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Revival der Telefon-AU: G-BA legt Regelungen fest

Während der Coronapandemie hat die telefonische Krankschreibung Ärzt:innen und Patient:innen entlastet. Zum 1. April 2023 entfiel diese Möglichkeit – zum Unmut aller Beteiligten. Nun wollen Regierung und G-BA den Weg für die Telefon-AU langfristig ebnen.  

Positive Erfahrungen haben die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) per Telefon während der vergangenen Jahre geprägt. So mussten Patientinnen und Patienten bei leichten Erkrankungen nicht mehr den Weg in die Arztpraxis ansteuern, volle Wartezimmer und eventuelle Infektionsgefahren ließen sich vermeiden, und die Praxen selbst erfuhren spürbare Entlastungen. Deshalb hat der Bundestag jetzt eine Regelung im Zuge des Lieferengpassgesetzes verabschiedet, damit die Telefon-AU bald wieder eine Option für Praxen und Versicherte darstellt. Nun liegt es zunächst an dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), innerhalb eines halben Jahres nach Gesetzesverkündung passende Regelungen zu finden.

Telefon-AU – dauerhafte Praxis

Das Ziel ist klar: Vertragsärztinnen und -ärzte sollen, wie während der Coronapandemie erprobt, auch nach telefonischer Sprechstunde eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen können. Dabei sind zwei Voraussetzungen zu berücksichtigen. Einerseits müssen Patientinnen und Patienten der Praxis aufgrund früherer Behandlungen bekannt sein. Andererseits gilt die Telefon-AU lediglich für Erkrankungen ohne schwere Symptomatiken. Dadurch geht der geplante Änderungsantrag noch einen Schritt weiter. Denn in den vergangenen Monaten waren lediglich leichte Atemwegserkrankungen für eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung via Telefon vorgesehen.  

Erstes Mittel der Wahl: Videosprechstunde

Dass die Telefon-AU eine sinnvolle Ergänzung ist, ist unumstritten. Gleichwohl drängt die Begründung der G-BA weiter darauf, dass die Videosprechstunde der telefonischen Anamnese – wo möglich –vorzuziehen ist. Was wenig verwundert: Auch nach Aufhebung der telefonischen Corona-Sonderregelung konnten Vertragsärztinnen und -ärzte die Videosprechstunde weiterhin für die medizinische Befragung und anschließende Ausstellung einer AU nutzen. Einzige Bedingung: Die Erkrankung musste für dieses Vorgehen geeignet sein.

TI-Anbindung, eAU und Videosprechstunde: Dreigespann für Ihre Praxis

Für Ärztinnen und Ärzte legt die Entscheidung der Koalition zur Telefon-AU einen weiteren Grundstein für einen modernen Patientenservice – mit maximaler Wahlfreiheit. Um die einzelnen Optionen auch in der Praxis gewinnbringend für beide Seiten umzusetzen, helfen intelligente digitale Lösungen. CGM bietet sie aus einer Hand:

1. CLICKDOC VIDEOSPRECHSTUNDE mit Wartezimmer-Management und Dokumentenaustausch 

2. Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI)

3. eAU in der Praxissoftware

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