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Praxis- oder Institutionskarte (SMC-B)

Der SMC-B: Zugangsschlüssel der Praxis oder Institution zur TI

Praxis- oder Institutionsausweis (SMC-B)

Die CGM arbeitet in Bezug auf die Beschaffung der Komponente Praxis- oder Institutionsausweis (SMC-B) eng mit einem erfahrenen Partner zusammen: Die D-Trust GmbH, ein Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe, verfügt ebenso wie die CGM über fundiertes Wissen aus vielen tausend erfolgreichen und pünktlichen TI-Installationen bzw. Produktionsprozessen. 

Um den Installationstermin zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) erfolgreich und zeitsparend zu gestalten, muss eine Institution „TI-ready“ sein. Hierzu gehört u. a. die kostenpflichtige Beantragung und Freischaltung des SMC-B bei einem Trusted Service Provider (TSP) - die Inbetriebnahme der TI-Komponenten ist nur mit einer freigeschalteten SMC-B möglich. Sie dient der Authentisierung der Akteure im Gesundheitswesen gegenüber den Diensten der TI. Auch für den Betrieb der mobilen Kartenterminals in der TI ist ein SMC-B notwendig – und somit eine zusätzliche SMC-B zu empfehlen. 

Für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Krankenhäuser, Klinik-MVZ, Ambulanz, ermächtigte Ärzte:

Ihr Weg zur SMC-B

Ärzte, Apotheker, Krankenhäuser und Klinik-MVZ, Klinik-Ambulanzen und ermächtigte Ärzte stellen ihren Antrag auf eine SMC-B im Antragsportal der D-Trust GmbH. Zahnärzte stellen ihren Antrag auf eine SMC-B im gewohnten KZV-Portal.

Ärzte, Zahnärzte und Apotheker, die die Anbindung ihrer Institution bei der CGM beauftragen, erhalten im Nachgang der TI-Bestellung per E-Mail einen SMC-B-Bestellcode für den Antragsprozess im Antragsportal der D-Trust GmbH. Dieser Bestellcode ist im Bestellformular für die SMC-B zusätzlich zu den sonstigen Eingaben einzutragen. Dank enger Zusammenarbeit mit der Bundesdruckerei kann über die Eingabe dieses Bestellcodes sichergestellt werden, dass der CGM-zertifizierte Techniker, der Ihre Anbindung an die TI vornimmt, über den Antragsstatus informiert ist und ihn bei der optimalen Terminplanung berücksichtigen kann.

Für Hebammen, Physiotherapeuten, Pflegeeinrichtungen und ambulante Rehazentren:

Ihr Weg zur SMC-B

Zur TI-Anbindung und Bescheinigung Ihrer Institution benötigen Sie zusätzlich zum eHBA einen Praxis- oder Institutionsausweis – die SMC-B. Die Bearbeitung erfolgt zukünftig bundesweit zentral vom eGBR. Die Aushändigung übernimmt der Vertrauensdiensteanbieter die D-Trust GmbH. Ihre SMC-B können Sie im Antragsportal der D-Trust GmbH stellen. Wir begleiten Sie beim Beantragungsprozess. 

Praxis- oder Institutionsausweis (SMC-B)