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Sonderregelung für Flutopfer bis 30. September: Psychotherapeutische Akutbehandlung per Videosprechstunde

7. September 2021 | Nicole Graf
Videosprechstunde mit Patient

Die Flutkatastrophe im Landkreis Ahrweiler war für viele Anwohner:innen verheerend. Um schnell und unkompliziert den großen Bedarf an psychotherapeutischer Hilfe zu begegnen, hat die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) eine Sonderregelegung zur Videosprechstunde mit den Krankenkassen vereinbart.

Flutopfer benötigen schnell psychologische Hilfe

Weil viele Menschen im Landkreis Ahrweiler schnell psychologische Hilfe benötig(t)en, hat die verantwortliche KV mit den Krankenkassen eine Sondervereinbarung getroffen. Denn normalerweise ist für die Durchführung einer psychotherapeutischen Akutbehandlung der persönliche Kontakt zwischen Therapeuten und Patienten unumgänglich. Der war und ist wegen der zerstörten oder unterbrochenen Infrastruktur sowie aufgrund der konkreten persönlichen Lebenssituation der Menschen vor Ort erheblich erschwert. Die Ausnahmeregelung schafft unkompliziert Abhilfe: Durch die Vereinbarung können Psychotherapeut:innen noch bis einschließlich 30. September gesetzlich krankenversicherten Flutopfern mit Wohnsitz im Landkreis Ahrweiler eine psychotherapeutische Akutbehandlung per Video anbieten und über die Sonderziffer 35152F (Formblatt 3/Kapitel 35) abrechnen.

Therapeut:innen haben minimale administrative Aufwände

Auch die administrativen Aufwände für die Behandelnden wurden dabei so gering wie möglich gestaltet: So müssen die Therapeut:innen lediglich vor Beginn der ersten Therapie der KV RLP die Behandlung per Video melden. Aus den eingehenden Meldungen erstellt die  KV eine Übersicht der abrechnenden Therapeuten und übermittelt diese an die Krankenkassen.

CLICKDOC VIDEOSPRECHSTUNDE ist im Handumdrehen einsatzbereit

So schnell die Verantwortlichen im Landkreis Ahrweiler eine Entscheidung zugunsten der Akutsprechstunde via Videosprechstunde getroffen haben, so schnell muss eine entsprechende Lösung auch einsatzbereit sein. CLICKDOC VIDEOSPRECHSTUNDE hat sich auch aus diesem Grund bereits vielfach bewährt: Alles, was Behandler und Patienten benötigen, ist ein Internetanschluss sowie einen PC oder ein mobiles Endgerät. Eine Zusatzsoftware ist nicht erforderlich.

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