Elektronische Patientenakte (ePA) - Daten sicher zentral dokumentieren
Gesetzliche Versicherte haben ab dem 1. Januar 2021 ein Anrecht auf die Nutzung einer elektronischen Patientenakte, die von den Krankenkassen kostenlos als App bereitgestellt wird. Die Versicherten können ihre ePA selbst befüllen (z.B. Blutzuckerwerte oder Daten aus Gesundheitsapps) und ihre Behandler künftig bitten, auch Daten aus den lokalen Patientenakten der Praxen zu übertragen.
Nach der Einführungsphase besteht ab dem 01.07.2021 für Praxen die Pflicht, Daten auf Patientenwunsch in die ePAs zu übertragen. Voraussetzung der Teilnahme von Praxen ist ein Upgrade des Konnektors ("PTV-4 Upgrade") und eines Moduls des Primärsystems.