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Telefon-AU, Video-AU und Co. 

Telemedizin: Arztkonsultation mittels Videosprechstunde
Telemedizin: Arztkonsultation mittels Videosprechstunde

So geht es mit den Corona-Ausnahmen weiter

In der Corona-Pandemie konnten rasch beschlossene Ausnahmeregelungen das Infektionsrisiko in den Arztpraxen senken. Mit der Telefon-AU läuft bald eine weitere dieser Corona-Ausnahmen aus. Andere Anwendungen haben es dagegen in die Regelversorgung geschafft.

Bei leichten Atemwegserkrankungen können Ärzt:innen auch weiterhin nach Telefonkontakt ihre Patient:innen für maximal sieben Werktage krankschreiben. Die entsprechende Corona-Sonderregelung gilt noch bis zum 31. Mai. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und Patientenvertreter hatten gefordert, die Krankschreibung generell nach einer telefonischen Sprechstunde zu ermöglichen – vorausgesetzt, die Patientin oder der Patient sind der Praxis bereits bekannt. Diesen Antrag lehnte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im November jedoch ab.

Video-AU in der Regelversorgung

Andere Regelungen, die zunächst als Corona-Ausnahmen eingeführt wurden, haben mittlerweile ihren Weg in die Regelversorgung gefunden. Dazu gehören neben der Videotherapie bei Heilmitteln und der verlängerten Vorlagefrist von vier Tagen für Verordnungen der häuslichen Krankenpflege auch die Möglichkeit, per Videosprechstunde eine AU auszustellen. Für Folgeverordnungen von Heilmitteln oder häuslicher Krankenpflege müssen Patient:innen hingegen wieder in die Praxis kommen: Die entsprechende Corona-Regelung des G-BA ist zum 31. März ausgelaufen. Auch künftig will der G-BA, Ausnahmeregelungen zeitlich und räumlich begrenzt erlassen – etwa, wenn Regionen von Corona derart stark betroffen sind, dass die notwendige medizinische Versorgung durch die regulär geltenden Richtlinien nicht möglich ist.

Ausweitung der Videosprechstunde

Seit Pandemie-Beginn ließen sich auch Videosprechstunden erstmals in unbegrenztem Umfang leisten. Zuvor konnten Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen maximal 20 Prozent der Behandlungsfälle sowie ebenfalls 20 Prozent einer Gebührenordnungsposition via digitaler Sprechstunde abrechnen. Derzeit befinden sich Vertragsärzt:innen und Krankenkassen im Gespräch darüber, ob diese Anteile langfristig auf 30 Prozent erhöht werden sollen – entsprechend dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG).

Zertifizierte Videosprechstunde sofort einsatzbereit

Ärztinnen und Ärzte können die Videosprechstunde flexibel in allen Fällen nutzen, in denen sie es für therapeutisch sinnvoll halten. Einschränkung auf bestimmte Indikationen gibt es hier nicht. Mit der CLICKDOC VIDEOSPRECHSTUNDE gelingt Praxen der Einstieg schnell und sicher.