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Hand mit Euro-Zeichen: Förderung Telematikinfrastruktur ändert sich.

Neue TI-Pauschale ab 1. Juli 2023

Der Gesetzgeber sieht eine Neuregelung der TI-Finanzierung vor. Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Arztpraxen und Zahnarztpraxen erhalten ab 1. Juli 2023 eine monatliche TI-Pauschale, abhängig von Ausstattungsgrad, Zeitpunkt der Erstausstattung und Zeitpunkt des Konnektorentauschs.
  • Apotheken erhalten ab 1. Juli 2023 eine monatliche TI-Pauschale, die vom Ausstattungsgrad, der Anzahl der jährlich abgegebenen Packungen von Fertigarzneimitteln und dem Zeitpunkt der Erstausstattung abhängig ist.

Weitere Details erhalten Sie auf dieser Seite.

Informationen zur TI-Förderung

Förderung der TI-Anbindung neu geregelt
TI-Anbindung und Betrieb werden über eine monatliche TI-Pauschale gefördert

Das E-Health-Gesetz sieht vor, dass TI-Teilnehmer:innen bei der Anbindung und Wartung der Telematikinfrastruktur finanziell unterstützt werden. Mit der Verabschiedung des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes (KHPflEG) wurde eine Umstellung der TI-Finanzierung beschlossen und in § 378 SGB V verankert.

Ab 1. Juli 2023 erhalten Praxen eine monatliche TI-Pauschale, abhängig von Ausstattungsgrad, Zeitpunkt der Erstausstattung und Zeitpunkt des Konnektorentauschs. Auch bei den Apotheken sind Änderungen vorgesehen. Im Wesentlichen gibt es hier ab dem Stichtag zwei TI-Pauschalen, die sich nach Anzahl der jährlich abgegebenen Packungen von Fertigarzneimitteln der Apotheke unterscheiden. Die Festlegung der TI-Pauschalen erfolgte durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) per Rechtsverordnung. Einmalförderungen gibt es nicht mehr.

Informationen zur TI-Förderung ab 1.Juli 2023

TI-Pauschalen für Vertragszahnärzte, Vertragsärzte und Psychotherapeuten ab 1. Juli 2023

TI-Pauschale 1
TI-Pauschale 2
TI-Pauschale 3

Bedingungen:

  • Noch keine Erstausstattung oder Erstausstattung erfolgte bereits vor dem 1. Januar 2021
  • Konnektor wurde noch nicht getauscht oder Tausch erfolgte bereits vor dem 1. Januar 2021
  • Alle TI-Anwendungen sind installiert
Anzahl Vertragsärzte / Vertragszahnärzte / Psychotherapeuten in der PraxisHöhe der monatlichen TI-PauschaleReduzierung der TI-Pauschale 
auf 50 %, wenn eine TI-Anwendung fehlt*
bis zu 3237,78 €118,89 €
mehr als 3 bis zu 6282,78 €141,39 €
mehr als 6323,90 €161,95 €

*Wenn mehr als eine TI-Anwendung fehlt, wird keine TI-Pauschale gezahlt. Folgende TI-Anwendungen müssen vorgehalten werden: NFDM, eMP, ePA, KIM, eAU, eArztbrief, ab 01. Januar 2024 E-Rezept.

Bedingungen:

  • Erstausstattung nach dem 31. Dezember 2020
  • Alle TI-Anwendungen sind installiert
  • Die Pauschale wird für 30 Monate nach der Erstausstattung reduziert – ab dem 31. Monat erhalten Praxen die TI-Pauschale 1
Anzahl Vertragsärzte / Vertragszahnärzte / Psychotherapeuten in der PraxisHöhe der monatlichen TI-PauschaleReduzierung der TI-Pauschale auf 50 %, wenn eine TI-Anwendung fehlt*
bis zu 3131,47 €65,84 €
mehr als 3 bis zu 6143,29 €71,65 €
mehr als 6151,04 €75,52 €

*Wenn mehr als eine TI-Anwendung fehlt, wird keine TI-Pauschale gezahlt. Folgende TI-Anwendungen müssen vorgehalten werden: NFDM, eMP, ePA, KIM, eAU, eArztbrief, ab 01. Januar 2024 E-Rezept.

Bedingungen:

  • Konnektortausch nach dem 31. Dezember 2020
  • Alle TI-Anwendungen sind installiert
  • Die Pauschale wird für 30 Monate nach dem Konnektortausch reduziert – ab dem 31. Monat erhalten die Praxen die TI-Pauschale 1
Anzahl Vertragsärzte / Vertragszahnärzte / Psychotherapeuten in der PraxisHöhe der monatlichen TI-PauschaleReduzierung der TI-Pauschale auf 50 %, wenn eine TI-Anwendung fehlt*
bis zu 3199,45 €99,73 €
mehr als 3 bis zu 6242,78 €121,39 €
mehr als 6282,23 €141,12 €

*Wenn mehr als eine TI-Anwendung fehlt, wird keine TI-Pauschale gezahlt. Folgende TI-Anwendungen müssen vorgehalten werden: NFDM, eMP, ePA, KIM, eAU, eArztbrief, ab 01. Januar 2024 E-Rezept.

TI-Pauschalen für Apotheken ab 1. Juli 2023

Für Apotheken gibt es zwei TI-Pauschalen, die sich nach der Anzahl der jährlich abgegebenen Packungen von Fertigarzneimitteln unterscheiden.

Die volle TI-Pauschale erhalten Apotheken, die entweder nach dem 01.07.2023 an die TI angeschlossen wurden oder bereits seit mehr als 30 Monaten an die TI angeschlossen sind.

Volle monatliche TI-Pauschale (gestaffelt nach Packungsmengen):

0–19.999 GKVRx20.000–39.999 GKVRxab 40.000 GKVRx
198,35 €233,84 €269,32 €

Für Apotheken, die vor dem 01.07.2023 an die TI angeschlossen wurden und eine entsprechende Förderung beantragt haben, gilt für die ersten 30 Monate nach Inbetriebnahme eine reduzierte monatliche TI-Pauschale:

0–19.999 GKVRx20.000–39.999 GKVRxab 40.000 GKVRx
99,18 €116,92 €134,66 €

Die TI-Pauschalen können gekürzt werden, wenn TI-Anwendungen fehlen. Wenn eine TI-Anwendung fehlt, erfolgt eine Kürzung um 50 %, ab zwei fehlenden Anwendungen wird keine Pauschale bezahlt.
Folgende TI-Anwendungen müssen vorgehalten werden: eMP, ePA, E-Rezept und KIM ab 01. April 2024.

Archiv

Regelung der TI-Pauschalen vor dem 1. Juli 2023

Seit 2017 sah die Finanzierungsvereinbarung für die Telematikinfrastruktur (TI) Förderungen in Form von Einmalbeträgen vor — beispielsweise für die Erstanbindung an die TI oder die Bereitstellung von neuen TI-Anwendungen via Konnektor-Upgrades. Hinzu kam eine vierteljährliche Betriebskostenpauschale.

Hier können Sie die alten Förderbeträge nachsehen:

Archiv zur TI-Förderung vor dem 1. Juli 2023