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Welche Vorteile bietet das E-Rezept für Ärztinnen und Ärzte?

7. Januar 2022 | Nicole Graf
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Das E-Rezept führt zu mehr Sicherheit bei der Arzneimittelverordnung

Das Bundesgesundheitsministerium hat den gesetzlich verpflichtenden Start des E-Rezepts zwar verschoben. Allerdings sollten Arztpraxen die nun verfügbare Zeit nutzen, um sich frühzeitig mit der neuen digitalen Verordnung als Anwendung der Telematikinfrastruktur (TI) auseinanderzusetzen. Der Einsatz des E-Rezepts hat durchaus seine Vorteile, nicht nur für Patientinnen und Patienten sowie Apotheken, auch für die behandelnde Ärztinnen und Ärzte.

Effizientere Praxisabläufe

Das neue E-Rezept wird künftig Patientinnen und Patienten das Einlösen von Rezepten erleichtern. Doch auch für die Arztpraxis bietet die neue Anwendung Vorteile. Durch das E-Rezept wird zukünftig eine digitale Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln möglich sein. Mit anderen Worten: Ein Rezept kann dann mit nur wenigen Klicks in der Praxissoftware erstellt und digital an die Patientin/den Patienten übermittelt werden. Eine Unterschrift von Hand und auch unnötige Wege innerhalb der Praxis zum Einholen der Arztunterschrift auf dem Rezept entfallen. Auf diese Weise können administrative Abläufe erleichtert und der Verordnungsprozess effizienter gestaltet werden. 

Das E-Rezept erleichtert auch das Vorgehen bei Folgerezepten. So können Folgerezepte innerhalb eines Quartals elektronisch übermittelt und den Patientinnen und Patienten über eine E-Rezept-App bereitgestellt werden. Ein Besuch in der Praxis ist nicht erforderlich.

Höhere Arzneimitteltherapiesicherheit

Durch das E-Rezept werden die Informationen zur Medikation direkt bei der Verschreibung elektronisch erfasst. Damit ist die Datengrundlage für neue Anwendungen zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit und des Medikamentenmanagements geschaffen. Zusammen mit weiteren medizinischen TI-Mehrwertanwendungen, wie z. B. dem elektronischen Medikationsplan, kann das E-Rezept dazu beitragen, die medizinische Patientenversorgung weiter zu verbessern. E-Rezept und der eMP liefern beispielsweise wichtige Informationen zu Art und Dosierung der Medikation einer Patientin/eines Patienten und sorgen so für eine lückenlose Dokumentation. Diese Informationen können auch an die elektronische Patientenakte (ePA) übermittelt werden – für eine bestmögliche sektorenübergreifende Versorgung. Auf diese Weise können auf Patientenwunsch auch die anderen behandelnde Akteure (z. B. Facharzt oder Krankenhaus) Einsicht in diese Informationen erhalten.

Weg frei für Chancen der Telemedizin

Arztpraxen, die das E-Rezept einführen, rüsten sich gleichzeitig für neue telemedizinische Versorgungsformen. Die Fernbehandlung, also die kontaktlose Betreuung von Patientinnen und Patienten, bringt nicht nur in akuten Pandemiezeiten seine Vorteile. Nicht immer ist es einer Patientin oder einem Patienten möglich, vor Ort in der Praxis zu erscheinen. Seien es gesundheitliche oder organisatorische Gründe, die sie oder ihn davon abhalten. Mit der Durchführung von Videosprechstunden und einer anschließenden elektronischen Übermittlung eines E-Rezepts kann die medizinische Versorgung auch in diesen Fällen sichergestellt werden.

So funktioniert das E-Rezept

Auch beim E-Rezept erstellen Ärztinnen und Ärzte eine Verordnung wie gewohnt direkt in der Praxissoftware. Um Formfehler zu vermeiden, wird das E-Rezept schon direkt bei der Erstellung automatisch auf Vollständigkeit geprüft. Ist das Rezept vollständig, erfolgt im kommenden Schritt die elektronische Signatur mittels des elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Dieser ermöglicht eine sichere und digitale Unterschrift der Verordnung direkt am PC. Mit der Unterschrift werden die in der Verordnung enthaltenen Informationen direkt in der TI gespeichert und dabei sicher verschlüsselt. Auf diese Weise können die Rezeptdaten später auch direkt in der Apotheke abgerufen werden.

Über einen Rezeptcode können die elektronischen Verordnungsdaten auch von den Patientinnen und Patienten selbst bzw. beim Einlösen in der Apotheke von den Mitarbeitenden abgerufen werden. Möglich ist dies auf zwei Arten: Entweder die Arztpraxis stellt auf Patientenwunsch den Code als Papierausdruck zur Verfügung oder das E-Rezept wird sicher und datenschutzkonform an die E-Rezept-App der Patientin/des Patienten übermittelt.

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