Stationäre Pflegeeinrichtungen müssen ab dem 1. Juli 2025 an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden sein.
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TI-Sprechstunde für die stationäre Pflege!
Informationen für ambulante Pflegedienste finden Sie hier.
Das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz, DigiG) legt den 1. Juli 2025 als Stichtag für die verpflichtende Anbindung der ambulanten und stationären Pflege an die Telematikinfrastruktur (TI) fest.
Ein zentrales Ziel ist die Einsicht der Pflege in die elektronische Patientenakte (ePA). Über die ePA werden unter anderem sektorenübergreifend Medikationsdaten eines Patienten oder einer Patientin ausgetauscht. Für die Pflege bedeutet dies einen umfassenden aktuellen Überblick über die Medikationsdaten Ihrer Klienten und Klientinnen.
Besonders komplexe IT-Strukturen, wie sie in sozialen Einrichtungen vorkommen, erfordern für die TI-Anbindung einen starken Partner mit umfassender Expertise. CGM ist genau dieser Partner.
Wir unterstützen Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Anbindungsprozess. Dank unserer langjährigen Erfahrung bei der TI-Anbindung von Kliniken, Praxen und Apotheken gestalten wir die TI-Anbindung Ihres Pflegeheims unkompliziert und effizient.
In unserer wöchentlichen offenen 30-minütigen „TI-Sprechstunde für die Pflege“ dreht sich alles um Ihren individuellen Informationsbedarf und Ihre Fragen zur Einführung der Telematikinfrastruktur in Ihrer sozialen Einrichtung. Melden Sie sich an und nehmen Sie kostenfrei teil. Stellen Sie uns Ihre Fragen zur TI.
Mittwochs ab 10.00 Uhr
Wir wünschen uns, dass weitere Mehrwertanwendungen der TI – wie die elektronische Patientenakte, der Notfalldatensatz oder das E-Rezept – zeitnah Einzug in der Pflege halten werden. Besonders wünschenswert ist aus unserer Sicht auch, dass in Zukunft die Angehörigen in das Konzept der TI eingebunden werden.
Jede durch einen § 72 SGB XI Versorgungsvertrag zugelassene Pflegeeinrichtung hat Anspruch auf
Informieren Sie sich umfassend über die TI-Finanzierungsvereinbarungen in unserem Magazinbeitrag.
Zu einem förderfähigen TI-Komplettpaket gehört auch KIM! In unserem Webshop können Sie unkompliziert Ihre Bestellung aufgeben.
Die Telematikinfrastruktur (TI) ist eines der größten IT-Projekte der Welt.
Die TI besteht aus einer Vielzahl von Bestandteilen und Komponenten. Ziel ist der sichere und verschlüsselte intersektorale Informationsaustausch und die Vernetzung aller Akteure im Bereich der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen im deutschen Gesundheitswesen sowie eine Anbindung an vergleichbare europäische Vorhaben für eine sichere, optimale und patienten- bzw. klientenzentrierte Versorgung.
Die gematik, also die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH, setzt die vom Gesetzgeber vorgegebenen Ziele um. Dazu werden Konzepte und Spezifikationen entwickelt, über Ausschreibungen Anbieter ausgewählt und Umsetzungen zertifiziert.
Die Gesellschafter der gematik sind gesetzlich geregelt. Größter Anteilseigner der gematik ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG).
Die gematik veröffentlicht auf der Seite TI SCORE, welche Anwendungen eine Nutzungsempfehlung erhalten haben.
Für CGM Clinical SIC finden Sie hier die offizielle Empfehlung.
Die gematik veröffentlicht auf der Seite TI SCORE, welche Anwendungen eine Nutzungsempfehlung erhalten haben.
Für CGM Clinical P&D finden Sie hier die offizielle Empfehlung.
Der Konnektor ist die Verbindung zwischen einer Pflegeeinrichtung und der Telematikinfrastruktur (TI). Der Konnektor hält die möglichen TI-Fachverfahren vor und spricht diese Dienste innerhalb der Telematikinfrastruktur an. Neue und erweiterte TI-Fachverfahren werden dem Konnektor durch Updates der internen Produkt-Typ-Versionen (PTVs) bekannt gemacht. Im Informationsmodell des Konnektors werden die eingesetzten Kartenterminals verwaltet.
Konnektoren werden seit 2024 als Managed TI in einem Rechenzentrum von CGM angeboten. Bei Interesse nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Um den VPN-Zugangsdienst nutzen zu können und somit einen Zutritt zur sicheren Telematikinfrastruktur zu erhalten, ist ein Bundle an Voraussetzungen zu erfüllen. Benötigt werden ein Konnektor mit einem TI-spezifischen VPN-Zugangsdienst, ein Kartenterminal mit gSMC-KT, eine SMC-B für die Authentifizierung der Institution und ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) zur Authentifizierung der Person.
Das E-Health-Kartenterminal ist eines von zwei Hardware-Endgeräten, mit dem die Authentifizierung der Institution oder einer Person durchgeführt werden kann. Das Kartenterminal nimmt dazu als Micro-SIM die gerätespezifische Secure Module Card (gSMC-KT) und die SMC-B auf. Zusätzlich können im Kreditkartenformat ein eHBA sowie eine eGK aufgenommen werden.
Alternativ zu einem Kartenterminal neben der Tastatur kann auch ein in die Tastatur integriertes Kartenterminal genutzt werden. Hierzu ist der Austausch der bestehenden Tastatur für den PC oder des Terminals notwendig.
Die Karte authentifiziert das Kartenterminal gegenüber dem E-Health-Konnektor und der Telematikinfrastruktur.
Die Karte gewährleistet die Prüfung der Berechtigung des Zugriffs auf Versichertenstammdaten auf elektronischen Gesundheitskarten (eGK), die in das E-Health-Kartenterminal online gesteckt werden, in dem die gSMC-KT installiert ist.
Die SMC-B wird, im Regelfall als Micro-SIM, an einem der drei Karten-Slots am Kartenterminal eingeführt. Die SMC-B ist der „Schlüssel zur TI“ und somit Voraussetzung für die Anmeldung des Konnektors mit dem VPN-Zugangsdienst an der TI und authentifiziert die Pflegeeinrichtung gegenüber der TI.
Die SMC-B wird von der vertretungsberechtigten Person der Institution beantragt und auf diese für die Institution ausgestellt. In der Pflege übernimmt dies das elektronische Gesundheitsberuferegister eGBR.
Die Produktion der SMC-B übernimmt ein Vertrauensdienstanbieter (VDA) wie unser Partner D-Trust, als Tochter der Bundesdruckerei, die auch Ihren Personalausweis herstellt.
Die SMC-B ist approbierten Berufen vorbehalten. Zur Kommunikation zwischen Kammern und deren Mitgliedern und gesetzlichen Krankenkassen wird die SMC-B Org ausgegeben. Für den Sektor der Sozialwirtschaft wird die SMC-B Pflege ausgegeben. Die Art der SMC-B entscheidet, was einer Organisation innerhalb der TI erlaubt wird.
Der elektronische Heilberufeausweis (eHBA), ist die „Berechtigung“, einen Zugang zur Telematikinfrastruktur zu erhalten, um medizinische Daten von Patienten und Klienten einzusehen. Einrichtungen nach § 72 SGB XI haben mindestens einen eHBA vorzuhalten, siehe dazu auch Frage 4, das Interview mit dem eGBR, andernfalls liegt eine Ordnungswidrigkeit vor.
Mit Einführung des elektronischen Medikationsplans (2025) und der Möglichkeit der Kommentierung zu Medikamenten (voraussichtlich 2027) wird die Anzahl der notwendigen eHBAs in der Pflege weiter steigen.
Anträge für einen eHBA sind an das eGBR zu richten. Die TI-Pauschale für die Pflege berücksichtigt max. zwei Zusatzpauschalen (Stand 2024).
Die Produktion des eHBA übernimmt ein Vertrauensdienstanbieter (VDA) wie unser Partner D-Trust, als Tochter der Bundesdruckerei, die auch Ihren Personalausweis herstellt.
Das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) ist für alle Mitarbeitenden des Gesundheitswesen ohne Kammerstruktur die Anlaufstelle für den Antrag für SMC-Bs und eBA bzw. eHBA. Durch Staatsverträge haben alle Bundesländer diese hoheitliche Aufgabe an das Bundesland NRW abgegeben. Das eGBR wir vom Regierungsbezirk Münster geführt. Direkte Links zu den Anträgen des eHBA und der SMC-B entnehmen Sie den jeweiligen FAQ-Beiträgen oder dem Startbeitrag „Seien Sie TI-ready“ dieser Seite.
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist der Ausweis der Versicherten des gesetzlichen Krankenversicherers. Innerhalb der TI ist die eGK die digitale Authentifizierung der Versicherten.
TI-Fachanwendungen
TI-Fachanwendungen sind Mehrwertanwendungen für die Nutzer der Telematikinfrastruktur, die verbindlich einer genauen technischen und organisatorischen Spezifikation folgen. Diese sind Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), Notfalldatenmanagement (NFDM), elektronischer Medikationsplan (eMP), Qualifizierte Elektronische Signatur (QES), Kommunikation im Medizinwesen (KIM), elektronische Patientenakte (ePA) und elektronisches Rezept (E-Rezept).
TI-KIM-Anwendungen
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheingung (eAU) oder der elektronische Heil- und Kostenplan (eHKP) sind KIM-Anwendungen, die einer genauen Spezifikation entsprechen. Die Spezifikation erlaubt es, dass Medizinische Informationsobjekte (MIOs) in einem Datenaustausch von Primär- zu Primärsystem möglich werden.
Ja, der Vertrauensdienstanbieter (VDA) erfordert eine Identifikation der handelnden Person. Diese kann im Antragsportal des VDA unter Identifizierung mit Post-Ident analog oder mit dem Personalausweis digital erfolgen.
Alternativ bietet sich CGM EASY Ident an, um in großen Organisationen an einem zentralen Standort für viele Personen eine zertifizierte Identifikation durchzuführen. Ist dies erfolgt, kann im Antragsprozess im Schritt „Art der Identifizierung“ „Bereits identifiziert“ ausgewählt werden. Geben Sie den dazugehörigen 14-stelligen Code ein, den Sie durch CGM EASY Ident bereitgestellt bekommen haben. Für mehr Informationen kontaktieren Sie uns. Als Vertrauensdienstanbieter empfehlen wir unseren Partner D-Trust.
Ja. Die teilstationäre Pflege ist nach § 71 Abs. 2 SGB XI eine Ausprägung der stationären Pflege. Die stationäre Pflege hat sich nach § 341 Abs. 8 SGB V zum 1. Juli 2025 an die TI anzuschließen, um die ePA nutzen zu können.
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) wird durch Ihren Vertrauensdienstanbieter produziert. Der erfolgreiche Versand ist vom Antragssteller mit der Freischaltung und Aktivierung zu bestätigen. Als Vertrauensdienstanbieter empfehlen wir D-Trust. Die Anleitung zur Freischaltung und Aktivierung für den eHBA finden Sie hier.
Die Secure Module Card Typ B für die Pflege (SMC-B Pflege) ist der Schlüssel einer Einrichtung zum Zugriff auf Daten in der Telematikinfrastruktur. Die SMC-B wird durch Ihren Vertrauensdienstanbieter produziert. Der erfolgreiche Versand ist vom Antragssteller mit der Freischaltung und Aktivierung zu bestätigen. Als Vertrauensdienstanbieter empfehlen wir D-Trust. Die Anleitung zur Freischaltung und Aktivierung für eine SMC-B finden Sie hier.
Sie benötigen für die ePA mindestens ein Kartenterminal (KT) je Pflegeeinrichtung. Das erklärt sich dadurch, dass durch die „ePA für alle“ als erstes die Möglichkeit zum Zugriff auf Medikationsdaten (eMP) in der ePA geboten wird. Klientinnen und Klienten werden in den Pflegeeinrichtungen dazu Ihre ePA mithilfe der eGK für die Pflegeinrichtung freischalten. Dazu benötigen Sie mindestens ein Kartenterminal im Bereich der Klientenaufnahme.
Eine TI-Anbindung steht nur sozialen Einrichtungen mit einem Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI zu. Das eGBR prüft dies bei Beantragung einer SMC-B. Für die Anbindung der Eingliederungshilfe (EGH) steht noch der gesetzliche Auftrag aus. Der Roll-out der Altenhilfe wird bis zum Jahr 2026 andauern. Es ist davon auszugehen, dass das BMG in der kommenden 21. Legislaturperiode den Auftrag an die gematik erteilen wird, die EGH an die TI anzubinden. Die Vorlaufzeit dafür beträgt in der Regel rund 2 Jahre. Nach Konstituierung der Bundesregierung in einer 21. Legislaturperiode würde solch ein Auftrag somit frühestens 2026 erfolgen, sodass die Eingliederungshilfe nicht vor 2028, vermutlich eher Richtung 2030, an die TI angebunden werden wird.
Als Kundinnen und Kunden mit einem CGM MANAGED TI-Anschluss wenden Sie sich bitte über unser Kontaktformular an Ihren Vertriebsbeauftragten.
Als Kundinnen und Kunden mit einem eigenem Konnektor vor Ort (on premise) können Sie über den WebShop weitere Kartenterminals bestellen.
CGM SOZIAL P&D wie CGM SOZIAL SIC verfügen über ein integriertes KIM-Postfach (lizenzpflichtig) und sind mit der aktuellen KIM-Version einsetzbar. Die für die TI-Pauschale notwendige Eigenerklärung können Sie für beide Produkte hier downloaden.
Der Zugriff auf die ePA und die Art, wie dieser verlängert werden kann, ist wie folgt:
Also längere Dauern als 90 Tage nur über die App.
Technisch wird eine Verbindung zur TI über eine SMC-B Pflege in irgendein KT in der Einrichtung benötigt. Die eGK kann dann in irgendeinem KT der Einrichtung gesteckt werden.
In der Praxis bedeutet das, dass bei Einzug eines Klienten die eGK gesteckt wird, um den eML oder eMP des Klienten in das Primärsystem zu laden und aktuell zu halten.
Dann beginnt der Prozess der ePA-Freischaltung über die 90 Tage hinaus. Die Praxis wird zeigen, dass dies immer über einen (amtlichen) Vertreter passieren wird, da unser Klient in der Regel (noch nicht) über ein mobiles Endgerät verfügt. Darauf sollte schon bei Ausfertigung des Versorgungsvertrages hingewiesen werden, da ansonsten höhere Verwaltungsaufwände auf die Einrichtung zukommen.
Eine KIM-Adresse besteht aus einem Postfachnamen und der Premium-Domain. Beides wird in einem KIM-Fachdienst verwaltet. Wenn Sie Ihre Premium-Domain umziehen wollen, ist das grundsätzlich möglich.
Bitte beachten Sie dabei, dass dies von Ihrer Seite gut vorbereitet sein muss. Für Fragen zu diesem Themenkomplex wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular im CGM Clinical WebShop an uns.
Als Grund für Ihre Anfrage wählen Sie bitte >Premium- oder Sub-Domain | Beratung Löschung< aus.
Der Postfachname Ihrer KIM-Adresse, also der Teil vor dem @, kann nach der Registrierung der KIM-Adresse geändert werden.
Bitte wenden Sie sich dazu über das Kontaktformular im CGM Clinical WebShop an uns. Als Grund für Ihre Anfrage wählen Sie bitte >KIM-Postfächer | Fragen nach Beauftragung< aus.