Praxen erhalten eine Pauschale in Höhe von 530 Euro für die notwendigen technischen Updates für das NFDM. Für weitere stationäre Kartenterminals in den Sprechzimmern wird eine Pauschale von 677,50 Euro je Kartenterminal gezahlt. Hier richtet sich der Anspruch nach der Zahl der Betriebsstättenfälle der Praxis. Bitte beachten Sie, dass für die Ermittlung der stationären Kartenterminals die jeweilige durchschnittliche Anzahl der Betriebsstättenfälle mit persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt gemäß § 6 Absatz 1a der Quartale 3 und 4 des Jahres 2016 und der Quartale 1 und 2 des Jahres 2017 maßgeblich ist. In Analogie zu den Förderpauschalen der Kartenlesegeräte wurde in diesem Potenzialassistenten der Wert 625 als Grundlage genommen. Die im Rahmen der TI gezahlte Betriebskostenpauschale erhöht sich um 4,50 Euro je Quartal. Für den Betrieb der Fachanwendung im Praxisverwaltungssystem werden zusätzlich 5,25 EUR je Quartal erstattet.
Ende 2017 wurden alle notwendigen Voraussetzungen für die ärztliche Vergütung des Notfalldatenmanagements geschaffen. Hier die wichtigsten Fakten im Überblick:
Das erstmalige Anlegen eines Notfalldatensatzes wird in Form einer Einzelleistung mit 9,19 € einmal im Krankheitsfall vergütet.
Darüber hinaus erhalten die Praxen einmal im Behandlungsfall automatisch von ihrer KV insbesondere für das Aktualisieren des Notfalldatensatzes einen Aufschlag in Höhe von 0,46 EUR auf die Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschalen mit persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt.
Ab der Einsatzfähigkeit von NFDM in der Praxis wird GOP 01641 (Überprüfung und Aktualisierung des NFD) für jeden Schein quartalsweise pauschal vergütet. Im Quartal der Abrechnung von GOP 01640 (Anlage des NFD) wird GOP 01641 zugunsten der höheren Pauschale für das Anlegen des Notfalldatensatzes einmalig ausgesetzt und in den Folgequartalen wieder pauschal vergütet.
Weitere Details zur Förderung der Ausstattung für NFDM finden Sie auf der Website der KBV.