Die TI-Mehrwertanwendungen in Ihrer Praxissoftware: Komfort für Sie – Sicherheit für Ihre Patienten.
Machen wir's einfach – mit Ihrer CGM-Praxissoftware.
Von der Anmeldung bis zur Abrechnung – Ihre Praxissoftware ist Dreh- und Angelpunkt Ihres Praxisalltags. Und mit den Mehrwertanwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) kann Ihre Praxissoftware jetzt sogar noch mehr: Medizinische Informationen und Unterlagen kommen schneller dort an, wo sie gebraucht werden – auf ebenso einfache wie sichere Art und Weise.
Der Datenschutz wird erhöht und die sektorenübergreifende Patientenversorgung erleichtert. Alles, was Sie dafür brauchen, erhalten Sie gewohnt einfach von uns aus einer Hand.
Erfahren Sie mehr zu den TI-Mehrwertanwendungen in Ihrer Praxissoftware:
Die TI-Mehrwertanwendungen im Überblick
Mit den TI-Mehrwertanwendungen eröffnen sich viele neue Möglichkeiten, die Ihnen den Praxisalltag erleichtern und die Sicherheit Ihrer Patientinnen und Patienten erhöhen.
Nachfolgend erhalten Sie weitere Informationen zu den verschiedenen Anwendungen, die Ihnen im Rahmen der Telematikinfrastruktur bereits zur Verfügung stehen oder in naher Zukunft zur Verfügung stehen werden.
Nutzen Sie gerne unser Video, um sich einen schnellen Überblick zu verschaffen.
Wenn Menschen erkranken, wird der gesamte Behandlungsprozess detailliert dokumentiert und archiviert. Jedoch nicht zentral an einem Ort, sondern meist in verschiedenen Einrichtungen und dort oft sogar noch in Papierform. Das erschwert und verlangsamt den Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Behandlern, beispielsweise zwischen Haus-, Zahn- und Facharzt, sodass wichtige Dokumente nicht jedem oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen. Diese Lücke soll die ePA künftig schließen: Hier werden alle relevanten Dokumente zu einem Behandlungsprozess gebündelt und in elektronischer Form hinterlegt. Beispielsweise kann so der Facharzt direkt auf den Befund des Hausarztes zugreifen und weitere Diagnostik- oder Therapieschritte darauf aufbauen. Unnötige Doppeluntersuchungen werden vermieden, die Patientenbehandlung erfolgt zielführender.
Die ePA ist damit der zentrale Knotenpunkt, an dem alle Informationen der gesamten Gesundheitskommunikation zur Behandlung eines Patienten zusammenfließen. Die Akte erleichtert dabei nicht nur den Austausch zwischen Haus-, Zahn- und Facharzt, sondern auch zwischen Krankenhausarzt und niedergelassenem Arzt. Spätestens seit Januar 2021 müssen alle gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine ePA anbieten. So sieht es das 2019 in Kraft getretene Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vor. Für den Patienten sind Einrichtung und Nutzung einer ePA freiwillig, er selbst bestimmt, welche Informationen dort gespeichert werden und wer auf sie zugreifen darf.
Das Befüllen von elektronischen Patientenakten ist für Sie dank Ihrer Praxissoftware im Handumdrehen erledigt und absolut sicher. Denn alles geschieht ganz einfach direkt aus Ihrer gewohnten Software heraus. Auf Wunsch des Patienten laden Sie die Daten, die Sie zuvor in Ihrer Praxissoftware hinterlegt haben, in dessen ePA hoch. Das können zurzeit Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte oder Impfungen sein. Künftig soll die ePA auch das NFDM, den eMP und den E-Arztbrief unterstützen.
Nicht auffindbare Arztbriefe von Kollegen oder gefaxte Dokumente, die von so schlechter Qualität sind, dass Sie sie kaum entziffern können: Dank des neuen Kommunikationsstandards Kommunikation im Medizinwesen (KIM) gehört das der Vergangenheit an – zum Schutz Ihrer Patienten und zur Erleichterung Ihres Praxisalltags. Denn das immer wiederkehrende Erfassen, Drucken, Scannen und postalische Versenden oder Faxen von Dokumenten ist nicht nur lästig und zeitaufwendig, sondern vor allem auch fehleranfällig.
KIM ermöglicht eine barrierefreie, authentische und sichere digitale Kommunikation zwischen allen an die TI angeschlossenen Leistungserbringern, Leistungserbringerinstitutionen und Kostenträgern im deutschen Gesundheitswesen. Nachrichten und medizinische Dokumente werden über die Praxis- bzw. Institutionskarte (SMC-B) zuerst signiert und dann über eine verschlüsselte E-Mail sicher ausgetauscht. Dabei kann KIM nur von registrierten Teilnehmern genutzt werden, die im zentralen KIM-Adressbuch gelistet sind. Will der Arzt medizinische Informationen mit Kollegen teilen, kann er mit dem E-Arztbrief über KIM die behandlungsbezogenen Daten komfortabel und sicher versenden. Neben dem E-Arztbrief soll künftig auch der Versand von Befunden, Bescheiden, Abrechnungen und Röntgenbildern ausschließlich und gesetzlich verpflichtend über KIM erfolgen. Für den kostenfreien Versand von elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) gilt das seit Oktober 2021.
Übrigens lohnt sich KIM auch wirtschaftlich für Sie. Denn die Erstattung von Versandkosten für Arztbriefe und Befunde wurde zum 1. Juli 2020 neu geregelt. E-Arztbriefe werden seitdem stärker gefördert – für Portokosten gibt es hingegen nur noch eine Pauschale.
Unsere CGM-Lösung für die Nutzung des Fachdienstes ist von der gematik zugelassen und kann direkt in Ihre Praxissoftware integriert werden. Und auch die benötigte KIM-E-Mail-Adresse bekommen Sie selbstverständlich von uns. Einfacher geht's nicht!
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf gelbem Papier hat schon bald ausgedient. Künftig soll eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) die Papierform ersetzen. Bisher führte das Versenden und Bearbeiten der Papierbescheinigungen zu einem hohen bürokratischen Aufwand. Zudem kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten darüber, ob eine Bescheinigung rechtzeitig vorlag oder nicht. Beides soll im Sinne des Patienten durch die neue eAU vermieden werden. Die Übermittlung der eAU durch die Praxen an die Krankenkassen ist seit dem 1. Oktober 2021 möglich. Seit dem 01. Juli 2022 ist die Übergangsphase beendet und die elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkassen gilt als verpflichtend. Grundlage ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG).
Die Übermittlung der eAU an die Krankenkassen erfolgt direkt aus der Praxissoftware heraus. Praxen benötigen hierfür den Fachdienst Kommunikation im Medizinwesen (KIM), mit dem sie innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) sicher Daten versenden können. Außerdem benötigen sie das aktuelle E-Health-Upgrade für ihren Konnektor sowie einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) für die elektronische Signatur.
Seit 2021 können Praxen Rezepte elektronisch ausstellen und freiwillig als Pilotpraxis an der Testphase für das E-Rezept teilnehmen.
In Verbindung mit Ihrer Praxissoftware wird die Erstellung eines E-Rezepts genauso komfortabel geschehen wie heute das Bedrucken des Papierformulars – und so die Abläufe in Ihrer Praxis deutlich effizienter machen. Die Verordnung findet wie gewohnt direkt in Ihrer Praxissoftware statt, das E-Rezept wird bereits hier automatisch auf Vollständigkeit geprüft. Nach elektronischer Signatur mittels elektronischem Heilberufsausweis werden die E-Rezeptdaten sicher und verschlüsselt in der Telematikinfrastruktur gespeichert und können per QR-Code vom Patienten und von der Apotheke abgerufen werden. Papierausdrucke und unnötige Wege innerhalb Ihrer Praxis zum händischen Unterzeichnen von Rezepten entfallen, der Verordnungsprozess wird insgesamt vereinfacht und beschleunigt. Die E-Rezeptinformationen können automatisch an weitere Anwendungen (beispielsweise die elektronische Patientenakte) übertragen werden und sind direkt in Ihrer Praxissoftware verfügbar – für eine lückenlose Dokumentation.
In einer medizinischen Notsituation können die richtigen medizinischen Informationen Leben retten. Doch nicht nur im akuten Notfall ist es entscheidend, Diagnosen, Medikation oder Allergien eines Patienten zu kennen. Auch bei der Patientenneuaufnahme oder der Urlaubsvertretung sind diese Daten wichtig. Mit dem NFDM-Modul für Ihre Praxissoftware ist das Erfassen und Abrufen von Notfalldaten ganz einfach.
Beim Notfalldatenmanagement werden ein Notfalldatensatz (NFD) und der sogenannte Datensatz Persönliche Erklärungen (DPE) nach Zustimmung des Patienten angelegt und auf seiner eGK gespeichert, sodass sie im Notfall, beispielsweise von einem Rettungssanitäter, schnell ausgelesen werden können. Bei einem normalen Praxisbesuch dürfen die Notfalldaten nur gelesen oder bearbeitet werden, wenn der Patient dem ausdrücklich zustimmt. Zum Notfalldatensatz gehören lebenswichtige Informationen wie Diagnosen, Medikation, Unverträglichkeiten, Allergien, Implantate oder CAVE-Hinweise. Im DPE werden Informationen dazu gespeichert, ob und wo wichtige Dokumente wie Organspendeausweise, Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen hinterlegt sind. Zusammen ergeben diese Daten einen medizinischen Steckbrief, der nicht nur für mehr Patientensicherheit sorgt, sondern Ihnen auch den Praxisalltag erleichtert, da relevante Informationen schneller zugänglich sind.
Mit Inkrafttreten des Patientendaten-Schutzgesetzes (PDSG) im Oktober 2020 ist auch die Vergütung des NFDM gestiegen.
Extrabudgetäre Verdienstmöglichkeiten
Bereits seit Oktober 2016 haben Patienten, die regelmäßig drei oder mehr wirkende Arzneimittel verordnet bekommen, Anspruch auf einen Bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP). Mit dem eMP kommt nun dessen digitale Weiterentwicklung in Ihre Praxis. Während der BMP nach jeder Aktualisierung für den Patienten neu ausgedruckt werden muss, kann der eMP auf dessen Wunsch und Zustimmung direkt auf der eGK gespeichert werden. Dadurch wird nicht nur die Datenverfügbarkeit erheblich erhöht, sondern die Aktualisierung des Medikationsplans für Sie deutlich erleichtert. Der eMP ist damit das Medium für Verordnungsdaten. Alle Behandler und Apotheker haben so einen Überblick über die aktuelle Medikation des Patienten und verfügen über Informationen zur Verordnungshistorie bei Dauermedikamenten. Das sorgt für eine verbesserte Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS), denn bereits bei der Verschreibung neuer Medikamente wird das Risiko von Fehl- oder Doppelverordnungen, Unverträglichkeiten und unerwünschten Arzneimittelwechselwirkungen reduziert.