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BARMER-Analyse: Beschränkung von Videosprechstunden bremst Zeitgeist aus

Mindestens 372.000-mal nahmen Versicherte zwischen 2019 und 2021 eine Sprechstunde per Video in Anspruch. Die Zahlen einer aktuellen BARMER-Analyse belegen einmal mehr den durch die Corona-Pandemie ausgelösten Trend, aber auch den anhaltenden Erfolgskurs. Die neue gesetzliche Beschränkung der Videotermine auf 30 Prozent der Praxiskapazität sei kontraproduktiv.

Die Ergebnisse einer aktuellen Analyse der BARMER zeigen, dass nach dem Rekordhoch während der Corona-Pandemie und dem folgenden Abflauen, das Interesse an Videosprechstunden aber weiterhin groß ist. Mit Inkrafttreten neuer Beschränkungen im April 2022 sei diesem Trend ein Riegel vorgeschoben worden.

Gefunden: digitale Lösung für die medizinische Versorgung

Ein Rückblick: Als in den vergangenen Jahren das Gesundheitssystem vor der großen Frage stand, wie sich die medizinische Versorgung trotz Pandemie aufrechterhalten ließe, lieferte die Telemedizin die passende Antwort Videosprechstunden ermöglichten auch weiterhin Arztbesuche – ohne Ärzt:innen, Praxisteams und Patient:innen gesundheitlich zu gefährden. Ein Angebot, das nachweislich von allen Altersklassen angenommen wurde.

Gezählt: Hype und anhaltender Trend

Im gesamten Jahr 2019 zählte die Krankenkasse 250 abgerechnete Videosprechstunden. Mit Beginn der Pandemie erhöhten sich die Zahlen auf insgesamt 372.00-mal innerhalb von zwei Jahren. Den Höhepunkt markierte das zweite Quartal 2020: In den drei Monaten fanden 64.000 digitale Konsultationen statt.

Psychotherapeut:innen sind beim Gebrauch der Videosprechstunde der absolute Spitzenreiter.
Die Videosprechstunde wird nachweislich von allen Altersgruppen angenommen und bleibt im Trend.

Erkenntnis: mehr als Infektionsschutz

Die Erfahrung mit dem digitalen Angebot verdeutlichte, dass Schutz vor Ansteckung nicht ihr einziger Vorteil ist: Videosprechstunden lassen sich flexibler in den Tagesablauf integrieren und sparen Zeit ebenso wie Anfahrtswege. Gerade auf dem Land kann dieser Umstand zu einer verbesserten Versorgungssituation beitragen. So überrascht es kaum, dass auch in Zeiten, in denen Corona-Infektionen zurückgehen, die virtuelle Sprechstunde nicht an Attraktivität verliert, sondern vielmehr einem Zeitgeist entspricht.

Abrechnungsobergrenze: ausgebremste Digitalisierung

Grenzenlos kann der Nachfrage mit Auslaufen der Corona-Sonderregelungen seit April 2022 aber nicht mehr entsprochen werden: § 365 SGB V verpflichtet Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen, virtuellen Behandlungsfälle auf 30 Prozent zu beschränken. In der Psychotherapie dürfen zudem vorbereitende Sitzungen und Sprechstunden nicht mehr virtuell stattfinden, wenn die Psychotherapie selbst noch nicht begonnen hat. Dabei haben gerade Psychotherapeut:innen und ihre Patient:innen von der erweiterten Kontaktmöglichkeit durch die Videosprechstunden besonders oft Gebrauch gemacht: Mit circa 177.500 abgerechneten Videosprechstunden im Analysezeitraum sind sie der absolute Spitzenreiter. Die neuen Einschränkungen bezeichnet der Vorstandsvorsitzenden der BARMER als bedauerlich, auch wenn die Abrechnungsobergrenze von 20 auf 30 Prozent angehoben wurde: Sie baue Schranken auf und bremse die Digitalisierung.

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