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E-Arztbriefe bald nur noch über KIM

15. Februar 2021 | Nicole Graf
Arzt mit Tablet

KIM wird neuer Kommunikationsstandard im Gesundheitswesen

Über den Fachdienst Kommunikation im Medizinwesen (KIM) können sich künftig alle Teilnehmer der Telematikinfrastruktur (TI) – u. a. Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheker und die berechtigten Interessensvertretungen der benannten Berufsgruppen – sicher und einfach elektronisch austauschen.

Sicherer Informationsaustausch ohne Mehraufwand

KIM kann einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung leisten. Denn noch immer werden viele medizinische Dokumente erst ausgedruckt und dann per Post oder Fax an den weiterbehandelnden Akteur gesendet. Dort wiederum müssen die Informationen zuerst manuell erfasst werden, um sie in der Patientenakte verfügbar zu machen. Dieses Verfahren kostet nicht nur Zeit und verursacht unnötigen Aufwand. Es kann vor allem auch zu Fehlern führen. Der E-Arztbrief über KIM ermöglicht dagegen einen einfachen, schnellen, medienbruchfreien, sicheren und sektorenübergreifenden Informationsaustausch aller am medizinischen Behandlungsprozess beteiligten Akteure. Mit anderen Worten: Über KIM können Ärzte einem weiterbehandelnden Kollegen auf schnellem und sicherem Weg einen E-Arztbrief zukommen lassen und selbstverständlich auch E-Arztbriefe eines Kollegen empfangen und verwalten.

Auch der Gesetzgeber betont die Bedeutung von KIM. Bereits zum 1. Juli 2020 wurde die Erstattung von Versandkosten für Arztbriefe und Befunde neu geregelt: E-Arztbriefe werden seitdem stärker gefördert. Mit der GOP 01660 gibt es eine extrabudgetäre Förderpauschale von einem EBM-Punkt je E-Arztbrief (ungedeckelt). Hinzu kommen 28 Cent für den elektronischen Versand (GOP 86900) und 27 Cent für den Empfang (GOP 86901). Letztere sind jedoch auf 23,40 Euro im Quartal beschränkt.

Am 31. März 2021 endet nun auch die gewährte Übergangsfrist für andere Übermittlungsformen. Ab April können E-Arztbriefe dann nur noch abgerechnet werden, wenn sie verschlüsselt über einen zugelassenen KIM-Dienst innerhalb der TI verschickt wurden. 

Die Vorteile von KIM im Überblick:

  • Einfach und sicher: Der Versand von medizinischen Dokumenten über KIM ermöglicht eine barrierefreie, authentische und sichere Kommunikation zwischen allen TI-Teilnehmern. Erstmalig auch über Sektorengrenzen hinweg.
  • Arbeitserleichterung: Ärzte und Psychotherapeuten können mit KIM den E-Arztbrief direkt aus ihrer Praxissoftware heraus versenden. Gleichzeitig können empfangene E-Arztbriefe per Knopfdruck in die Praxissoftware übernommen und strukturiert im System archiviert werden.
  • Förderung: Der Fachdienst KIM wird je Vertragspraxis mit 100,00 Euro Einrichtungspauschale von der zuständigen KV gefördert.
  • Gut vorbereitet: Ab dem 1. Oktober 2021 soll auch der Versand von elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) verpflichtend über KIM erfolgen.

So funktioniert der E-Arztbrief über KIM

Als eine der ersten Nutzungsmöglichkeiten für KIM steht mit dem E-Arztbrief eine schnelle, einfache und vor allem sichere Art der Übermittlung medizinischer Daten und Dokumente zur Verfügung. Die in elektronischer Form vorliegenden Informationen werden dafür zunächst über die Praxis- bzw. Institutionskarte (SMC-B) oder den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) signiert und dann über ein verschlüsseltes Verfahren sicher über die TI übermittelt. Die sensiblen Daten können auf diese Weise immer nur von demjenigen gelesen werden, für den sie gedacht sind. Die Informationen können weder unbemerkt gefälscht noch manipuliert werden. KIM ermöglicht dadurch erstmals einen sicheren Informationsaustausch zwischen allen Teilnehmern des Gesundheitswesens. Zwingende Voraussetzung für die Nutzung von KIM ist der Anschluss an die TI. Daneben wird mindestens eine KIM-Adresse inklusive der zugehörigen Software-Komponenten benötigt. Bei Ärzten und Psychotherapeuten wird für die Praxiskommunikation je Betriebsstätte grundsätzlich zwar nur eine KIM-Adresse benötigt. Es kann jedoch sinnvoll sein, mehrere Adressen einzurichten, damit je Arzt bzw. Psychotherapeut unterschieden werden kann.

CGM KIM von CompuGroup Medical (CGM) gehört zu den von der gematik für die KIM-Fachanwendung zugelassenen Lösungen. Um den E-Arztbrief über CGM KIM versenden und empfangen zu können, benötigen Ärzte folgende Komponenten:

  • Ein zugelassenes E-Health-Upgrade Ihres TI-Konnektors
  • Einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) der 2. Generation
  • Das CGM KIM-Modul in CGM TURBOMED
  • Eine CGM KIM-E-Mail-Adresse
  • Ggf. zusätzliche Kartenterminals

Alles für KIM aus einer Hand

Mit CGM KIM bietet CGM TURBOMED eine einfache und sichere Möglichkeit, von den Vorteilen des neuen Kommunikationsstandards zu profitieren. 

„Im vierten Quartal wird der elektronische Versand der eAU an die Krankenkassen für alle Ärzte zur Pflicht. Spätestens dann wird es kaum noch eine Praxis geben, die ohne KIM arbeiten kann“, sagt Florian Muhß, General Manager von CGM TURBOMED. „Wir empfehlen deswegen unseren Kunden, CGM KIM lieber früher als später in die Praxisabläufe zu integrieren, um so von Anfang an von den Vorteilen des neuen Kommunikationsstandards profitieren zu können.“

Von der Bestellung aller notwendigen Komponenten über die Einrichtung bis hin zur Nutzung unterstützt CGM TURBOMED seine Anwender umfassend. Der Anbieter für Arztsoftware hat auf seiner Internetseite dafür alle notwendigen Informationen für Ärzte zusammengestellt.

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