Das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) bildet die rechtliche Basis für die Anbindung der Rehabilitationseinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI). Zunächst ist der Anschluss noch nicht verpflichtend, sondern erfolgt auf freiwilliger Basis. Grundsätzlich sind die Kosten für teilnehmende Rehabilitationseinrichtungen seit dem 1. Januar.2021 erstattungsfähig. Doch bislang gibt es noch keine finale Einigung über die Höhe der Kostenerstattung.
Die Telematikinfrastruktur ist mehr als Konnektoren, Kartenterminals und Co. Mit der Anbindung an die Telematikinfrastruktur werden sich die Arbeitsabläufe in Rehakliniken verändern. So kommt es mit Einführung des Versichertendatenmanagements durch die TI zu Neuerungen in der Patientenaufnahme. Aber auch beim Entlassmanagement (u. a. durch die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (eAU) und ab 01.01.2022 die Einführung des eRezepts), sowie in der sektorenübergreifenden Kommunikation gilt es, die bestehenden Prozesse intelligent mit den TI-Fachanwendungen zu verknüpfen.
Gemeinsam gestalten wir Ihren Weg in die TI unkompliziert und gut.