen in Ihrer Apotheke zu informieren. Natürlich stellen wir Ihnen über CGM GENIUS® TV bereits Vorlagen zur Verfügung.
Finden Sie mit WINAPO® und bereits vorhandenen Daten heraus, welche Kundinnen und Kunden von einer der pharmazeutischen Dienstleistungen profitieren würden.
3. Termin vereinbaren
Die Standesvertretung ABDA empfiehlt, die pharmazeutischen Dienstleistungen in einem Nebenraum und zur optimalen Vorbereitung bestenfalls mit Terminvereinbarung durchzuführen.
Termine vereinbaren: Über CLICKDOC VIDEOBERATUNG können Sie ganz einfach Termine einstellen und verwalten. Kundinnen und Kunden können diese dann online buchen.
Mit CGM GENIUS SUITE haben Sie nun die Möglichkeit Ihre Marketingaktivitäten selbst zu gestalten und auch zu veröffentlichen. Digital, auf Papier oder in Ihrem Apotheken-TV.
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