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Eine Person tippt mit dem Finger auf ein Tablet-PC mit einer Investor-Relations-Präsentation
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Eine junge Frau telefoniert mit ihrem Smartphone, während sie einen Tablet-PC hält
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Telematikinfrastruktur in der Pflege? ­­
Geht doch – mit Expertise aus der Pflege!

Mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) wird für die ambulante und stationäre Pflege die Anbindung an die elektronische Patientenakte bis zum 01.07.2025 verpflichtend. Erbringer von häuslicher Krankenpflege wissen schon länger, dass sie nach §360 Abs. 8 SGB V sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anschließen müssen. Mit dem Kabinettsentwurf vom 30.08.2023 für das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital – Gesetz - DigiG) wird der Termin ebenso auf den 01.07.2025 festgeschrieben, um elektronische Verordnungen für die häusliche Krankenpflege ab dem 01.07.2026 abrufen zu können.

Bis zum 01.07.2025 werden sich somit monatlich durchschnittlich über 1.000 Pflegeeinrichtungen an die TI anschließen müssen, um den Termin halten zu können.

Die erste Pflegeeinrichtung in Deutschland wurde am 30. Juni 2021 mit der Samariterstiftung in Nürtingen und Ihren Standorten in Dettenhausen und Aalen an die Telematikinfrastruktur angeschlossen. Die Samariterstiftung vertraut dabei auf das Know-how und die Komponenten der CGM, die den einzigen im Feldtest erprobten Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) und dadurch stabilsten Zugang zur TI bietet. 

Alle Pflegeeinrichtungen nach §72 SGB XI sollten somit nun diesem Bespiel aus dem Modellprojekt nach §125 SGB XI folgen und beginnen Ihre Kommunikation im Medizinwesen (KIM) mit Ärzten, Apothekern und Krankenkassen auf das in Deutschland geforderte DSGVO-Niveau anzuheben.

Gehen Sie mit uns den ersten Schritt, lesen Sie, wie und wo Sie Ihren elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und Institutionsausweis (SMC-B Pflege) erhalten und ordern Sie zeitgleich Ihren TI-Anschluss über unseren WebShop. Informieren Sie sich mit unseren Erklärvideos. Wir begleiten Sie vom Anfang bis zum Ende bei Ihrem Anschluss an die Telematikinfrastruktur Pflege. Versprochen!


Ihr Nutzen bei der TI Pflege

Interoperabilität

  • Interaktion von KIM-Diensten, VO-Prozessen, intersektoral und TI-basiert

Gemeinsamer Medikationsplan

  • Reduzierung von Übertragungsfehlern und abweichenden Informationen
  • Alle Medikationen von unterschiedlichen Stellen (Hausarzt, Facharzt, Klinik, Substitutionen) an einem Ort

Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS)

  • Kooperation zwischen Arzt, Apotheke, Pflege zur AMTS mit dem Ziel einer Reduktion von Notfalleinweisung

Notfalleinweisung

  • Überleitung in die akut medizinische Versorgung
  • QPR Kriterien (Datum der Einweisung und Dauer des Aufenthalts)

Datenschutz

  • DSGVO-konforme Kommunikation im Medizinwesen (KIM), beschleunigt die Digitalisierung und schafft das Fax ab und schützt vor Bußgeldern wegen Missachtung.

Zeit und Kosten

  • Zeitersparnis bis zu 81%
  • Kostenersparnis bis zu 5.000€ pro Einrichtung/Jahr

 

Kundenmeinung zur TI in einer sozialen Einrichtung

"Wir wünschen uns, dass weitere Mehrwertanwendungen der TI wie die elektronische Patientenakte, der Notfalldatensatz oder das E-Rezept zeitnah Einzug in der Pflege halten werden. Besonders wünschenswert ist aus unserer Sicht auch, dass in Zukunft die Angehörigen in das Konzept der TI eingebunden werden."

- Nadine Treff, Projektleiterin Telematikinfrastruktur bei der Samariterstiftung Nürtingen -
 

Expertenmeinung zum Datenschutz in der Pflege

"Es braucht eine Verknüpfung mit Software-Systemen für die Pflegedokumentation und eine Verzahnung mit internen IT-Strukturen , damit es für Pflegekräfte und medizinisches Personal tatsächlich einfach ist, mit anderen Akteuren – soweit datenschutzrechtlich zulässig - Daten auszutauschen. Die Anforderungen des Datenschutzes werden dann über die TI technisch sichergestellt."

- Thomas Althammer (Externer Datenschutzbeauftragter und Geschäftsführer der Althammer & Kill GmbH & Co. KG) -


Warum sind wir Ihr Partner bei der Pflege Telematikinfrastruktur ?

Warum CGM bei der Telematikinfrastruktur Pflege


Mehr zur Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

CGM KIM Premium-Subdomain - 
Entscheiden Sie was hinter dem @ steht!

Eine KIM Adresse ist Ihre Visitenkarte in der TI. Sie sollte möglichst verständlich und einprägsam sein, um eine höchstmögliche Nutzerbindung zu erreichen.

 

Ihr Weg zur Premium Sub-Domain:

  • Sie können die CGM KIM Premium-Subdomain ganz einfach über unseren Web-Shop buchen, indem Sie dem Pfad (KIM-Postfächer - KIM Subdomains) folgen. Es ist aber auch möglich, eine Buchung über das CGM SOZIAL TI Starter-Paket vorzunehmen.
  • Mit Bestellung einer CGM KIM Premium-Subdomain, senden wir Ihnen eine Vorlage für eine Mandatserteilung zu
  • Mit der Mandatserteilung bestätigen Sie, dass Sie eine Einrichtung nach § 72 SGB XI sind und die CGM beauftragen, in Ihrem Namen die von Ihnen gewünschte Premium-Subdomain zu beantragen
  • Die anschließende Prüfung erfolgt durch den Betreiber der Telematikinfrastruktur der gematik

Funktionalität von KIM

Mit der Kommunikation im Medizinwesen können alle TI-Teilnehmer medizinische Informationen und Dokumente in einem geschlossenen System der gematik innerhalb der Telematikinfrastruktur per E-Mail austauschen. Jede E-Mail wird dabei automatisch über die Betriebsstätten- bzw. Institutionskarte (SMC-B Pflege) signiert und verschlüsselt an den jeweiligen Empfänger gesendet.

Mit dem Aufruf des Videos erklären Sie sich einverstanden, dass ihre Daten an Vimeo übermittelt werden und dass Sie die Datenschutzerklärung gelesen haben.

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Über den Webshop zur Telematik Pflege

Übersichtseite
Bestellprozess
Warenkorb
  • Sie haben hier die Auswahl zwischen einem TI Starter Paket mit vordefinierten Einstellungen oder der Nachbestellung von KIM Adressen oder Kartenterminals
  • Eine Mehrauswahl der Optionen ist möglich
1. Schritt zum Webshop zur TI Pflege
  • Der Ausgangspunkt ist eine Vorauswahl, die vordefinierte Leistungen aus dem Starter-Paket enthält
  • Sie haben die Möglichkeit individuelle Einstellungen vorzunehmen
  • Zusätzlich sind weitere remote Dienstleistungen buchbar
2. Schritt zum Webshop der TI Pflege
  • Im Warenkorb können Sie Ihren Bestellprozess abschließend überprüfen
  • Gebuchte Komponenten können mehrfach bestellt oder auf einer Merkliste eingestellt werden
  • Bei jedem gebuchten Artikel finden Sie eine kurze Erklärung zu dem Produkt
  • Der Bestellprozess kann über den Button "zur Kasse" abgeschlossen werden
    • Hier findet eine Konto-Abfrage statt und der abschließende Kauf
  • Über den Dialog Drucken, bieten wir Ihnen im eingeloggten Zustand, ein Formular für den internen analogen Freigabeprozess an
3. Schritt zum Webshop zur TI Pflege

Vertrauen Sie D-Trust und empfehlen Sie CGM SOZIAL durch Eingabe Ihres Empfehlungs-Codes bei der Bestellung Ihres HBA bzw. SMC-B.

Der Code bei HBA Bestellung: HBACGMPFL
Der Code bei SMC-B Bestellung: SMCDCGMPFL

Förderung der TI Pflege

Wir empfehlen Ihnen für Ihren Start in die TI, die Pauschalen für die Erstausstattung und Betriebskosten der Regelfinanzierung zu nutzen. Diese weisen wir Ihnen zu unseren CGM SOZIAL Starter-Paketen auch im WebShop aus.

Stationäre Einrichtungen der Altenhilfe können notwendige Erweiterungspakete für die TI über das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) sich fördern lassen.

Regelfinanzierung
PpSG

Die Regelfinanzierung für die TI in der Altenhilfe ist geregelt nach § 106b Absatz 1 Satz 2 SGB XI in Verbindung mit §291a Absatz 7 Satz 5 SGB V. Die jeweiligen Interessensvertreter der an der TI teilnehmenden Sektoren haben auf Basis der gesetzlichen Vorgaben die Regelsätze für Ihre Leistungserbringer mit dem GKV SV verhandelt. Für die Pflege wurde in 2020 eine Vereinbarung zum Verfahren der Kostenerstattung getroffen, welche zwischen dem GKV SV und Verbänden der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene vereinbart wurde.

Diese enthält eine Beteiligung an den

  1. erstmaligen Beschaffungskosten für die Festlegungs-, Erprobungs- und Einführungsphase und
  2. dem laufenden Betrieb

in gleicher Höhe, wie die an den vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte vereinbart wurde.

Die Vereinbarung geht aktuell in der Bemessungsgrundlage davon aus, dass eine Pflegeeinrichtung mit einem Konnektor, einem Kartenterminal und einer KIM-Adresse und den dazu notwendigen Kartenmaterial und Zugangsdiensten ausgestattet werden muss. Pflegeeinrichtungen die in einer gemeinsamen IT-Umgebung verbunden sind, werden aufgrund der Bemessungsgrundlage darüberhinausgehend nicht weiter durch die Regelfinanzierung gefördert. 


Übersicht der Regelfinanzierung für die 1. Pflegeeinrichtung

(Stand: 04/2022 unter Berücksichtigung des Schiedsspruchs)

Erstmalige Beschaffungskosten, als einmalige Pauschale, auf den Bruttopreis:

  • 1.661,50 Euro | Erstattung des 1. Konnektor und 1. Kartenterminal
  • 600,00 Euro | Einrichtung des Konnektors und VPN-Zugangsdienst als TI-Start Pauschale
  • 200,00 Euro | Einrichtung der TI Fachanwendung Kommunikation im Medizinwesen (KIM)


Quartalsweise Erstattung der Betriebskosten:

  • 248,00 Euro | TI Komponenten (gemäß Anlage 2 Abs. 3 der Anlage 32 BMV-Ä)
  • 17,25 Euro | Erweiterung der Konnektor-Firmware für NFDM & eMP (gemäß Anlage 5 Abs. 2 der Anlage 32 BMV-Ä)
  • 27,75 Euro | Erweiterung der Konnektor-Firmware für eVO & ePA (gemäß Anlage 10 Abs. 2 der Anlage 32 BMV-Ä)
  • 23,40 Euro | Erstattungspauschale für KIM (gemäß Anlage 8 § 2 Absatz 1 Anlage 32 BMV-Ä)
  • 23,25 Euro | Institutionskarte SMC B - Pflege (gemäß Anlage 2 Abs. 3 der Anlage 32 BMV-Ä)

     

Fazit der Regelfinanzierung bei der TI

Die Regelfinanzierung zielt zum aktuellen Zeitpunkt auf die Bedürfnisse einer ambulanten Pflegeeinrichtung mit einem Konnektor, einem Kartenterminal und einer KIM-Adresse ab. Dies entspricht einer TI Anbindung eines niedergelassenen Arztes.

Stationäre Einrichtungen, welche eine umfangreichere Anzahl an Pflegeinrichtungen haben, empfehlen wir zu Prüfen, ob die Förderung aus dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) für die betroffenen Pflegeeinrichtungen schon genutzt wurde. Ebenso wäre über den eigenen Verband zu klären, ob die Öffnungsklausel für Ärzte für weitere Kartenterminals gemäß Anlage 5 Abs. 3 auch für die Pflege Gültigkeit hat.

Für alle stationären Pflegeeinrichtungen, die eine Förderung nach §8 Abs. 8 SGB XI noch nicht genutzt haben, ist eine einmalige Förderung je stationärer Pflegeeinrichtung förderbar, soweit dies für andere Projekte noch nicht genutzt wurde. Der Förderantrag ist bis 31.12.2023 beim GKV SV einzureichen. Eingereicht werden kann prospektivisch oder die faktische Rechnung. 

Der Paragraph besagt, dass aus den Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung wird in den Jahren 2019 bis 2023 ein einmaliger Zuschuss bereitgestellt, um digitale Anwendungen, die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und stationären Pflegeeinrichtungen, zur Entlastung der Pflegekräfte zu fördern.

Förderungsfähig sind Anschaffungen von digitaler oder technischer Ausrüstung sowie damit verbundene Schulungen. Gefördert werden bis zu 40 Prozent der durch die Pflegeeinrichtung verausgabten Mittel. Pro Pflegeeinrichtung ist höchstens ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 12 000 Euro möglich.

Vorgehensweise, um Ihre Fördermöglichkeit voll auszuschöpfen:

Sie wollen optimal Ihre Fördermöglichkeiten nutzen, dann empfehlen wir Ihnen, Ihre Auswahl in unserem WebShop wie folgt durchzuführen:

  1. Erstellen Sie pro Pflegeeinrichtung immer einen Bestellvorgang, und achten Sie darauf, dass die Rechnungsadresse am Ende des Bestellvorgangs korrekt auf den Träger der Pflegeeinrichtung erfasst wurde, für die Sie eine Förderung beantragen wollen.
  2. Wechseln Sie zum Tab-Reiter CGM SOZIAL WebShop und Klicken Sie auf den Einkaufswagen "Zur Auswahl"
  3. Wählen Sie für Ihre 1. Pflegeeinrichtung das CGM SOZIAL TI Starter-Paket aus und führen den Bestellvorgang zu Ende.
  4. Wollen Sie innerhalb des 2. HJ 2021 mehr als eine Pflegeeinrichtung an die TI anbinden, kontaktieren Sie uns zusätzlich über das Kontaktformular z. B. über den WebShop mit der Auswahl "individuelle Beratung zur TI" Gemeinsam erstellen wir anhand Ihrer Anforderungen ein individuelles §8 Abs. 8 konformes Angebot.

Fazit zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz:

KIM als intersektorales Kommunikationsmittel zwischen Ärzten und stationärer Pflege entspricht den Förderkriterien. Wenn für Ihre an die TI anzuschließende stationäre Pflegeeinrichtung noch ein Förderanspruch aus dem §8 Abs. 8 SGB XI besteht, empfehlen wir Ihnen ab zwei anzuschließenden Pflegeeinrichtung, die Kosten für den Anschluss der weiteren Pflegeeinrichtungen über die Förderung aus dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) abzuwickeln. Beachten Sie dabei, dass laufende Kosten durch das PpSG nicht förderbar sind.

Die Telematikinfrastruktur Pflege im Praxiseinsatz

Im vorliegenden Showcase führen wir Sie ganz praxisorientiert und nah an die Telematikinfrastruktur heran. Anhand realer Anwendungsszenarien in der CGM Referenzumgebung. Informieren Sie sich über Mehrwertanwendungen, die die Pflege in der Kommunikation mit Kliniken bei der Überleitung und Ärzten bei Anfragen zur Medikation entlasten.

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Web-Seminar Aufzeichnung: 
Die Telematikinfrastruktur mit der Kommunikation im Medizinwesen (KIM) in CGM SOZIAL P&D 

Die Vorteile von KIM in CGM SOZIAL P&D und mögliche Anwendungsfälle.

Web-Seminar Aufzeichnung: 
Orientierungshilfe zur Telematikinfrastruktur in der Pflege

Statusberichte aus den Projekten, Orientierungshilfen für die Anbindung und was Sie jetzt schon tun sollten.

Web-Seminar Aufzeichnung: 
Anbindung SIC an die Telematikinfrastruktur
 

Einblick in die TI Pflege mit einer Live-Präsentation, wie KIM Ihre Arbeitsabläufe vereinfacht


Das FAQ zur TI Pflege

Was ist die Telematikinfrastruktur?

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist eines der größten IT-Projekte der Welt.

Die TI besteht aus einer Vielzahl von Bestandteilen und Komponenten. Ziel ist der sichere und verschlüsselte intersektorale Informationsaustausch und die Vernetzung aller Akteure im Bereich der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen im deutschen Gesundheitswesen sowie eine Anbindung an vergleichbare europäische Vorhaben für eine sichere, optimale und Patienten- bzw. Klienten zentrierte Versorgung.

Wer ist die gematik?

Die gematik, also die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH, setzt die vom Gesetzgeber vorgegebenen Ziele um. Dazu werden Konzepte und Spezifikationen entwickelt, über Ausschreibungen Anbieter ausgewählt und deren Umsetzungen zertifiziert.

Die Gesellschafter der gematik sind gesetzlich geregelt. Größter Anteilseigner der gematik ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG).

Wofür benötige ich einen Konnektor? 

Der Konnektor ist die Verbindung zwischen einer Pflegeeinrichtung und der Telematikinfrastruktur (TI). Der Konnektor hält die möglichen TI-Fachverfahren vor und spricht diese Dienste innerhalb der Telematikinfrastruktur an. Neue und erweiterte TI-Fachverfahren werden dem Konnektor durch Updates der internen Produkt Typ Versionen (PTVs) bekannt gemacht. Im Informationsmodell des Konnektors werden die eingesetzten Kartenterminals verwaltet.

Was ist ein VPN-Zugangsdienst?

Um den VPN-Zugangsdienst nutzen zu können und somit einen Zutritt zur sicheren Telematikinfrastruktur zu erhalten, ist ein Bundle an Voraussetzungen zu erfüllen. Benötigt werden ein Konnektor mit einem TI spezifischen VPN-Zugangsdienst, ein Kartenterminal mit gSMC-KT, eine SMC-B für die Authentifizierung der Institution und ein elektronischer Berufsausweis (eBA) oder Heilberufsausweis (HBA) zur Authentifizierung der Person.

Was ist ein Kartenterminal?

Das eHealth Kartenterminal ist eines von zwei Hardware Endgeräte, mit dem die Authentifizierung der Institution oder einer Person durchgeführt werden kann. Das Kartenterminal nimmt dazu als Micro-SIM die gerätespezifische Secure Module Card (gSMC-KT) und die SMC-B auf. Zusätzlich können im Kreditkartenformat ein eBA oder HBA sowie eine eGK aufgenommen werden.

Alternativ zu einem Kartenterminal neben der Tastatur kann auch ein in die Tastatur integriertes Kartenterminal genutzt werden. Hierzu ist der Austausch der bestehenden Tastatur für den PC oder des Terminals notwendig.

Was ist eine gSMC-KT? 

Die Karte authentifiziert das Kartenterminal gegenüber dem E-Health Konnektor und der Telematikinfrastruktur. 

Die Karte gewährleistet die Prüfung der Berechtigung des Zugriffs auf Versichertenstammdaten auf elektronischen Gesundheitskarten (eGK), die in das E-Health Kartenterminal online gesteckt werden, in dem die gSMC-KT installiert ist.

Was ist eine SMC-B?

Die SMC-B wird an einem der drei Karten-Slots am Kartenterminal eingeführt. Die SMC-B ist Voraussetzung für die Anmeldung des Konnektors mit dem VPN-Zugangsdienst an der TI und authentifiziert die Pflegeeinrichtung gegenüber der TI. 

Die SMC-B wird von der vertretungsberechtigten Person der Institution beantragt und auf diese für die Institution ausgestellt. In der Regel übernehmen die Kammern oder Vereinigungen der Heilberufe die Ausgabe der Karte. Ist die Gesundheitsinstitution nicht Kammer-gebunden, übernimmt die Ausgabe das elektronische Gesundheitsberuferegister eGBR.

Die SMC-B ist approbierten Berufen vorbehalten. Für Kammern zur Kommunikation mit deren Mitglieder und gesetzlichen Krankenkassen wird die SMC-B Org ausgegeben. Für den Sektor der Sozialwirtschaft wird die SMC-B Pflege ausgegeben. Teilnehmer am §125 SGB XI Modellvorhaben bekommen übergangsweise eine SMC-B Org ausgegeben. Die SMC-B Org unterscheidet sich in den Rechten innerhalb der TI von der SMC-B.

Was ist der eBA?

Die TI erfordert eine persönliche Identifizierung des Nutzers. Personen des Gesundheitswesens, die an der TI teilnehmen, und nicht approbiert sind (z. B. eine Pflegefachkraft) erhalten dafür einen elektronischen Berufsausweis (eBA), der beim elektronischen Gesundheitsberufsregister (eGBR) beantragt werden muss. Je juristischer Person eines Trägers ist mindestens ein eBA vorzuhalten. Der Zugang zur Telematikinfrastruktur ohne eBA stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Was ist der HBA?

Die TI erfordert eine persönliche Identifizierung des Nutzers. Personen des Gesundheitswesens, die an der TI Teilnehmen dürfen und approbiert sind, erhalten dafür einen Heilberufsausweis (HBA), der bei der jeweiligen Kammer des Sektors beantragt werden muss.

Was ist das eGBR?

Das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) ist für alle Mitarbeiter des Gesundheitswesen, ohne Kammerstruktur die Anlaufstelle für den Antrag für SMC-Bs und eBA bzw. eHBA. Durch Staatsverträge haben alle Bundesländer diese hoheitliche Aufgabe an das Bundesland NRW abgegeben. Das eGBR wir vom Regierungsbezirk Münster geführt.

Was ist die eGK?

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist der Ausweis des Versicherten des gesetzlichen Krankenversicherers. Innerhalb der TI ist die eGK die digitale Authentifizierung der Versicherten.

Wie sieht der ideale Fördermix aus?

Wir empfehlen Ihnen für Ihren Start in die TI, die Pauschalen für die Erstausstattung und Betriebskosten der Regelfinanzierung zu nutzen. Diese weisen wir Ihnen zu unseren CGM SOZIAL Starter-Paketen auch im WebShop aus.

Stationäre Einrichtungen der Altenhilfe können notwendige Erweiterungspakete für die TI über das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) sich fördern lassen.

Vorgehensweise, um Ihre Fördermöglichkeit voll auszuschöpfen:

Sie wollen optimal Ihre Fördermöglichkeiten nutzen, dann empfehlen wir Ihnen, Ihre Auswahl in unserem WebShop wie folgt durchzuführen:

  1. Erstellen Sie pro Pflegeeinrichtung immer einen Bestellvorgang, und achten Sie darauf, dass die Rechnungsadresse am Ende des Bestellvorgangs korrekt auf den Träger der Pflegeeinrichtung erfasst wurde, für die Sie eine Förderung beantragen wollen.
  2. Starten Sie unseren CGM SOZIAL WebShop und Klicken Sie auf den Einkaufswagen Zur Auswahl
  3. Wählen Sie für Ihre 1. Pflegeeinrichtung das CGM SOZIAL TI Starter-Paket aus und führen den Bestellvorgang zu Ende.
  4. Wollen Sie innerhalb des 2. HJ 2021 mehr als eine Pflegeeinrichtung an die TI anbinden, kontaktieren Sie uns zusätzlich über das Kontaktformular z. B. über den WebShop mit der Auswahl "individuelle Beratung zur TI" Gemeinsam erstellen wir anhand Ihrer Anforderungen ein individuelles §8 Abs. 8 konformes Angebot.

Haben Sie Fragen zu den Fördermöglichkeiten oder dieser Anleitung, bitten wir Sie, um Kontaktaufnahme. Gerne nehmen wir uns für Sie Zeit und zeigt Ihnen auf, wie Sie Ihre Fördermöglichkeiten voll ausschöpfen können.

Besteht eine Regelfinanzierung für die TI?

Besteht eine Regelfinanzierung für die TI?

Erstausstattung und Betriebskostenpauschale

Die Regelfinanzierung für die TI in der Altenhilfe ist geregelt nach § 106b Absatz 1 Satz 2 SGB XI in Verbindung mit §291a Absatz 7 Satz 5 SGB V

Die jeweiligen Interessensvertreter der an der TI teilnehmenden Sektoren haben auf Basis der gesetzlichen Vorgaben die Regelsätze für Ihre Leistungserbringer mit dem GKV SV verhandelt.

Für die Pflege wurde in 2020 eine Vereinbarung zum Verfahren der Kostenerstattung getroffen, welche zwischen dem GKV SV und Verbänden der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene vereinbart wurde.

Diese enthält eine Beteiligung an den

  1. erstmaligen Beschaffungskosten für die Festlegungs-, Erprobungs- und Einführungsphase und
  2. dem laufenden Betrieb

in gleicher Höhe, wie die an den vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte vereinbart wurde.

Die Vereinbarung geht aktuell in der Bemessungsgrundlage davon aus, dass eine Pflegeeinrichtung mit einem Konnektor, einem Kartenterminal und einer KIM-Adresse und den dazu notwendigen Kartenmaterial und Zugangsdiensten ausgestattet werden muss.

Pflegeeinrichtungen die in einer gemeinsamen IT-Umgebung verbunden sind, werden aufgrund der Bemessungsgrundlage darüberhinausgehend nicht weiter durch die Regelfinanzierung gefördert. 


Übersicht der Regelfinanzierung für die 1. Pflegeeinrichtung

Erstmalige Beschaffungskosten, als einmalige Pauschale:

- 1.661,50 Euro | Erstattung des 1. Konnektors und 1. Kartenterminals

-   600,00 Euro  | Einrichtung des Konnektors und VPN-Zugangsdienst als TI-Start Pauschale

-   200,00 Euro  | Einrichtung der TI Fachanwendung Kommunikation im Medizinwesen (KIM)


Quartalsweise Erstattung der Betriebskosten:

- 248,00 Euro    | TI Komponenten (gemäß Anlage 2 Abs. 3 der Anlage 32 BMV-Ä)

- 17,25 Euro    | Erweiterung der Konnektor-Firmware für NFDM & eMP (gemäß Anlage 5 Abs. 2 der Anlage 32 BMV-Ä)

- 27,75 Euro     | Erweiterung der Konnektor-Firmware für ePA und eVO (gemäß Anlage 10 Abs. 2 der Anlage 32 BMV-Ä)

- 23,40 Euro    | Erstattungspauschale für KIM (gemäß Anlage 8 § 2 Absatz 1 Anlage 32 BMV-Ä)

- 23,25 Euro    | Institutionskarte SMC B - Pflege (gemäß Anlage 2 Abs. 3 der Anlage 32 BMV-Ä)

Fazit:

Die Regelfinanzierung zielt zum aktuellen Zeitpunkt auf die Bedürfnisse einer ambulanten Pflegeeinrichtung mit einem Konnektor, Kartenterminal und einer KIM-Adresse ab. Dies entspricht einer TI Anbindung eines niedergelassenen Arztes.

Stationäre Einrichtungen, welche eine umfangreichere Anzahl an Pflegeinrichtungen haben, empfehlen wir zu Prüfen, ob die Förderung aus dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) für die betroffenen Pflegeeinrichtungen schon genutzt wurde.

Welche Alternativen Fördermodelle sind noch für die TI möglich?

Für alle stationären Pflegeeinrichtungen, die eine Förderung nach §8 Abs. 8 SGB XI noch nicht genutzt haben, ist eine einmalige Förderung je stationärer Pflegeeinrichtung förderbar, soweit dies für andere Projekte noch nicht genutzt wurde. Der Förderantrag ist bis 31.12.2021 beim GKV SV einzureichen. Eingereicht werden kann prospektivisch oder die faktische Rechnung. 

Der Pharagraph besagt, dass aus den Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung wird in den Jahren 2019 bis 2023 ein einmaliger Zuschuss bereitgestellt, um digitale Anwendungen,  ...(Aufzählung d. Red. gekürzt) ... die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und stationären Pflegeeinrichtungen, ... zur Entlastung der Pflegekräfte zu fördern.

Förderungsfähig sind Anschaffungen von digitaler oder technischer Ausrüstung sowie damit verbundene Schulungen. Gefördert werden bis zu 40 Prozent der durch die Pflegeeinrichtung verausgabten Mittel. Pro Pflegeeinrichtung ist höchstens ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 12 000 Euro möglich.

Fazit:

KIM als intersektorales Kommunikationsmittel zwischen Ärzten und stationärer Pflege entspricht den Förderkriterien. Wenn für Ihre an die TI anzuschließende stationäre Pflegeeinrichtung noch ein Förderanspruch aus dem §8 Abs. 8 SGB XI besteht, empfehlen wir Ihnen ab zwei anzuschließenden Pflegeeinrichtung, die Kosten für den Anschluss der weiteren Pflegeeinrichtungen über die Förderung aus dem PpSG abzuwickeln. Beachten Sie dabei, dass laufende Kosten durch das PpSG nicht förderbar sind.

TI Fachanwendungen und TI Fachverfahren

TI Fachanwendungen

Sind Mehrwertanwendungen für die Nutzer der Telematikinfrastruktur, die verbindlich einer genauen technischen und organisatorischen Spezifikation folgen. Diese sind das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), Notfalldatenmanagement (NFDM), Elektronischer Medikationsplan (eMP), Qualifizierte Elektronische Signatur (QES), Kommunikation im Medizinwesen (KIM), die Elektronische Patientenakte (ePA) und das Elektronische Rezept (e-Rezept).

TI KIM Anwendungen

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheingung (eAU) oder der Elektronische Heil- und Kostenplan (eHKP) sind TI KIM Anwendungen, die einer genauen Spezifikation entsprechen. Die Spezifikation erlaubt es, dass Medizinische Informationsobjekte in einem Datenaustausch von Primär- zu Primärsystem möglich wird.

Wieviel Kartenterminals benötigen wir zum Anschluss an die TI?

Die kurze Antwort lautet, Sie benötigen für die ePA mindestens ein Kartenterminal (KT) je Pflegeeinrichtung. Das erklärt sich dadurch, dass durch ,ePA für Alle‘, als erstes die Möglichkeit zum Zugriff auf Medikationsdaten (eMP) in der ePA geboten wird. Klienten werden in den Pflegeeinrichtungen dazu Ihre ePA für Alle mit Hilfe der eGK für die Pflegeinrichtung freischalten. Dazu benötigen Sie mindestens ein Kartenterminal im Bereich der Klientenaufnahme.

Die lange Antwort lautet differenzierter. Bis die ,ePA für Alle‘ auch wirklich in der Pflegeeinrichtung ankommen wird, besteht die Möglichkeit, ein Kartenterminal für die SMC-Bs von je drei Pflegeeinrichtungen im Einzugsbereich der EDV-Abteilung z. B. Ihrem Rechenzentrum an die TI anzuschließen. Hintergrund ist, dass das Zertifikat des Kartenterminals, die gSMC-KT, eine Laufzeit von ca. 5 Jahren hat und dann getauscht werden muss. Es macht somit Sinn, die KTs in die dezentralen Pflegeeinrichtungen erst dann auszurollen, wenn die ersten Klienten Ihnen Ihre eMP via ePA bereitstellen können. Nach den Vorstellungen des BMG soll dies ab Juli 2025 möglich sein. Sie können somit zunächst den Anschluss an die TI sicherstellen und dann zeitlich verzögert die KTs ausrollen. Ob Sie dabei, die SMC-B weiterhin zentral im Einzugsbereich der EDV-Abteilung oder dezentral halten wollen, obliegt dem Träger, der die Maßnahmen zur Sicherung und Vermeidung des Verlust der SMC-B obliegt.

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