Hilfsmittel wie Bandagen, Einlagen oder Gehhilfen werden in vielen Arztpraxen klassisch per Papierrezept Muster 16 verordnet: ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben, faxen oder dem Patienten mitgeben - inklusive zeitaufwändiger Rückfragen und Medienbrüchen. Mit der eVerordnung für Hilfsmittel (eHiMi) wird dieser Prozess nun konsequent digitalisiert.
Gemeinsam mit der eGesundheit Deutschland – einem Verbund aus sieben gesetzlichen Krankenkassen mit insgesamt rund 34 Millionen Versicherten- und Ihrer CGM-Praxissoftware steht Ärztinnen, Ärzten und Praxisteams ein durchgängig digitales Verfahren zur Verfügung.
Die eVerordnung Hilfsmittel ersetzt das gedruckte Muster 16 durch einen digitalen Workflow:
Die eVerordnung Hilfsmittel ist damit das digitale Pendant zum Papierrezept – mit klaren organisatorischen Vorteilen für die Praxis und Patient.
Für die Patienten wird die Versorgung spürbar einfacher:
Gerade bei wiederkehrendem Hilfsmittelbedarf (z.B. Kompressionsversorgung, orthopädische Einlagen) reduziert dies Rückfragen und Telefonate.
Bereits heute können zahlreiche Hilfsmittelproduktgruppen elektronisch verordnet werden, wie zum Beispiel:
Die Liste wird schrittweise erweitert und macht die eVerordnung Hilfsmittel schon jetzt im Praxisalltag hochrelevant.
Für CGM TURBOMED, CGM MEDISTAR, CGM M1 PRO und CGM ALBIS stehen gezielte Unterstützungsangebote bereit:
Detaillierte Informationen und Materialien finden Sie bei der eGesundheit Deutschland unter eGesundheit Deutschland sowie auf den CGM-Informationsseiten zur eVerordnung Hilfsmittel unter eVerordnung für Hilfsmittel mit CGM-Praxissoftware.
Damit kann das Praxisteam die Umstellung geplant und ohne große Unterbrechung des Ablaufs angehen.
Die eVerordnung Hilfsmittel (eHiMi) ist der logische nächste Schritt in der Digitalisierung des Praxisalltags:
• weniger Papier und Bürokratie,
• mehr Prozesssicherheit,
• bessere Transparenz für Patientinnen und Patienten,
• und eine moderne Zusammenarbeit mit Krankenkassen und Hilfsmittelanbietern.
Praxen mit CGM-Praxissoftware sind die ersten Arztpraxen in Deutschland, die mit dieser neuen Technologie ausgestattet werden.
Der herkömmliche Weg der Verordnung von Muster 16 bleibt indes ebenfalls bestehen.