Das Modul CGM Mitarbeiterzeitverwaltung informiert über An- und Abwesenheit, Krankmeldungen und Urlaubsanträge Ihres Praxisteams.
Daneben erleichtert es auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ihre Arbeitszeiten selbst zu erfassen.
Sie möchten Ihr Praxismanagement mit CGM Mitarbeiterzeitverwaltung unterstützen? Wir beraten Sie gerne!
CGM Mitarbeiterzeitverwaltung kann als Stand-alone-Software erworben werden.
Jedes registrierte Praxismitglied sieht im Buchungsdialog seine bzw. ihre persönliche Zeitverwaltung des aktuellen und letzten Buchungstages. Im Buchungskommentar können zudem individuelle Bemerkungen zur Buchung eingegeben werden, z. B. Gründe für verspätetes Einbuchen, Informationen über nicht vorhandene Buchungen etc.
Um sich blitzschnell ein- und ausloggen zu können, wird jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin einmalig mit der persönlichen Chipkarte oder per Fingerabdruck registriert und einem der angelegten Arbeitszeitmodelle zugeordnet. Individuelle Einstellungen zu Regelungen bzgl. Überstunden werden ebenfalls berücksichtigt. Zudem ist ein problemloser Zugriff auf bereits angelegte Mitarbeitende sichergestellt.
Durch das kontrollierte Ein- und Ausloggen Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auch während der vorgeschriebenen Pausenzeiten, besteht jederzeit Auskunft darüber, wer sich gerade in der Praxis befindet.
Durch Anlegen verschiedener Arbeitszeitmodelle, z. B. für angestellte Ärztinnen und Ärzte, ZFA, Auszubildende etc., können gültige Arbeitszeitbuchungen, Kernzeiten sowie Sollarbeitszeiten im Vorfeld definiert und hinterlegt werden. Es besteht zudem eine Auswahlmöglichkeit zwischen festen und variablen Pausenzeiten.
Mit dem monatlichen Journal erhalten Sie eine regelmäßige Kontrolle und Übersicht über alle Arbeits- und Fehlzeiten inklusive der Buchungskommentare je Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin. Vorgenommene Buchungen lassen sich kontrollieren und ggf. korrigieren, bevor Sie den Monatsabschluss durchführen. Durch die Kennzeichnung eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin als Auszubildender oder Auszubildende können direkt Berufsschulzeiten zugeordnet werden, die dann automatisch in der Monatsauswertung nach den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt werden.
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