Deutschland

Muster 16 wird digital: 
eVerordnung Hilfsmittel (eHiMi)

20. Juli 2026

Hilfsmittel wie Bandagen, Einlagen oder Gehhilfen werden in vielen Arztpraxen klassisch per Papierrezept Muster 16 verordnet: ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben, faxen oder dem Patienten mitgeben - inklusive zeitaufwändiger Rückfragen und Medienbrüchen. Mit der eVerordnung für Hilfsmittel (eHiMi) wird dieser Prozess nun konsequent digitalisiert.

Gemeinsam mit der eGesundheit Deutschland – einem Verbund aus sieben gesetzlichen Krankenkassen mit insgesamt rund 34 Millionen Versicherten- und Ihrer CGM-Praxissoftware steht Ärztinnen, Ärzten und Praxisteams ein durchgängig digitales Verfahren zur Verfügung.

Was ändert sich konkret in der Praxis?

Die eVerordnung Hilfsmittel ersetzt das gedruckte Muster 16 durch einen  digitalen Workflow:

  • Erstellung der Verordnung direkt in der CGM-Praxissoftware (CGM ALBIS, CGM MEDISTAR, CGM M1 PRO, CGM TURBOMED)
  • Patientinnen und Patienten erhalten die Verordnung in der App ihrer Krankenkasse
  • Hilfsmittelanbieter (Sanitätshäuser, Orthopädietechnik, Apotheken) greifen digital auf die Verordnung zu
  • Weniger Formulare und Faxverkehr: kein Ausdrucken, Unterschreiben und Abheften von Muster 16 mehr
  • Weniger Fehlerquellen: Plausibilitätsprüfungen in der Software unterstützen bei der korrekten Verordnung
  • Bessere Lesbarkeit und Vollständigkeit: keine unleserlichen oder unvollständigen Papierrezepte mehr

Rechtssicher und integriert

  • Fälschungssichere, digitale Verordnung über die Telematikinfrastruktur
  • Nahtlose Einbindung in bestehende CGM-Systeme – der Wechsel von Papier zu digital erfolgt im gewohnten Arbeitsumfeld

Die eVerordnung Hilfsmittel ist damit das digitale Pendant zum Papierrezept – mit klaren organisatorischen Vorteilen für die Praxis und Patient.

Was sehen die Patientinnen und Patienten?

Für die Patienten wird die Versorgung spürbar einfacher:

  • Die Verordnung erscheint direkt in der Krankenkassen-App auf dem Smartphone.
  • Statusinformationen zur Bearbeitung (Eingang, Bewilligung etc.) sind transparent einsehbar.
  • Eine Auswahl der teilnehmenden Hilfsmittelanbieter steht zur Verfügung.

Gerade bei wiederkehrendem Hilfsmittelbedarf (z.B. Kompressionsversorgung, orthopädische Einlagen) reduziert dies Rückfragen und Telefonate.

Welche Hilfsmittel sind schon digital verordnungsfähig?

Bereits heute können zahlreiche Hilfsmittelproduktgruppen elektronisch verordnet werden, wie zum Beispiel:

  • Einlagen
  • Bandagen
  • Orthesen und Schienen
  • Orthopädische Schuhe
  • Gehhilfen
  • Kompressionshilfsmittel
  • Bade- und Duschhilfen
  • Toilettenhilfen
  • Lagerungs- und Sitzhilfen
  • Kranken- und Behindertenfahrzeuge

Die Liste wird schrittweise erweitert und macht die eVerordnung Hilfsmittel schon jetzt im Praxisalltag hochrelevant.

Einstieg mit CGM-Praxissoftware: 
So gelingt die Umsetzung

Für CGM TURBOMED, CGM MEDISTAR, CGM M1 PRO und CGM ALBIS stehen gezielte Unterstützungsangebote bereit:

  • Kurzanleitungen zur Einschreibung und technischen Anbindung.
  • Schritt-für-Schritt-Anleitungen zur Erstellung von eHilfsmittel-Verordnungen.
  • Schulungsmaterialien und Video-Tutorials für Ärztinnen, Ärzte und MFAs.

Detaillierte Informationen und Materialien finden Sie bei der eGesundheit Deutschland unter eGesundheit Deutschland sowie auf den CGM-Informationsseiten zur eVerordnung Hilfsmittel unter eVerordnung für Hilfsmittel mit CGM-Praxissoftware.

Damit kann das Praxisteam die Umstellung geplant und ohne große Unterbrechung des Ablaufs angehen.

Fazit: Jetzt von eHiMi profitieren

Die eVerordnung Hilfsmittel (eHiMi) ist der logische nächste Schritt in der Digitalisierung des Praxisalltags:

• weniger Papier und Bürokratie,

• mehr Prozesssicherheit,

• bessere Transparenz für Patientinnen und Patienten,

• und eine moderne Zusammenarbeit mit Krankenkassen und Hilfsmittelanbietern.

Praxen mit CGM-Praxissoftware sind die ersten Arztpraxen in Deutschland, die mit dieser neuen Technologie ausgestattet werden.  
Der herkömmliche Weg der Verordnung von Muster 16 bleibt indes ebenfalls bestehen.

So wird's in Ihrer 
CGM-Praxissoftware gemacht

Erfahren Sie, wie die  eVerordnung für Hilfsmittel (eHiMi) in Ihrer Praxissoftware umgesetzt wird:

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