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Änderungen für niedergelassene Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen: Diese Regeln gelten seit 1. Oktober

15. Oktober 2021
Hände auf Tastatur

Seit dem 1. Oktober ist für niedergelassene Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen wieder besondere Obacht geboten. Denn Quartalswechsel bedeutet Neuerungen: Unter anderem wird es wieder ein Stück digitaler. Zentral sind zudem zahlreiche neue Kassenleistungen.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Auch das vierte Quartal bringt wieder einige Änderungen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Davon betroffen sind u. a. die Abrechnung und neue EBM-Positionen. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

Digitalisierungsvorhaben

Elektronische AU-Bescheinigung mit Übergangsfrist

Zwar wurde Praxen eine Übergangsphase eingeräumt, um sich auf das neue System der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) einzustellen. Doch möglich ist die elektronische Ausstellung der Krankschreibung schon jetzt. Bis zum Jahresende sollte dies dann überall der Fall sein.

Testphase für das Elektronische Rezept verlängert

Eigentlich war für den 1. Oktober der freiwillige Start des E-Rezepts vorgesehen. Doch die Testphase muss noch einmal in die Verlängerung gehen. Laut gematik, weil die technischen Voraussetzungen für den bundesweiten Rollout noch nicht bei allen Beteiligten gegeben sind. Am bundesweit verpflichtenden Start im Januar soll sich jedoch nichts ändern. 

Abrechnungsregeln

Einfacher statt doppelter Satz für Notfalldatenmanagement

Mit ein wenig zeitlichem Versatz – ab dem 21. Oktober – treten die Abrechnungsänderungen für die Anlage eines Notfalldatensatzes in Kraft. Dann gibt es statt des verdoppelten Honorars in Höhe von 17,58 Euro nur noch den einfachen Satz.

Kassenleistungen

Hepatitis-Screening ist nun Teil der GU

Seit dem 1. Oktober können sich Versicherte ab 35 Jahren im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung (GU) einmalig auf Hepatitis B und C testen lassen – und zwar auch dann, wenn die letzte Gesundheitsuntersuchung weniger als drei Jahre zurückliegt. In diesem Fall gilt übergangsweise die Gebührenordnungsposition (GOP) 01744. Regulär ist das Screening über GOP 01734 (41 Punkte/4,56 Euro) abzurechnen. 

Neugeborenen-Screening um zwei Untersuchungen erweitert

Erweitert wurden auch die kassenärztlichen Leistungen im Rahmen des Neugeborenen-Screenings: Ab sofort zählen die Untersuchungen auf Spinale Muskelatrophie (SMA) und auf Sichelzellanämie dazu.

Substitutionsbehandlung als dauerhafte Leistung

Ebenfalls neu im EBM ist die Substitutionsbehandlung. Einmal wöchentlich kann die subkutane Applikation eines Depotpräparats sowie die Nachsorge nun über GOP 01953 (130 Punkte/14,46 Euro) abgerechnet werden.

Unterkieferprotrusionsschiene bei Schlafapnoe

Die Kosten für eine Unterkieferprotrusionsschiene bei obstruktiver Schlafapnoe ist seit dem 1. Oktober Kassenleistung – allerdings nur dann, wenn eine Überdrucktherapie nicht durchführbar ist. Hierfür stehen im EBM die GOP 30902 und 30905 neu zur Verfügung. Zudem wurden die bestehenden Leistungen für die kardiorespiratorische Polygraphie und die kardiorespiratorische Polysomnographie angepasst.

Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Sonderregelungen wie Videosprechstunden gelten weiter

Nahezu uneingeschränkt gelten auch im vierten Quartal die Corona-Sonderregelungen im EBM. Dazu zählen z. B. die Zusendung der AU-Bescheinigung aufgrund leichter respiratorischer Erkrankungen nach Telefonanruf, Telefonkonsultationen oder Videosprechstunden. Diese Leistungen können Ärzt:innen weiterhin unbegrenzt abrechnen.

Geschlossene Impfzentren verlagern Nachfrage in Arztpraxen

In Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt gibt es seit 1. Oktober keine Impfzentren mehr. Zudem wurden vereinzelt auch in Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Thüringen und Berlin Impfzentren geschlossen. Die hierdurch entstehende Lücke müssen Arztpraxen schließen und sich entsprechend darauf einstellen.

Spikevax® nun auch für Praxen

Zeitglich mit der Schließung zahlreicher Impfzentren können nun auch Praxen Corona-Impfungen mit Modernas mRNA-Vakzine Spikevax® anbieten. Die Kosten für das Corona-Impfzubehör trägt zwar weiterhin der Bund. Die Bestellung muss ab Oktober jedoch gesondert erfolgen.

Schnelltests sind seit 11. Oktober kostenpflichtig

Kostenfreie Schnelltests gibt es seit 11. Oktober nur noch für Menschen, die nicht gegen Corona geimpft werden können oder einen Test benötigen, um eine Quarantäne zu beenden. Eine Übergangsregelung gilt ausschließlich für Schwangere und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren: Sie können noch bis Ende des Jahres einmal wöchentlich kostenfrei getestet werden.

Neuerungen in der Psychotherapie

Versorgungsangebot um zwei Leistungen erweitert

In der ambulanten Psychotherapie gibt es seit Oktober neue Versorgungsangebote: die gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung mit drei bis neun Teilnehmer:innen sowie probatorische Sitzungen im Gruppensetting. Für Erstere wurden GOP 35173 bis 35179 in den EBM aufgenommen, für Letztere GOP 35163 bis 35169. 

Neue EBM-Ziffern für Videosprechstunde

Stark erweitert wurden die Möglichkeiten der Videosprechstunde in der psychotherapeutischen Versorgung. Seit 1. Oktober dürfen Psychotherapeut:innen dank neuer EBM-Ziffern Akuttherapien und Gruppensitzungen auch telemedizinisch durchführen:  

  • Akuttherapie: GOP 35152
  • Gruppentherapie mit weniger als neun Personen: GOP 35173 bis 35178
  • Gruppenbehandlung der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie: GOP 14221
  • Gruppenbehandlung der Psychiatrie und Psychotherapie: GOP 21221
  • Gruppenbehandlung der psychosomatischen Medizin und Psychotherapie: GOP 22222
  • Gruppenbehandlung der neuropsychologischen Therapie: GOP 30933

Schnell einsatzbereite Digitallösung

Die seit Oktober geltenden Neuerungen zeigen u. a., dass sich die Videosprechstunde weiter bewährt und daher gestärkt wird. In zahlreichen Arzt- und Psychotherapiepraxen ist hierfür bereits CLICKDOC VIDEOSPRECHSTUNDE im Einsatz. Beliebt ist die Lösung vor allem, weil sie für beide Seiten ohne Zusatzsoftware oder spezielle Endgeräte auskommt. Doch sie ist nicht nur schnell einsatzbereit. Sowohl Behandelnde als auch Patienten loben ihre intuitive Bedienbarkeit und durchdachten Funktionalitäten.

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