Das E-Health-Gesetz sieht vor, dass TI-Teilnehmer:innen bei der Anbindung und Wartung der Telematikinfrastruktur finanziell unterstützt werden. Mit der Verabschiedung des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes (KHPflEG) wurde eine Umstellung der TI-Finanzierung beschlossen und in § 378 SGB V verankert.
Ab 1. Juli 2023 erhalten Praxen eine monatliche TI-Pauschale, abhängig von Ausstattungsgrad, Zeitpunkt der Erstausstattung und Zeitpunkt des Konnektorentauschs. Auch bei den Apotheken sind Änderungen vorgesehen. Im Wesentlichen gibt es hier ab dem Stichtag zwei TI-Pauschalen, die sich nach Anzahl der jährlich abgegebenen Packungen von Fertigarzneimitteln der Apotheke unterscheiden. Die Festlegung der TI-Pauschalen erfolgte durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) per Rechtsverordnung. Einmalförderungen gibt es nicht mehr.