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Erfahren Sie alles über den Purpose, Mission und die Menschen, die die CompuGroup Medical Welt prägen. Weitere finden Sie hier hilfreiche Informationen, Dokumente und weitere Veröffentlichungen für Investoren.

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„TI-Sprechstunde für die Pflege“

In der offenen 30-minütigen Sprechstunde dreht sich alles um Ihren individuellen Informationsbedarf und Ihre Fragen zur Einführung der TI in der Pflege.

Telematikinfrastruktur in der Pflege? ­­
Geht doch – mit Expertise aus der Pflege!

Das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital – Gesetz - DigiG) setzt die Teilnahme der ambulanten und stationären Pflege auf den 01.07.2025 fest.

Ziel ist die Anbindung der Pflege an die elektronischen Patientenakte für Alle (ePA). Als erstes sollen über die ePA sektorenübergreifend Medikationsdaten zu einem Patienten ausgetauscht werden. Für die Pflege eröffnet sich ein neuer Einblick auf aktuelle Medikationsdaten zum Klienten. Diese werden in Ihrer eigenen Pflegedokumentation als elektronische Medikationslisten (eML) oder einem nach § 31a SGB V kuratierten Medikationsplan (eMP) vorliegen. Die Pflegefachkraft kann Kommentare je Medikament zu einem eMP in Ihrer Pflegedokumentation erstellen, der dann über die ePA mit dem Arzt oder Apotheker des Klienten geteilt wird.
Ab 01.07.2026 sollen elektronische Verordnungen für die häusliche Krankenpflege (eVO HKP) von Ärzten digital ausgestellt und von der ambulante Pflege abrufen werden.
Über 1.300 ambulante und stationäre Altenpflegeeinrichtung sind monatlich bis zum 01.07.2025 an die TI anzubinden.

Mit unserer Erfahrung zeigen wir Ihnen nachfolgend, wie einfach Sie das meistern können.
Versprochen!

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne!
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Seien Sie TI-Ready

Ihre Vorbereitung zum Einstieg in die Telematikinfrastruktur in 5 Schritten:

1. Antrag eHBA beim eGBR
2. Produktion Ausweis beim VDA
3. Antrag SMC-B beim eGBR
4. Angebotsanfrage CGM MANAGED TI
5. Ihre KIM-Adresse(n) und Antrag zur Premium-Domain

Mit Bestellung von CGM MANAGED TI erhalten Sie eine ausführliche zeitlich strukturierte Kundencheckliste.

Gibt es Fragen? 
Wählen Sie hierfür das Feld "TI-Ready" im obige Kontaktformular aus und stellen Sie Ihre Fragen.


Mehr zur Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

CGM KIM Premium-Domain - 
Entscheiden Sie was hinter dem @ steht!

Eine KIM Adresse ist Ihre Visitenkarte in der TI. Sie sollte möglichst verständlich und einprägsam sein, um eine höchstmögliche Nutzerbindung zu erreichen.

 

 

Ihr Weg zur Premium Domain:

  • Sie können die CGM KIM Premium-Domain ganz einfach über unseren WebShop buchen, indem Sie dem Pfad (KIM-Postfächer - KIM Subdomains) folgen. Es ist aber auch möglich, eine Buchung über das CGM SOZIAL TI Starter-Paket vorzunehmen.
  • Mit Bestellung einer CGM KIM Premium-Domain, senden wir Ihnen eine Vorlage für eine Mandatserteilung zu
  • Mit der Mandatserteilung bestätigen Sie, dass Sie eine Einrichtung nach § 72 SGB XI sind und die CGM beauftragen, in Ihrem Namen die von Ihnen gewünschte Premium-Subdomain zu beantragen
  • Die anschließende Prüfung erfolgt durch den Betreiber der Telematikinfrastruktur der gematik

Nutzen Sie schon KIM für das eRezept?

Wir zeigen Ihnen anhand eines alltägliche Beispiels, wie die Telematikinfrastruktur hilft Ihre Prozesse, wie dem des eRezept zwischen einer Pflegeeinrichtung und einer Arztpraxis, zu vereinfachen.

Mit dem Aufruf des Videos erklären Sie sich einverstanden, dass ihre Daten an Vimeo übermittelt werden und dass Sie die Datenschutzerklärung gelesen haben.

Akzeptieren

Die Telematikinfrastruktur Pflege im Praxiseinsatz

Web-Seminar Aufzeichnung: 
D-Trust und CGM SOZIAL - beantworten Ihre Fragen zum Thema eHBA und SMC-B

Mehr dazu, warum Sie als Pflegeeinrichtung diese „Authentifizierung“ benötigen, wo Sie diese beantragen und welche Tipps und Tricks es gibt.

Web-Seminar Aufzeichnung: 
Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI), jetzt auch verpflichtend für die Pflege. Was Sie wissen müssen.

Wir gehen auf die für Sie relevanten Fristen ein und zeigen auf, wie Ihr Anschluss an die TI mit CGM SOZIAL smart gelingt.

Web-Seminar Aufzeichnung: 
Die Telematikinfrastruktur mit der Kommunikation im Medizinwesen (KIM) in CGM SOZIAL P&D 

Die Vorteile von KIM in CGM SOZIAL P&D und mögliche Anwendungsfälle.

Web-Seminar Aufzeichnung: 
Orientierungshilfe zur Telematikinfrastruktur in der Pflege
 

Statusberichte aus den Projekten, Orientierungshilfen für die Anbindung und was Sie jetzt schon tun sollten.


Ihr Nutzen bei der TI-Pflege

Interoperabilität

  • Interaktion von KIM-Diensten, VO-Prozessen, intersektoral und TI-basiert

Gemeinsamer Medikationsplan

  • Reduzierung von Übertragungsfehlern und abweichenden Informationen
  • Alle Medikationen von unterschiedlichen Stellen (Hausarzt, Facharzt, Klinik, Substitutionen) an einem Ort

Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS)

  • Kooperation zwischen Arzt, Apotheke, Pflege zur AMTS mit dem Ziel einer Reduktion von Notfalleinweisung

Notfalleinweisung

  • Überleitung in die akut medizinische Versorgung
  • QPR Kriterien (Datum der Einweisung und Dauer des Aufenthalts)

Datenschutz

  • DSGVO-konforme Kommunikation im Medizinwesen (KIM), beschleunigt die Digitalisierung und schafft das Fax ab und schützt vor Bußgeldern wegen Missachtung.

Zeit und Kosten

  • Zeitersparnis bis zu 81%
  • Kostenersparnis bis zu 5.000€ pro Einrichtung/Jahr

 

Kundenmeinung zur TI in einer sozialen Einrichtung

"Wir wünschen uns, dass weitere Mehrwertanwendungen der TI wie die elektronische Patientenakte, der Notfalldatensatz oder das E-Rezept zeitnah Einzug in der Pflege halten werden. Besonders wünschenswert ist aus unserer Sicht auch, dass in Zukunft die Angehörigen in das Konzept der TI eingebunden werden."
 

- Nadine Treff, Projektleiterin Telematikinfrastruktur bei der Samariterstiftung Nürtingen -

Expertenmeinung zum Datenschutz in der Pflege

"Es braucht eine Verknüpfung mit Software-Systemen für die Pflegedokumentation und eine Verzahnung mit internen IT-Strukturen , damit es für Pflegekräfte und medizinisches Personal tatsächlich einfach ist, mit anderen Akteuren – soweit datenschutzrechtlich zulässig - Daten auszutauschen. Die Anforderungen des Datenschutzes werden dann über die TI technisch sichergestellt."

- Thomas Althammer (Externer Datenschutzbeauftragter und Geschäftsführer der Althammer & Kill GmbH & Co. KG) -


Bestellung der Premium-Domain und von KIM-Adressen
 für die TI-Pflege

Sie benötigen zum Start in die TI noch eine Premium-Domain oder eine KIM Adresse? Dann wählen Sie die Option zu!

CGM ist der Premium Partner des AWO Bundesverbandes für Premium-Domains. Verbände der Arbeiterwohlfahrt können unter der Premium-Domain des Bundesverbandes hier Ihre günstigere Sub-Domain auswählen. Sie erhalten nach Ihrer Bestellung proaktiv von CGM das passende Schreiben für die Erteilung des Mandats zugesandt. 

KIM Adressen sind Ihre Visitenkarte in der TI, so erkennt ein Empfänger auf einen Blick, am Absender wer Ihm schreibt.

Gibt es Fragen?
Wählen Sie hierfür das Feld "Webshop" im Kontaktformular und stellen Sie uns Ihre Fragen.


Förderpakete für die TI-Pflege

Wir empfehlen Ihnen für Ihren Start in die TI, die Pauschalen für die Erstausstattung und Betriebskosten der Regelfinanzierung zu nutzen. Diese weisen wir Ihnen zu unseren CGM SOZIAL Starter-Paketen auch im WebShop aus.

Stationäre Einrichtungen der Altenhilfe können notwendige Erweiterungspakete für die TI über das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) sich fördern lassen.

Pauschale
PpSG

Vereinbarung des Verfahrens zur Kostenerstattung gemäß § 106b Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 SGB XI in Verbindung mit § 380 Absatz 2 Nr. 4 SGB V (Finanzierungsvereinbarung) regelt die pauschale TI-Förderung in der ambulanten und stationären Altenhilfe. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat sich für ihre Leistungserbringer nach §72 SGB XI mit dem GKV SV auf eine monatliche Förderung, rückwirkend zum 01.07.2023 verständigt. Außerdem gilt für Leistungserbringer, die gleichzeitig Leistungen nach §§ 24g, 37, 37b, 37c, 39a Absatz 1 oder § 39c SGB V erbringen, diese Vereinbarung entsprechend. Die finalen Vereinbarung wurde am 25.04.2024 unterschrieben.

Die Eckpunkte des Verhandlungsergebnis sind im Folgenden stichpunktartig zusammengefasst:

Jede durch einen §72 SGB XI Versorgungsvertrag zugelassene Pflegeeinrichtung hat Anspruch auf

  • eine Grundpauschale von 192,80 EUR (nicht je IK)
  • zwei Zuschlagspauschalen von 7,20 EUR rückwirkend für alle ab dem 01.01.2022 bestellten eHBAs

Ab 2024 erhöhen sich oben genannte Pauschalen um 3,85%, analog dem Orientierungswert der Ärztlichen Kollegen, auf 200,22 EUR bzw. 7,48 EUR.

Der Anspruch auf Zahlung entsteht in dem Monat, in dem die technische Anbindung erfolgt. Die Auszahlung der Pauschalen durch den GKV-SV erfolgt fortlaufend quartalsweise.

Ein Leistungserbringer, der auf Grundlage mehrerer Versorgungsverträge mehrere Leistungen nach §§ 24g, 37, 37b, 37c, 39a Absatz 1 oder § 39c SGB V erbringt, darf die TI-Pauschale (Grund- und Zuschlagspauschalen) dennoch nur einmal abrechnen.

Eine Pflegeeinrichtung, die bereits eine Erstattung nach der „alten“ Finanzierungsvereinbarung erhalten hat, erhält während einer Dauer von 30 Monaten ab dem Zeitpunkt der Erstausstattung (Tag des TI-Anschlusses) monatlich eine jeweils um fünfzig Prozent reduzierte TI-Pauschale.

Für Leistungserbringer, die ausschließlich einen Versorgungsvertragsvertrag nach dem SGB V haben und somit keine Leistungen nach dem SGB XI abrechnen, gilt die Finanzierungsvereinbarung gemäß § 380 SGB V.

Zudem wurde eine Protokollnotiz vereinbart: Sollte der GKV-Spitzenverband bei der Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung feststellen, dass keine DCS-Meldung vorliegt und zudem begründete Zweifel am Abschluss des Versorgungsvertrages bestehen, sagen die Verbände der Pflegeeinrichtungen bzw. die Landesverbände der Pflegekassen ihre Unterstützung bei der Klärung zu, ob in dem konkreten Fall eine Zulassung durch eigenen Versorgungsvertrag besteht. Die einzelne Einrichtung ist selbst für die Klärung verantwortlich.

Die TI-Pauschale umfasst die Kosten für

  • die Basis-Technologie für die TI-Pauschale (funktionsfähige Ausstattung), notwendige Komponenten und Dienste, diese sind:
    • Voraussetzung für den Erhalt der TI-Pauschale ist eine Eigenerklärung durch den Leistungserbringer, dass der Anschluss an die TI erfolgt ist und er die Anwendung Kommunikation im Medizinwesen (KIM) in der jeweils aktuellen Version unterstützt. (Formular für CGM Kunden siehe FAQ Bereich)
    • Konnektor inkl. gSMC-K und VPN-Zugangsdienst, ggf. in Rechenzentrum gehostet, sofern dort zugelassene Komponenten und Dienste zum Einsatz kommen, oder TI-Gateway in Verbindung mit Nutzung eines Rechenzentrum-Konnektors
    • eHealth-Kartenterminal(s) inkl. gSMC-KT
    • eHBA-Smartcard oder eID für Pflegeeinrichtungen mit gematik-Zulassung
    • SMC-B Smartcard oder eID für Pflegeeinrichtungen mit gematik-Zulassung.
  • die aktuellen und zukünftigen Anwendungen, Komponenten und Dienste wie:
    • des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM)
    • des Notfalldatenmanagements (NFDM) / elektronischen Medikationsplans (eMP)
    • der elektronischen Patientenakte (ePA)
    • der Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
    • elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
    • elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
    • der eAbrechnung
    • der elektronischen Verordnungen

 

Wie häufig erhalte ich als Träger die Grundpauschale?

Ein wichtiger Punkt gegenüber der nun abgelösten Regelfinanzierung ist die Festlegung, wie oft ein Träger eine Grundpauschale erhält.

Hier wurde der Begriff "Standort" neu definiert. Bisher galt die Finanzierung je verbundener IT-Infrastruktur, nun wird der Begriff an den Versorgungsvertrag geknüpft. Die Grundpauschale gilt somit pro Einrichtung mit Versorgungsvertrag, nicht pro IK, weil es Einrichtungen mit mehreren IKs gibt (einen für SGB V, einen für SGB XI Leistungen). Bei Trägern mit einem Gesamtversorgungsvertrag erhält jede Einrichtung des Gesamtversorgungsvertrags einmal die TI-Pauschale.

Hat der Pflegedienst „Pflege-Elfen“ in München und in Kiel ein Haus und dort je einen Versorgungsvertrag, resultieren daraus zwei getrennte Ansprüche.

Führt der Pflegedienst “Pflege-Elfen” eine ambulante und eine Tagespflege in einem Haus in einem Gesamtversorgungsvertrag, hat jede unter den Gesamtversorgungsvertrag fallende Pflegeeinrichtung jeweils Anspruch auf die TI-Pauschale.

Führt der Pflegedienst „Pflege-Elfen“ eine ambulante und eine Tagespflege in einem Haus, gibt es dazu auch zwei Versorgungsverträge – also zwei Ansprüche.

 

Nachweis der Ausstattung

Die Pflegeeinrichtung hat im Antragsportal des GKV-Spitzenverbandes vor der ersten Zahlung der TI-Pauschale die funktionsfähige Ausstattung mit den erforderlichen Anwendungen, Komponenten und Diensten mittels einer Eigenerklärung nachzuweisen. Für Kunden der CGM liegt im Bereich FAQ-Bereich ein ausfüllbares PDF als Muster einer Eigenerklärung vor.

In der Finanzierungsvereinbarung ist als Voraussetzung für den Erhalt der TI-Pauschale der erfolgte Anschluss an die TI und die Anwendung Kommunikation im Medizinwesen (KIM) in der jeweils aktuellen Version aufgeführt. Unabhängig davon wird im Muster der Eigenerklärung abgefragt, welche Pflegedokumentation im Einsatz ist und seit wann diese KIM unterstützt.


Fazit der Regelfinanzierung bei der TI

Für die Pflege gibt es nun Planungssicherheit, die auch die operative Aufstellung von Träger mit großen Strukturen berücksichtigt. Als Verhandlungserfolg kann die finale Vereinbarung über die Kürzung in den grundsätzlichen Regelanwendungen, die ja zunächst für Ärzte vereinbart worden sind, gewertet werden. Hier wird für die Pflege vorgesehen, dass eine Kürzung um 50% erfolgen kann, wenn KIM nicht eingesetzt wird. Mit dieser, von der Kürzungen bei den Ärzten abweichenden Vereinbarung, erkennt der GKV-SV die Unterschiedlichkeit der Pflege gegenüber der Ärzteschaft an. 

Für alle stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen, die eine Förderung nach §8 Abs. 8 SGB XI noch nicht genutzt haben, ist eine einmalige Förderung je stationärer Pflegeeinrichtung förderbar, soweit dies für andere Projekte noch nicht genutzt wurde. Der Förderantrag ist bis 31.12.2030 beim GKV SV einzureichen. Eingereicht werden kann prospektivisch oder die faktische Rechnung. 

Der Paragraph besagt, dass aus den Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung wird in den Jahren 2019 bis 2030 ein einmaliger Zuschuss bereitgestellt, um digitale Anwendungen, die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und stationären Pflegeeinrichtungen, zur Entlastung der Pflegekräfte zu fördern.

Förderungsfähig sind Anschaffungen von digitaler oder technischer Ausrüstung sowie damit verbundene Schulungen. Gefördert werden bis zu 40 Prozent der durch die Pflegeeinrichtung verausgabten Mittel. Pro Pflegeeinrichtung ist höchstens ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 12 000 Euro möglich.
 

Vorgehensweise, um Ihre Fördermöglichkeit voll auszuschöpfen:

Sie wollen optimal Ihre Fördermöglichkeiten nutzen, dann empfehlen wir Ihnen, Ihre Auswahl in unserem WebShop wie folgt durchzuführen:

  1. Erstellen Sie pro Pflegeeinrichtung immer einen Bestellvorgang, und achten Sie darauf, dass die Rechnungsadresse am Ende des Bestellvorgangs korrekt auf den Träger der Pflegeeinrichtung erfasst wurde, für die Sie eine Förderung beantragen wollen.
  2. Wechseln Sie zum Tab-Reiter CGM SOZIAL WebShop und Klicken Sie auf den Einkaufswagen "Zur Auswahl"
  3. Wählen Sie für Ihre 1. Pflegeeinrichtung das CGM SOZIAL TI Starter-Paket aus und führen den Bestellvorgang zu Ende.
  4. Wollen Sie innerhalb des 2. HJ 2021 mehr als eine Pflegeeinrichtung an die TI anbinden, kontaktieren Sie uns zusätzlich über das Kontaktformular z. B. über den WebShop mit der Auswahl "individuelle Beratung zur TI" Gemeinsam erstellen wir anhand Ihrer Anforderungen ein individuelles §8 Abs. 8 konformes Angebot.
     

Fazit zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz:

KIM als intersektorales Kommunikationsmittel zwischen Ärzten und stationärer Pflege entspricht den Förderkriterien. Wenn für Ihre an die TI anzuschließende stationäre Pflegeeinrichtung noch ein Förderanspruch aus dem §8 Abs. 8 SGB XI besteht, empfehlen wir Ihnen ab zwei anzuschließenden Pflegeeinrichtung, die Kosten für den Anschluss der weiteren Pflegeeinrichtungen über die Förderung aus dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) abzuwickeln. Beachten Sie dabei, dass laufende Kosten durch das PpSG nicht förderbar sind.

Das FAQ zur Telematikinfrastruktur in der Pflege

Das 1x1 zur TI
Mein erster TI-Anschluss
Fragen nach dem TI-Anschluss
Was ist die Telematikinfrastruktur?

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist eines der größten IT-Projekte der Welt.

Die TI besteht aus einer Vielzahl von Bestandteilen und Komponenten. Ziel ist der sichere und verschlüsselte intersektorale Informationsaustausch und die Vernetzung aller Akteure im Bereich der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen im deutschen Gesundheitswesen sowie eine Anbindung an vergleichbare europäische Vorhaben für eine sichere, optimale und Patienten- bzw. Klienten zentrierte Versorgung.

Wer ist die gematik?

Die gematik, also die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH, setzt die vom Gesetzgeber vorgegebenen Ziele um. Dazu werden Konzepte und Spezifikationen entwickelt, über Ausschreibungen Anbieter ausgewählt und deren Umsetzungen zertifiziert.

Die Gesellschafter der gematik sind gesetzlich geregelt. Größter Anteilseigner der gematik ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG).

Welche TI Anwendungen sind für CGM Clinical SIC empfohlen anzuwenden?

Die gematik veröffentlicht auf der Seite TI SCORE, welche Anwendungen eine Nutzungsempfehlung erhalten haben.

Für CGM Clinical SIC finden Sie hier die offizielle Empfehlung.

Welche TI Anwendungen sind für CGM Clinical P&D empfohlen anzuwenden?

Die gematik veröffentlicht auf der Seite TI SCORE, welche Anwendungen eine Nutzungsempfehlung erhalten haben.

Für CGM Clinical P&D finden Sie hier die offizielle Empfehlung.

Wofür benötige ich einen Konnektor? 

Der Konnektor ist die Verbindung zwischen einer Pflegeeinrichtung und der Telematikinfrastruktur (TI). Der Konnektor hält die möglichen TI-Fachverfahren vor und spricht diese Dienste innerhalb der Telematikinfrastruktur an. Neue und erweiterte TI-Fachverfahren werden dem Konnektor durch Updates der internen Produkt Typ Versionen (PTVs) bekannt gemacht. Im Informationsmodell des Konnektors werden die eingesetzten Kartenterminals verwaltet.

Konnektoren werden ab 2024 als Managed TI in einem Rechenzentrum der CGM angeboten. Bei Interesse nehmen sie Kontakt mit uns auf.

Was ist ein VPN-Zugangsdienst?

Um den VPN-Zugangsdienst nutzen zu können und somit einen Zutritt zur sicheren Telematikinfrastruktur zu erhalten, ist ein Bundle an Voraussetzungen zu erfüllen. Benötigt werden ein Konnektor mit einem TI spezifischen VPN-Zugangsdienst, ein Kartenterminal mit gSMC-KT, eine SMC-B für die Authentifizierung der Institution und ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) zur Authentifizierung der Person.

Was ist ein Kartenterminal?

Das eHealth Kartenterminal ist eines von zwei Hardware Endgeräte, mit dem die Authentifizierung der Institution oder einer Person durchgeführt werden kann. Das Kartenterminal nimmt dazu als Micro-SIM die gerätespezifische Secure Module Card (gSMC-KT) und die SMC-B auf. Zusätzlich können im Kreditkartenformat ein eHBA sowie eine eGK aufgenommen werden.

Alternativ zu einem Kartenterminal neben der Tastatur kann auch ein in die Tastatur integriertes Kartenterminal genutzt werden. Hierzu ist der Austausch der bestehenden Tastatur für den PC oder des Terminals notwendig.

Was ist eine gSMC-KT? 

Die Karte authentifiziert das Kartenterminal gegenüber dem E-Health Konnektor und der Telematikinfrastruktur. 

Die Karte gewährleistet die Prüfung der Berechtigung des Zugriffs auf Versichertenstammdaten auf elektronischen Gesundheitskarten (eGK), die in das E-Health Kartenterminal online gesteckt werden, in dem die gSMC-KT installiert ist.

Was ist eine SMC-B?

Die SMC-B wird, im Regelfall als Micro-SIM, an einem der drei Karten-Slots am Kartenterminal eingeführt. Die SMC-B ist der "Schlüssel zur TI" und somit Voraussetzung für die Anmeldung des Konnektors mit dem VPN-Zugangsdienst an der TI und authentifiziert die Pflegeeinrichtung gegenüber der TI. 

Die SMC-B wird von der vertretungsberechtigten Person der Institution beantragt und auf diese für die Institution ausgestellt. In der Pflege übernimmt dies das elektronische Gesundheitsberuferegister eGBR.

Die Produktion der SMC-B übernimmt ein Vertrauensdienstanbieter (VDA) wie unser Partner D-Trust, als Tochter der Bundesdruckerei, die auch Ihren Personalausweis herstellt.

Die SMC-B ist approbierten Berufen vorbehalten. Für Kammern zur Kommunikation mit deren Mitglieder und gesetzlichen Krankenkassen wird die SMC-B Org ausgegeben. Für den Sektor der Sozialwirtschaft wird die SMC-B Pflege ausgegeben. Die Art der SMC-B entscheidet, was einer Organisation innerhalb der TI erlaubt wird.

Was ist der eHBA?

Der elektronische Heilberufeausweis (eHBA), ist die „Berechtigung“ einen Zugang zur Telematikinfrastruktur zu erhalten, um medizinische Daten von Patienten und Klienten einzusehen. Einrichtungen nach §72 SGB XI haben mindestens einen eHBA vorzuhalten, siehe dazu auch Frage 4 das Interview mit dem eGBR, andernfalls liegt eine Ordnungswidrigkeit vor.

Mit Einführung des elektronischen Medikationsplans (2025) und der Möglichkeit der Kommentierung zu Medikamenten (vor. 2027) wird die Anzahl der notwendigen eHBAs in der Pflege weiter steigen.

Anträge für einen eHBA ist an das eGBR zu richten. Die TI Pauschale für die Pflege berücksichtigt (Stand 2024) max. zwei Zusatzpauschalen 

Die Produktion des eHBA übernimmt ein Vertrauensdienstanbieter (VDA) wie unser Partner D-Trust, als Tochter der Bundesdruckerei, die auch Ihren Personalausweis herstellt.

Was ist das eGBR?

Das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) ist für alle Mitarbeiter des Gesundheitswesen, ohne Kammerstruktur die Anlaufstelle für den Antrag für SMC-Bs und eBA bzw. eHBA. Durch Staatsverträge haben alle Bundesländer diese hoheitliche Aufgabe an das Bundesland NRW abgegeben. Das eGBR wir vom Regierungsbezirk Münster geführt. Direkte Links zu den Äntragen des eHBAs und der SMC-B entnehmen Sie den jeweiligen FAQ Beiträgen oder dem Startbeitrag „seien Sie TI-Ready“ dieser Seite.

Was ist die eGK?

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist der Ausweis des Versicherten des gesetzlichen Krankenversicherers. Innerhalb der TI ist die eGK die digitale Authentifizierung der Versicherten.

TI Fachanwendungen und TI Fachverfahren

TI Fachanwendungen

Sind Mehrwertanwendungen für die Nutzer der Telematikinfrastruktur, die verbindlich einer genauen technischen und organisatorischen Spezifikation folgen. Diese sind das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), Notfalldatenmanagement (NFDM), Elektronischer Medikationsplan (eMP), Qualifizierte Elektronische Signatur (QES), Kommunikation im Medizinwesen (KIM), die Elektronische Patientenakte (ePA) und das Elektronische Rezept (e-Rezept).

TI KIM Anwendungen

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheingung (eAU) oder der Elektronische Heil- und Kostenplan (eHKP) sind TI KIM Anwendungen, die einer genauen Spezifikation entsprechen. Die Spezifikation erlaubt es, dass Medizinische Informationsobjekte in einem Datenaustausch von Primär- zu Primärsystem möglich wird.

Für was ist die eGBR Vorgangsnummer notwendig?
  • Die eGBR Vorgangsnummer ist die Bearbeitungsnummer für Kartenbestellungen. Die eGBR-Vorgangsnummer ist notwendig, um beim Vertrauensdienstanbieter die Produktion zu bestellen. Eine eGBR-Vorgangsnummer kann die Klammer für bis zu 20 SMC-Bs sein. Träger mit einem Bedarf von mehr als 20 SMC-Bs benötigen mehrere Anträge beim eGBR und erhalten hierauf weitere Vorgangsnummern. Als Vertrauensdienstanbieter empfehlen wir unseren Partner D-Trust.
Ist eine Identifikation der Person im Bestellprozess eines eHBA oder einer SMC-B notwendig?

Ja, der Vertrauensdienstanbieter (VDA) erfordert eine Identifikation der handelnden Person. Diese kann im Antragsportal des VDA unter Identifizierung mit Post-Ident analog oder mit dem Personalausweis digital erfolgen.

Alternativ bietet CGM EASY Ident an, um große Organisationen an einem zentralen Standort für viele Personen eine zertifizierte Identifikation durchzuführen. Ist dies erfolgt, kann im Antragsprozess im Schritt Art der Identifizierung „Bereits identifiziert“ ausgewählt werden. Geben Sie den dazugehörigen 14-stelligen Code ein, welchen Sie durch CGM EASY Ident bereitgestellt bekommen haben. Zu mehr Informationen kontaktieren Sie uns. Als Vertrauensdienstanbieter empfehlen wir unseren Partner D-Trust.

Muss sich die teilstationäre Pflege an die TI anschließen?

Ja. Die teilstationäre Pflege ist nach §71 Abs. 2 SGB XI eine Ausprägung der stationären Pflege. Die stationäre Pflege hat sich nach § 341 Abs. 8 SGB V zum 01. Juli 2025 an die TI anzuschließen, um die ePA nutzen zu können.

Warum ist eine eHBA Freischaltung notwendig?

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) wird durch Ihren Vertrauensdienstanbieter produziert. Der erfolgreiche Versand ist vom Antragssteller mit der Freischaltung und Aktivierung zu bestätigen. Als Vertrauensdienstanbieter empfehlen wir D-Trust. Die Anleitung zur Freischaltung und Aktivierung für den eHBA finden Sie hier.

Warum ist eine SMC-B Freischaltung notwendig?

Die Secure Module Card Typ B für die Pflege (SMC-B Pflege) ist der Schlüssel einer Einrichtung zum Zugriff auf Daten in der Telematikinfrastruktur. Die SMC-B wird durch Ihren Vertrauensdienstanbieter produziert. Der erfolgreiche Versand ist vom Antragssteller mit der Freischaltung und Aktivierung zu bestätigen. Als Vertrauensdienstanbieter empfehlen wir D-Trust. Die Anleitung zur Freischaltung und Aktivierung für eine SMC-B finden Sie hier.

Wieviel Kartenterminals benötigen wir zum Anschluss an die TI?

Sie benötigen für die ePA mindestens ein Kartenterminal (KT) je Pflegeeinrichtung. Das erklärt sich dadurch, dass durch ,ePA für Alle‘, als erstes die Möglichkeit zum Zugriff auf Medikationsdaten (eMP) in der ePA geboten wird. Klienten werden in den Pflegeeinrichtungen dazu Ihre ePA für Alle mit Hilfe der eGK für die Pflegeinrichtung freischalten. Dazu benötigen Sie mindestens ein Kartenterminal im Bereich der Klientenaufnahme.

Wann wird die Eingliederungshilfe an die TI angebunden? 

Eine TI-Anbindung steht nur soziale Einrichtungen mit einem Versorgungsvertrag nach §72 SGB XI zu. Das eGBR prüft dies bei Beantragung einer SMC-B. 
Für die Anbindung der Eingliederungshilfe (EGH) steht noch der gesetzliche Auftrag aus. Der Roll-out der Altenhilfe wird bis zum Jahr 2026 andauern. Es ist davon auszugehen, dass das BMG in der kommenden 21. Legislaturperiode den Auftrag an die gematik erteilen wird, die EGH an die TI anzubinden. Die Vorlaufzeit dafür beträgt in der Regel rund 2 Jahre. Nach Konstituierung der Bundesregierung in einer 21 Legislaturperiode würde solch ein Auftrag somit frühestens 2026 erfolgen, sodass die Eingliederungshilfe nicht vor 2028, vermutlich eher Richtung 2030, an die TI angebunden werden wird. 

Können KIM-Adressen geändert werden?

Der Postfachname Ihrer KIM-Adresse, also der Teil vor dem @ kann nach der Registrierung der KIM-Adresse geändert werden.
Bitte wenden Sie sich dazu über das Kontaktformular im CGM Clinical WebShop an uns. Als Grund für Ihre Anfrage wählen Sie bitte >KIM-Postfächer | Änderung des Namens< aus.

Kann eine Premium-Domain umgezogen werden?

Eine KIM-Adresse besteht aus einem Postfachnamen und der Premium-Domain. Beides wird in einem KIM-Fachdienst verwaltet. Wenn Sie Ihre Premium-Domain umziehen wollen, ist das grundsätzlich möglich.

Bitte beachten Sie dabei, dass dies von Ihrer Seite gut vorbereitet sein muss. Für Fragen zu diesem Themenkomplex, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular im CGM Clinical WebShop an uns.
Als Grund für Ihre Anfrage wählen Sie bitte >Premium- oder Sub-Domain | Beratung Löschung< aus.

Ist ein ePA Zugriff großer 90 Tage möglich?

Der Zugriff auf die ePA und die Art, wie dieser verlängert werden kann, ist wie folgt:

  1. Vor Ort in der Einrichtung wird automatisch für 90 Tage berechtigt (Apotheken 3 Tage).
  2. Die Berechtigungsdauer ist vor Ort durch die Einrichtung nicht änderbar.
  3. Der Versicherte oder sein Vertreter kann über die ePA-App von 1 Tag bis Unendlich berechtigen sowie bestehende Berechtigungen (die vor Ort durch Stecken der eGK erzeugt wurden) beliebig in der Dauer verändern.

Also längere Dauern als 90 Tage nur über die App.

Technisch wird eine Verbindung zur TI über eine SMC-B Pflege in irgendein KT in der Einrichtung benötigt. Die eGK kann dann in irgendeinem KT der Einrichtung gesteckt werden.

In der Praxis bedeutet das, dass bei Einzug eines Klienten, die eGK gesteckt wird, um den eML oder eMP des Klienten in das Primärsystem zu laden und aktuell zu halten.

Dann beginnt der Prozess, der ePA Freischaltung über die 90 Tage hinaus. Die Praxis wird zeigen, dass dies immer über einen (amtlichen) Vertreter passieren wird, da unser Klient in der Regel (noch nicht) über ein mobiles Endgerät verfügt. Auf dies sollte schon bei Ausfertigung des Versorgungsvertrages hingewiesen werden, da ansonsten höhere Verwaltungsaufwände auf die Einrichtung zukommen.

Wo finde ich die Eigenerklärung für die TI-Pauschale für CGM Produkte?

CGM SOZIAL P&D wie CGM SOZIAL SIC verfügen über ein integriertes KIM Postfach (lizenzpflichtig) und sind mit der aktuellen KIM-Version einsetzbar.
Die für die TI Pauschale notwendige Eigenerklärung können Sie für beide Produkte hier downloaden.

Wie bekomme ich neue Kartenterminals?

Für Kunden mit einem CGM MANAGED TI Anschluss wenden Sie sich bitte über unser Kontaktformular an Ihren Vertriebsbeauftragten.

Für Kunden mit einem eigenem Konnektor vor Ort (on premise) können Sie über den WebShop weitere Kartenterminals bestellen.

 

Können wir Ihnen weiterhelfen?
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