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Spitzenverband wirbt für Telemedizinisches Versorgungszentrum

23. März 2022 | Nicole Graf
Frau in Videosprechstunde mit Ärztin

Die Telemedizin soll in die Regelversorgung – heißt es im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung. Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung (SVDGV) begrüßt diese Pläne und schlägt in einem Positionspapier den Aufbau eines bundesweiten Telemedizinischen Versorgungszentrums (TMVZ) vor.

Beratung, Diagnose, Behandlung und Nachsorge via Videosprechstunde: Die Pandemie hat gezeigt, welche Chancen in einer telemedizinischen Versorgung stecken. Umso mehr begrüßt der SVDGV die Ankündigungen der neuen Bundesregierung, neben anderen Digitalisierungsplänen vor allem auch die Telemedizin in die Regelversorgung zu bringen. In einem Positionspapier plädiert der Spitzenverband für die Einrichtung eines Telemedizinischen Versorgungszentrums (TMVZ). Es könne zur tragenden Säule einer leistungsfähigen, digital unterstützten Versorgungslandschaft werden.

Anlehnung an MVZ

Die Idee: Genau wie ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) bildet ein TMVZ eine Einrichtung unter ärztlicher Leitung, in der verschiedene Ärztinnen und Ärzte als Angestellte oder Vertragsärzte arbeiten. Die Angebote beschränken sich dabei auf Fachgebiete, in denen telemedizinische Leistungen erbracht werden können. Denkbar sei die Ausübung einer Art Triage-Funktion: Stellen die Behandelnden die Notwendigkeit einer ambulanten oder stationären Behandlung fest, leiten sie den Betroffenen unkompliziert zu einer Vor-Ort-Versorgung weiter.

Ärzteschaft und Patient:innen profitieren

Der SVDGV betont in seiner Argumentation, dass TMVZ einerseits Arztpraxen vor Ort entlasten könnten. Denn diese gewinnen mehr Zeit für Leistungen, die sich telemedizinisch nicht erbringen lassen. Andererseits erhielten auch die in einem TMVZ angestellten oder niedergelassenen Ärzt:innen durch die digitale Auslagerung von administrativen Tätigkeiten neue Freiräume. Ein bundesweiter Ansatz sei zudem wichtig, um auch Menschen in strukturschwachen Regionen den Zugang zu medizinischen Leistungen zu ermöglichen und so die Versorgungsungleichheit zwischen Stadt und Land weiter abzumildern.

Gleichsetzung der Abrechnungsmodalitäten notwendig

Der SVDGV führt in seinem Papier ebenfalls aus, dass es für die Schaffung eines TMVZ einer Gleichsetzung der Abrechnungsmodalitäten für Videosprechstunden und Behandlungen vor Ort bedarf. Grundsätzlich sei der Aufbau und die Integration eines TMVZ als Leistungserbringer in die bestehende Systematik des deutschen Gesundheitssystems aber rechtlich unkompliziert und damit auch zeitnah möglich.

Langfristige Versorgungsvorteile

Die Erfahrungen der vergangenen zwei Jahre haben deutlich gemacht: Telemedizinische Angebote eignen sich für Arztpraxen genau für Medizinische Versorgungszentren, Kliniken und Maximalversorger, um langfristig Versorgungsvorteile zu schaffen. Dabei sind vor allem einfache Lösungen wie CLICKDOC VIDEOSPRECHSTUNDE gefragt: Ärzt:innen und Patient:innen nutzen vorhandene Endgeräte wie Smartphones, Tablets oder Laptops und erhalten über einen normalen Internetanschluss Zugang zum Portal – ohne zusätzliche Software.

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