Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) ermöglicht die Anbindung von Pflegeeinrichtungen an das digitale Gesundheitsnetz für Deutschland, die Telematikinfrastruktur (TI), sowie deren Förderung. Die Anbindung erfolgt zunächst freiwillig. Die Kosten werden für alle teilnehmenden Pflegeeinrichtungen seit dem 1. Juli 2021 erstattet.
Der Anschluss von Pflegeeinrichtungen an die TI wird die Kommunikation mit Ärzten, Krankenhäusern, häuslicher Krankenpflege und weiteren mitbehandelnden Leistungserbringern revolutionieren und dem Wunsch nach Einbindung von Pflegeeinrichtungen in die sektorenübergreifende Kommunikation gerecht werden.
Einrichtungen, die sich für das Modellprojekt nach §125 SGB XI beworben haben, finden hier mehr Informationen.
Mehrwertanwendungen der TI
Einen umfassenden Überblick über Mehrwertanwendungen der TI erhalten Sie hier. Insbesondere KIM (Kommunikation im Medizinwesen), ist für Pflegeeinrichtungen interessant, da KIM eine barrierefreie, authentische und sichere digitale Kommunikation zwischen allen Behandlern, Leistungserbringerinstitutionen und Kostenträgern im deutschen Gesundheitswesen über die TI ermöglicht. So können beispielsweise Rückfragen schneller geklärt werden und der Austausch von Informationen und Dokumenten kann zielgerichtet, einfach und sicher erfolgen.
Kostenerstattung für Pflegeeinrichtungen
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Krankenkassen für die Kosten, die für die TI-Ausstattung und den laufenden Betrieb anfallen, aufkommen müssen – auch wenn diese sich freiwillig an die TI anbinden lassen. Das Verfahren zur Erstattung der Kosten der Pflegeeinrichtungen wurde vom GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Pflegekassen) und den Verbänden der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene vereinbart.
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