Wie Sie ja sicherlich bereits wissen, hat die DRV neue Reha-Therapiestandards veröffentlicht, die zum 01.01.2027 gültig werden.
Die RTS 2025 beinhalten neue Vorgaben, die Anpassungen in GTP zur Folge haben.
Wir informieren Sie nun über den aktuellen Zwischenstand dieser Anpassungen.
Mit dem Release Reha 2026-Q3-0-0 sind alle Funktionen implementiert, die für eine Stammdatenanlage der RTS 2025 nötig sind.
Für die Abbildung der Einteilung eines ETM in Bereiche gibt es eine neue Stammdatentabelle "ETM Bereiche". In dieser Tabelle können Bereiche angelegt und mit KTL verknüpft werden. Diese Bereiche können dann über Bereichsgruppen zusammengefasst und einem ETM zugeordnet werden.
Eine weitere Anforderung der DRV ist, dass nur bestimmte "Leistungsarten" und "Anzahl Rehabilitanden" für den RTS gültig sind. Dies lösen wir über "KTL Profile". Es können Profile für die "Anzahl Rehabilitanden" und "Leistungsart" mit den jeweils gültigen Parametern erstellt und einem ETM-KTL zugeordnet werden.
Ergänzend haben wir einen RTS-KTL-Typ geschaffen, der "Anleitungen", "Abstimmungen" und "Vorträge" identifiziert.
Die RTS-KTL-Typen können in der THL-/RTS-Basis und bei der "RTS-Zuordnung ETMs" nach den Vorgaben der DRV konfiguriert werden.
Zusätzlich wurde die THL-/RTS-Basis um ein Konfigurationsfeld für die Leistungsart "Digital" erweitert. Damit kann ein "Grenzwert" für digitale Leistungen für einen RTS hinterlegt werden.
Grundsätzlich haben Sie mit dem Release 2026-Q3-0-0 die Möglichkeit, einen RTS 2025 selbstständig oder mit Hilfe der CGM Beratung zu konfigurieren.
Mit dem ersten Servicepack von Reha 2026-Q3 wird es möglich sein, die Inhalte der RTS 2025 für Ihren GTP-Mandanten zu generieren. Sie benötigen dafür lediglich eine neue RTS-ID mit einem Gültigkeitsdatum. Die RTS-Generierung wird als eigene Anwahl unter den Sonderprogrammen zu finden sein und muss individuell berechtigt werden.
Mit 2026-Q4 werden die Fall- und Klinikmonitore sowie die Infocenterauswertungen auf den RTS/KTL 2025 erweitert. Da wir bis heute keine Aussagen der DRV zu einer angepassten Berechnung haben, werden die neuen Vorgaben zunächst in den Monitoren abgebildet, ohne auf die Berechnung der Qualitätspunkte Einfluss zu nehmen. Sobald es Informationen gibt, welche neuen Anforderungen sich wie auf die Berechnung auswirken, werden wir diese Informationen bei der Entwicklung berücksichtigen. Je nachdem, wann diese Informationen zur Verfügung stehen, kann es sein, dass eine neue Berechnung der Qualitätspunkte nur mit Verspätung ausgeliefert werden kann.
Zusätzlich werden in 2026-Q4 die Änderungen des DRV-E-Berichts implementiert.
Weitere Details zu diesem Thema vermitteln wir gerne über ein Web-Seminar (Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben), sobald alle nötigen Anpassungen mit 2026-Q4 verfügbar sind oder im Rahmen unserer Anwendertage (30.09./01.10.2026) in Würzburg.