Die Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) gehört mittlerweile in vielen medizinischen Einrichtungen zum Praxisalltag. Die ePA für alle (ePA 3.0) folgt dem Opt-Out-Prinzip – es wird davon ausgegangen, dass Patientinnen und Patienten der Speicherung ihrer Daten grundsätzlich zustimmen, solange kein ausdrücklicher Widerspruch vorliegt. Gerade bei besonders sensiblen Informationen, wie etwa zu sexuell übertragbaren Infektionen, psychischen Erkrankungen oder Schwangerschaftsabbrüchen, sind Sie jedoch verpflichtet, Ihre Patientinnen und Patienten gezielt auf ihr Recht zum Widerspruch hinzuweisen und diesen Widerspruch auch nachvollziehbar zu dokumentieren. Für genetische Befunde gilt sogar: Hier ist eine ausdrückliche und schriftliche Einwilligung des Patienten erforderlich.
Allgemeine Informationen zum Widerspruch finden Sie auf der KBV-Website KBV - Elektronische Patientenakte.
Um diese Anforderungen schnell und rechtssicher in Ihrem Praxisalltag umzusetzen, können Sie im CGM TURBOMED einfach und gezielt Widersprüche hinterlegen und verwalten. So stellen Sie jederzeit sicher, dass die Wünsche Ihrer Patienten zu ihrer Datenspeicherung und -übermittlung erfüllt werden und sorgen für eine lückenlose und rechtskonforme Dokumentation in Ihrer Praxis.
Um die ePA-Daten eines Patienten zu verwalten, müssen diese zuerst in CGM TURBOMED aufgerufen werden. Wir empfehlen den Aufruf per "Suche mit Chipkarte" . Dabei wird im Zuge eines erfolgreichen VSDM (Versichertenstammdatenmanagement) auch eine Berechtigung für den Zugriff auf die ePA des Patienten angefragt. Dies hat den Vorteil, dass bei den folgenden Vorgängen die Zugriffsberechtigung auf die ePA des Versicherten bereits im System vorliegt und ein Zugriff direkt möglich ist. Anschließend kann z. B. das ePA-Center des Patienten direkt aus dem Patientendesktop heraus über den Menüpunkt [Verwalten/ elektronische Patientenakte (ePA)/ ePA-Center] aufgerufen werden. Alternativ kann der Aufruf auch via ePA-Icon durchgeführt werden:
Das sich nun öffnende Dialogfenster bietet im Reiter „Einstellungen“ einen Überblick über Widersprüche und Zustimmungen und im oberen Bereich den derzeitigen Status der ePA sowie die Zustimmung oder Ablehnung zum Medikationsprozess oder der Übermittlung der E-Rezeptdaten.
Der aktuelle Status einer ePA (erreichbar, im Umzug, gelöscht) kann über die Schaltfläche [erneut prüfen] abgerufen werden. Der Zugriffszeitraum lässt sich leider derzeit nicht abrufen, hier wird das jeweilige Datum eingetragen, welches beim Erhalt der Berechtigung vom ePA-Aktensystem mitgeteilt wurde. Der Patient hat jederzeit die Möglichkeit, den Zugriffszeitraum z. B. via ePA-App der jeweiligen Krankenkasse zu verlängern, zu verkürzen oder ganz zu entziehen.
Nachdem die eGK (elektronische Gesundheitskarte) des Patienten eingelesen wurde und ein Versichertenstammdatenabgleich (VSDM) stattgefunden hat, erhält die Praxis eine Zugriffsberechtigung von derzeit 90 Tagen. In diesem Zeitraum ist ein Zugriff ohne weitere Prüfung auf die Akte möglich, solange der Patient keine Einschränkung über seine Krankenkassen-App vorgenommen hat. Die eGK muss für die Arbeit mit der ePA nicht gesteckt sein.
Sollte der Patient bei der Krankenkasse der Teilnahme an der ePA widersprochen haben, kann die Praxis keine Berechtigung auf diese ePA erhalten und z. B. der Versuch eine solche ePA zu öffnen oder ein Dokument hochzuladen, wird mit einem Fehler quittiert, dass für diese ePA keine Berechtigung vorliegt, bzw. dass die gesuchte ePA nicht existiert. Hier eine Beispielfehlermeldung, wenn der Patient keine ePA hat und [erneut prüfen] angefordert wurde:
Die Zustimmung des Patienten zum Einstellen von Dokumenten mit sensiblen Informationen (z. B. zu sexuell übertragbaren Infektionen, psychischen Erkrankungen oder Schwangerschaftsabbrüchen) kann über die Schaltfläche [Zustimmung] dokumentiert werden. Nach dem Klick auf die Schaltfläche wird das Datum der Zustimmung festgehalten und der aktuelle CGM TURBOMED-Benutzer erfasst. Diese Zustimmung ist auch erforderlich, damit z. B. elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) dieses Patienten automatisch in seine ePA hochgeladen werden.
Diese Zustimmung kann jederzeit über die Schaltfläche [Widerrufen] entzogen werden. Die Beschriftung der Schaltfläche wechselt je nach möglicher Aktion.
Jeder Patient kann jeder Praxis den ePA-Zugriff entziehen. Dies geschieht z. B. über die ePA-App der jeweiligen Krankenkasse. Möchte der Patient lediglich der Nutzung seiner ePA in Ihrer Praxis widersprechen, so kann dieser Widerspruch in CGM TURBOMED erfasst werden, indem Sie auf die Schaltfläche [Erfassen] klicken. Dies hat zur Folge, dass für diesen Patienten das Öffnen der ePA und der Upload von Dokumenten unterbunden wird, obwohl ggf. durch das Einlesen der eGK (Versichertenkarte) eine Berechtigung erhalten wurde. Dieser so erfasste Widerspruch kann über die Schaltfläche [Aufheben] entfernt werden. Die Beschriftung des Buttons wechselt je nach möglicher Aktion.