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Videosprechstunde – Zweitmeinung leicht gemacht

8. Juli 2021 | Simon Rusch

Ergänzender Rat jetzt auch bei Amputation des diabetischen Fußes und das per Videosprechstunde möglich

Vor bestimmten medizinischen Eingriffen haben gesetzlich Versicherte einen Anspruch auf eine Zweitmeinung. Seit dem 1. Juli ist eine weitere Indikation hinzugekommen. Zudem müssen Patient:innen dafür nicht mehr persönlich in die Praxis kommen: Der zusätzliche ärztliche Rat ist nun auch per Videosprechstunde möglich.

Richtlinie um weitere Indikation ergänzt

Die Zahl an Eingriffen minimieren, die medizinisch nicht notwendig sind oder alternative Behandlungsmethoden aufzeigen: Das Einholen einer Zweitmeinung vor bestimmten Operationen hat sich bewährt. Bislang haben die gesetzlichen Krankenkassen bei vier Eingriffen die hierbei anfallenden Kosten übernommen. Seit dem 1. Juli ist eine weitere Indikation hinzugekommen. Neben Gebärmutterentfernungen, Mandeloperationen, Schulterarthroskopien und Implantationen von Knieendoprothesen wurde auch die Zweitmeinung über eine Amputation des diabetischen Fußes in die Richtlinie aufgenommen. Ein Blick in das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) zeigt zudem, dass dies lediglich der Anfang ist. Denn das Gesetz sieht die Aufnahme von zwei weiteren Eingriffsthemen pro Jahr vor.

Zweitmeinung per Videosprechstunde

Und noch etwas ist neu seit dem 1. Juli: Musste die Zweitmeinung bislang im persönlichen Gespräch in der Arztpraxis erfolgen, ist dies nun auch per Videosprechstunde möglich. Bei der Abrechnung ist ein wenig Obacht geboten: Denn wer eine Zweitmeinung via Videotelefonat durchführt, rechnet diese nicht nach dem Abschnitt 4.3.9 „Ärztliche Zweitmeinung“ des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs ab, sondern nach den bei Videosprechstunden üblichen Gebührenordnungspositionen 01444 (10 Punkte/1,11 Euro) und 01450 (40 Punkte/4,45 Euro).

Unkompliziert zur Zweitmeinung mit CLICKDOC VIDEOSPRECHSTUNDE

Da den ergänzenden Rat zu den genannten Indikationen nur besonders qualifizierte, unabhängige Ärztinnen und Ärzte geben dürfen (Zweitmeiner), mussten Patienten bislang mitunter lange Anfahrtswege in Kauf nehmen. Gerade bei Zweitmeinungen ist die Videosprechstunde daher eine effiziente Alternative zum Praxisbesuch vor Ort und vergrößert die Auswahl der infrage kommenden Ärzte. Bewährt haben sich in den letzten Monaten insbesondere Lösungen wie CLICKDOC VIDEOSPRECHSTUNDE, für die weder Praxen noch Patienten Zusatzsoftware oder spezielle Endgeräte benötigen.

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