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Behandlungsfälle und Leistungsmenge: Dauerhaft mehr Videosprechstunden abrechenbar

Seit Beginn der Corona-Pandemie konnten Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen bezüglich Fallzahl und Leistungsmenge unbegrenzt viele Videosprechstunden anbieten. Mit Auslaufen dieser Sonderregelung sind zum 1. April die ursprünglich geltenden Begrenzungen deutlich angehoben worden.

Ein Drittel der Behandlungsfälle per Video möglich

Vor der Pandemie waren die Behandlungsfälle, die ausschließlich per Videosprechstunde stattfinden durften, auf 20 Prozent beschränkt. Seit Beginn des zweiten Quartals können Ärzt:innen und  Psychotherapeut:innen nun 30 Prozent ihrer Patient:innen ausschließlich per Video behandeln. Gab es im Quartal mindestens einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt, kann die Beratung per Video darüber hinaus flexibel die Behandlung ergänzen.

Leistungsbezogene Begrenzung angehoben

Je Gebührenordnungsposition (GOP) und Quartal lassen sich seit Anfang April außerdem bis zu 30 Prozent der per Video möglichen Leistungen im Rahmen der Videosprechstunde abrechnen. Für eine bedarfsorientierte Anwendung der psychotherapeutischen Videosprechstunde prüft der Bewertungsausschuss noch bis Ende Mai einen Vorschlag der KBV zur leistungsbezogenen Begrenzungsregelung.

AU nach Videosprechstunde bleibt

Nur wenige der einstigen Corona-Sonderregelungen haben inzwischen einen festen Platz in der Regelversorgung. Dazu gehören die Krankschreibung per Videosprechstunde für sieben Kalendertage bei praxisbekannten Patient:innen bzw. drei Kalendertage bei Neupatient:innen. Letztere identifizieren sich auch weiterhin zu Beginn der Videosprechstunde, indem sie ihre elektronische Gesundheitskarte in die Kamera halten.

Zertifizierte Videosprechstunde sofort einsatzbereit

Ärztinnen und Ärzte können die Videosprechstunde flexibel in allen Fällen nutzen, in denen sie es für therapeutisch sinnvoll halten. Einschränkung auf bestimmte Indikationen gibt es hier nicht. Mit der CLICKDOC VIDEOSPRECHSTUNDE gelingt Praxen der Einstieg schnell und sicher. Alles, was Ärzt:innen und Patient:innen benötigen, ist in der Regel bereits vorhanden: ein Endgerät wie Smartphone, Tablet-PC oder Laptop mit Internetanschluss, Webcam, Mikrofon und Lautsprecher.

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