Relevante Informationen zu Vorerkrankungen, Allergien und Medikamenten direkt im Einsatz verfügbar: Über die Telematikinfrastruktur (TI) für den Rettungsdienst ist das auf sicherem Weg möglich.
Die Telematikinfrastruktur (TI) hilft Ihnen dabei: Sie verbindet alle Gesundheitsprofis auf einer sicheren Plattform, um wichtige medizinische Informationen an einer zentralen Stelle verfügbar zu machen.
Über das sogenannte Notfalldatenmanagement (NFDM) werden – nach Zustimmung des Patienten bzw. der Patientin – wichtige Diagnosen und weitere für den Notfall relevante Informationen auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert. Zusätzlich kann der elektronische Medikationsplan (eMP) auf der Karte gespeichert werden. In einer Notfallsituation kann das lebensrettend sein, weil es dem Rettungsdienstpersonal hilft, die richtigen Entscheidungen noch schneller zu treffen.
Notfalldatensätze im Einsatz verfügbar
KIM ist der Kommunikationsdienst innerhalb der TI, der ausschließlich dem Gesundheitswesen vorbehalten ist, und alle Nutzerinnen und Nutzer im Gesundheitswesen über Einrichtungs-, System- und Sektorengrenzen hinweg verbindet. Durch die Einführung der zuverlässigen Kommunikation über die TI, können Dokumente einfach und schnell digital ausgetauscht werden.
Patientinnen und Patienten, die drei oder mehr Arzneimittel verordnet bekommen, haben Anspruch auf einen Bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP). Mit dem eMP erreicht der BMP seine nächste Entwicklungsstufe: Künftig kann er auf Wunsch von Patientinnen und Patienten als elektronischer Plan auf der eGK gespeichert, anstatt in Papierform ausgehändigt werden. Das wird die Aktualisierung eines bereits erstellten Plans erleichtern und die Datenverfügbarkeit, im Gegensatz zur Papierversion, insbesondere in einem Notfalleinsatz erhöhen. Zudem unterstützt der eMP die Dokumentation einer Medikamentenhistorie.
Seit 2021 haben gesetzlich Versicherte einen Anspruch auf eine elektronische Patientenakte, die von den Krankenkassen kostenlos als App sowie zukünftig auch als Desktop-Version bereitgestellt wird. Versicherte können die ePA selbst befüllen, aber auch Behandlerinnen und Behandler sowie die Krankenkasse bitten, Informationen in die Akte zu übertragen. Den jeweiligen Zugriff auf die Daten steuern die Versicherten. Für Arzt-, Zahnarztpraxen und Apotheken besteht bereits die Pflicht, Informationen zur Behandlung auf Patientenwunsch in die ePA zu übertragen. Somit füllt sich diese elektronische Akte Stück für Stück mit relevanten medizinischen Informationen.
Über das sogenannte Notfalldatenmanagement (NFDM) werden, nach Zustimmung des Patienten bzw. der Patientin, wichtige Diagnosen und weitere für den Notfall relevante Informationen auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert. Zusätzlich kann der elektronische Medikationsplan (eMP) auf der Karte gespeichert werden. In einer Notfallsituation kann das lebensrettend sein, weil es dem Rettungsdienstpersonal hilft, die richtigen Entscheidungen noch schneller zu treffen.
Zur Anbindung an die TI sind ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) und ein elektronischer Praxis- oder Institutionsausweis (SMC-B) erforderlich. Darüber hinaus werden die TI-Komponenten Konnektor, der vor Ort oder in einem Rechenzentrum stehen kann, E-Health-Kartenterminal, VPN-Zugangsdienst sowie eine TI-fähige Dokumentationssoftware und ein sicherer Internetzugang benötigt.
Alle Informationen finden Sie auch in unserem Informationsflyer "TI für den Rettungsdienst".