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FFP2 Maskenabgabe in der Apotheke - Informationen zur Abrechnung in WINAPO®

21. Dezember 2020 | Julia Girnus
Maskenabgabe Apotheke

Die Abgabe von Schutzmasken an Anspruchsberechtigte ist ein wichtiger Dienst in Zeiten der Pandemie, den Sie als Apotheke vor Ort leisten. Wir bieten Ihnen unsere Unterstützung bezüglich der Abrechnung der Masken in WINAPO® an - damit Sie sich auf die Betreuung Ihrer Kunden fokussieren können.

Seit 15. Dezember zwei kostenlose FFP2-Masken

Das Bundesministerium für Gesundheit informierte zum 15. Dezember 2020 in der "Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung" (SchutzmV) über den kostenlosen bzw. vergünstigten Zugang zu FFPs-Masken für Risikogruppen zum Schutz vor Covid-19. Seit dem 15. Dezember können sich in einem ersten Schritt über 60-Jährige und Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen oder Risikofaktoren drei kostenlose FFP2-Schutzmasken in der Apotheke abholen. Die Abholung der Masken kann bis zum 6. Januar 2021 unter Vorlage des Personalausweises oder durch die nachvollziehbare Eigenauskunft bei Apotheken vor Ort erfolgen.

Im Januar 2021 weitere Masken mit Eigenbeteiligung

Ab Januar 2021 sollen Anspruchsberechtigte in einem zweiten Schritt mit weiteren Masken versorgt werden. Bis zum Ablauf des 28. Februar 2021 besteht für dieses Personen ein Anspruch auf sechs Schutzmasken. Für die Abholung der Masken erhalten alle Berechtigten fälschungssichere Coupons von ihren Krankenkassen oder ihrer privaten Krankenversicherung. Für die Anspruchsberechtigten besteht pro eingelösten Coupon eine Eigenbeteiligung von zwei Euro. Die Abgabe der Masken in mehreren Schritten soll sicherstellen, dass ausreichend Masken im Markt sind, um den aktuellen Bedarf zu decken - so die Angaben des Gesundheitsministers Jens Spahn.

Anspruchsberechtigt ist, wer

  • das 60. Lebensjahr vollendet hat oder

bei dem eine der folgenden Erkrankungen oder Risikofaktoren vorliegt:

  • chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale,
  • chronische Herzinsuffizienz,
  • chronische Niereninsuffizienz Stadium ≥ 4,
  • Demenz oder Schlaganfall,
  • Diabetes mellitus Typ 2,
  •  aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung oder stattfindende Chemo- oder Radiotherapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann,
  • stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation,
  • Trisomie 21,
  • Risikoschwangerschaft.

Zur bestmöglichen Unterstützung erhalten Sie von uns detaillierte Informationen und Anleitungen zur Abrechnung der abzugebenden Schutzmasken mit Eigenbeteiligung in WINAPO®. Die Informationen werden Ihnen über den Messenger in WINAPO® mitgeteilt und stehen Ihnen dann zudem in unserem Kundencenter zur Verfügung.

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