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Namensregistrierung auf dem eHBA beachten

26. Oktober 2022

Die gematik hat uns als Hersteller darum gebeten, Sie darauf aufmerksam zu machen, dass Ihr Name auf dem eHBA identisch mit Ihrer offiziellen Apothekerregistrierung sein muss. Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass auch Ihr Vorname gleich lauten muss und nicht abgekürzt sein darf.

Im Folgenden ein Beispiel:

  • Der Name Hans Jürgen Mustermann (offizielle Registrierung) darf nicht durch H. J. Mustermann abgekürzt werden. Die beiden Vornamen müssen vollständig übernommen werden.

Sollte kürzlich eine Namensänderung stattgefunden haben, z. B. wegen Heirat, muss der eHBA ebenfalls erneuert werden.

Sollten Sie Abweichungen im Namen feststellen, raten wir Ihnen dringend, schnellstmöglich einen neuen eHBA zu beantragen.

Uns liegt derzeit die Information über eine Friedenpflicht bei Namensabweichung bis Ende des Jahres vor. 
Ab dem kommenden Jahr werden Abweichungen im Namen zur Retaxierung führen.

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