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Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie

Kurzbeschreibung

Die Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie soll bei Patientinnen und Patienten mit oraler Antitumortherapie die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) verbessern und potentielle arzneimittelbezogene Probleme (ABP) erkennen und lösen bzw. verhindern. Diese pharmazeutische Dienstleistung umfasst die bei der Medikationsberatung beschriebenen Leistungen. Bei Bedarf erfolgt zudem zwei bis sechs Monate später ein weiteres Gespräch, um die Therapietreue unter Berücksichtigung der Besonderheiten der oralen Antitumortherapie zu stärken und mögliche Probleme zu erkennen.

Anspruch

Wer hat Anspruch?

Versicherte mit einer ambulanten oralen Antitumortherapie sowie Versicherte, die eine weitere ärztlich verordnete orale Antitumortherapie als ambulante Folgetherapie beginnen (Neuverordnung eines Antitumortherapeutikums).

Wann darf die Beratung durchgeführt werden?

Die Beratung darf einmalig im ersten halben Jahr nach Beginn der oralen Antitumortherapie durchgeführt werden. Das gleiche gilt bei Folgetherapie.

Abrechnung

Wie wird abgerechnet?

Die Abrechnung erfolgt per Sonderbeleg pharmazeutische Dienstleistungen (SB-pDL) über den Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbands (DAV) mit der Sonderkennzeichnung Erweiterte Medikationsberatung bei oraler Antitumortherapie.

VergütungSonder-PZN
90,– € netto17716820

Hinweis: Bei erneuter Betreuung nach zwei bis sechs Monaten (zugeschnitten auf die ambulante immunsuppressive Therapie) kann eine Vergütung von 17,55 € mit der Sonder-PZN 17716837 abgerechnet werden.

Um die pharmazeutischen Dienstleistungen abrechnen zu können und relevante Informationen zum Beispiel mit Ärztinnen und Ärzten zu teilen, müssen Kundinnen und Kunden einige Dokumente unterzeichnen:

Die ABDA bietet im passwortgeschützten Mitgliederbereich ihrer Website all diese Formulare als Vordrucke zum Download an.

Voraussetzungen

Diese pharmazeutische Dienstleistung darf nur von einer Apothekerin oder einem Apotheker mit den erforderlichen Kenntnissen erbracht werden. Um diese Kenntnisse zu erlangen, muss eine Fortbildung erfolgreich absolviert werden.

Informationen zu der notwendigen Fortbildung erhalten Sie bei der ABDA.

Schulung für unsere Software

Pharmazeutische Dienstleistung: Kundenakquise

1. Kundinnen und Kunden informieren

Nutzen Sie mit CGM GENIUS® TV die einfache Möglichkeit, Kundinnen und Kunden über das Angebot der pharmazeutischen Dienstleistungen in Ihrer Apotheke zu informieren. Natürlich stellen wir Ihnen über CGM GENIUS® TV bereits Vorlagen zur Verfügung.

Beratung in der Apotheke: Per Software Kundinnen und Kunden für Pharmazeutische Dienstleistungen identifizieren
2. Kundinnen und Kunden identifizieren

Finden Sie mit WINAPO® und bereits vorhandenen Daten heraus, welche Kundinnen und Kunden von einer der pharmazeutischen Dienstleistungen profitieren würden.

3. Termin vereinbaren

Die Standesvertretung ABDA empfiehlt, die pharmazeutischen Dienstleistungen in einem Nebenraum und zur optimalen Vorbereitung bestenfalls mit Terminvereinbarung durchzuführen.

  • Termine vereinbaren: 
    Über CLICKDOC VIDEOBERATUNG können Sie ganz einfach Termine einstellen und verwalten. Kundinnen und Kunden können diese dann online buchen.
Beratungs- und Umsatzpotenzial steigern

Wir beraten Sie gerne dazu, wie Sie pharmazeutische Dienstleistungen bestmöglich anbieten können.

Geben Sie uns einfach Ihre Kontaktdaten durch. Unsere Kolleginnen und Kollegen werden sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.

Aktuelles für Apotheken

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