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Caret Forward

Digital. Vernetzt. Menschlich.
Machen wir's einfach. Mit den Mehrwertanwendungen der TI.

  • Schnelle und sichere elektronische Kommunikation.
  • Erleichterte einrichtungs- und sektorenübergreifende Versorgung.
  • Die richtigen Informationen zur richtigen Zeit am richtigen Ort.

Machen wir's einfach – mit Ihrem CGM TURBOMED.

Profitieren Sie mit CGM TURBOMED von den TI-Mehrwertanwendungen

Komfort für Sie – Sicherheit für Ihre Patientinnen und Patienten

Die Arztsoftware CGM TURBOMED unterstützt Sie umfassend bei der Nutzung der medizinischen Mehrwertanwendungen der Telematikinfrastruktur (TI). Durch die Integration direkt in Ihre gewohnte CGM TURBOMED-Umgebung schaffen wir die Voraussetzungen, damit Sie die Vorteile der TI-Anwendungen optimal für sich und Ihre Patientinnen und Patienten nutzen können. Sie können alle Fachdienste ganz einfach durch Klick auf das entsprechende Symbol in der CGM TURBOMED-Software öffnen.

Sicheres Netzwerk für sensible Daten

Gesundheitsdaten sind besonders sensibel und schützenswert – deshalb ermöglicht die Telematikinfrastruktur einen sicheren Datenaustausch auch über Sektorengrenzen hinweg. Jede Komponente der TI muss die Spezifikationen der gematik erfüllen und einen Zulassungsprozess durchlaufen.

Exklusives Angebot für CGM TURBOMED

Zögern Sie nicht länger und werden auch Sie Teil der Telematikinfrastruktur mit Ihrem CGM TURBOMED und nutzen Sie unser Angebot: das ePA-PLUS-PAKET.

Sie haben Fragen zu den TI-Mehrwertanwendungen mit CGM TURBOMED?
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Überblick und allgemeine Informationen

Elektronische Patientenakte (ePA)

Wenn Menschen erkranken, wird der gesamte Behandlungsprozess detailliert dokumentiert und archiviert. Jedoch nicht zentral an einem Ort, sondern meist in verschiedenen Einrichtungen und dort oft sogar noch in Papierform. Das erschwert und verlangsamt den Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Behandlern, beispielsweise zwischen Haus-, Zahn- und Facharzt, sodass wichtige Dokumente nicht jedem oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen. Diese Lücke soll die ePA künftig schließen: Hier werden alle relevanten Dokumente zu einem Behandlungsprozess gebündelt und in elektronischer Form hinterlegt. Beispielsweise kann so der Facharzt direkt auf den Befund des Hausarztes zugreifen und weitere Diagnostik- oder Therapieschritte darauf aufbauen. Unnötige Doppeluntersuchungen werden vermieden, die Patientenbehandlung erfolgt zielführender.

Die ePA ist damit der zentrale Knotenpunkt, an dem alle Informationen der gesamten Gesundheitskommunikation zur Behandlung eines Patienten oder einer Patientin zusammenfließen. Die Akte erleichtert dabei nicht nur den Austausch zwischen Haus-, Zahn- und Facharzt, sondern auch zwischen Krankenhausarzt und niedergelassenem Arzt. Spätestens seit Januar 2021 müssen alle gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine ePA anbieten. So sieht es das 2019 in Kraft getretene Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vor. Für Patientinnen und Patienten sind Einrichtung und Nutzung einer ePA freiwillig, sie selbst bestimmen, welche Informationen dort gespeichert werden und wer auf sie zugreifen darf.

Das Befüllen von elektronischen Patientenakten ist für Sie dank Ihrer Praxissoftware im Handumdrehen erledigt und absolut sicher. Denn alles geschieht ganz einfach direkt aus Ihrer gewohnten Software heraus. Auf Wunsch des Patienten oder der Patientin laden Sie die Daten, die Sie zuvor in Ihrer Praxissoftware hinterlegt haben, in die ePA hoch. Das können zurzeit Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte oder Impfungen sein. Künftig soll die ePA auch das NFDM, den eMP und den E-Arztbrief unterstützen.

Kommunikation im Medizinwesen (KIM) und E-Arztbrief

Nicht auffindbare Arztbriefe von Kolleginnen und Kollegen oder gefaxte Dokumente, die von so schlechter Qualität sind, dass Sie sie kaum entziffern können: Dank des neuen Kommunikationsstandards Kommunikation im Medizinwesen (KIM) gehört das der Vergangenheit an – zum Schutz Ihrer Patientinnen und Patienten und zur Erleichterung Ihres Praxisalltags. Denn das immer wiederkehrende Erfassen, Drucken, Scannen und postalische Versenden oder Faxen von Dokumenten ist nicht nur lästig und zeitaufwendig, sondern vor allem auch fehleranfällig.

KIM ermöglicht eine barrierefreie, authentische und sichere digitale Kommunikation zwischen allen an die TI angeschlossenen Leistungserbringern, Leistungserbringerinstitutionen und Kostenträgern im deutschen Gesundheitswesen. Nachrichten und medizinische Dokumente werden über die Praxis- bzw. Institutionskarte (SMC-B) zuerst signiert und dann über eine verschlüsselte E-Mail sicher ausgetauscht. Dabei kann KIM nur von registrierten Teilnehmern genutzt werden, die im zentralen KIM-Adressbuch gelistet sind. Will der Arzt oder die Ärztin medizinische Informationen mit Kolleginnen und Kollegen teilen, kann er oder sie mit dem E-Arztbrief über KIM die behandlungsbezogenen Daten komfortabel und sicher versenden. Neben dem E-Arztbrief soll künftig auch der Versand von Befunden, Bescheiden, Abrechnungen und Röntgenbildern ausschließlich und gesetzlich verpflichtend über KIM erfolgen. Für den kostenfreien Versand von elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) gilt das seit Oktober 2021.

Übrigens lohnt sich KIM auch wirtschaftlich für Sie. Denn die Erstattung von Versandkosten für Arztbriefe und Befunde wurde zum 1. Juli 2020 neu geregelt. E-Arztbriefe werden seitdem stärker gefördert – für Portokosten gibt es hingegen nur noch eine Pauschale.

Unsere CGM-Lösung für die Nutzung des Fachdienstes ist von der gematik zugelassen und kann direkt in Ihre Praxissoftware integriert werden. Und auch die benötigte KIM-E-Mail-Adresse bekommen Sie selbstverständlich von uns. Einfacher geht's nicht!

Notfalldatenmanagement (NFDM)

In einer medizinischen Notsituation können die richtigen medizinischen Informationen Leben retten. Doch nicht nur im akuten Notfall ist es entscheidend, Diagnosen, Medikation oder Allergien eines Patienten bzw. einer Patientin zu kennen. Auch bei der Patientenneuaufnahme oder der Urlaubsvertretung sind diese Daten wichtig. Mit dem NFDM-Modul für Ihre Praxissoftware ist das Erfassen und Abrufen von Notfalldaten ganz einfach.

Beim Notfalldatenmanagement werden ein Notfalldatensatz (NFD) und der sogenannte Datensatz Persönliche Erklärungen (DPE) nach Zustimmung des Patienten oder der Patientin angelegt und auf der eGK gespeichert, sodass sie im Notfall, beispielsweise von einem Rettungssanitäter, schnell ausgelesen werden können. Bei einem normalen Praxisbesuch dürfen die Notfalldaten nur gelesen oder bearbeitet werden, wenn der Patient oder die Patientin dem ausdrücklich zustimmt. Zum Notfalldatensatz gehören lebenswichtige Informationen wie Diagnosen, Medikation, Unverträglichkeiten, Allergien, Implantate oder CAVE-Hinweise. Im DPE werden Informationen dazu gespeichert, ob und wo wichtige Dokumente wie Organspendeausweise, Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen hinterlegt sind. Zusammen ergeben diese Daten einen medizinischen Steckbrief, der nicht nur für mehr Patientensicherheit sorgt, sondern Ihnen auch den Praxisalltag erleichtert, da relevante Informationen schneller zugänglich sind.

Mit Inkrafttreten des Patientendaten-Schutzgesetzes (PDSG) im Oktober 2020 ist auch die Vergütung des NFDM gestiegen. Die Erstanlage eines Notfalldatensatzes wurde bis Oktober 2021 verdoppelt. Je früher Sie also beginnen, Notfalldatensätze anzulegen, desto mehr profitieren Sie von der Honorarerhöhung.

TI Extrabudgetäre Verdienstmöglichkeiten

Extrabudgetäre Verdienstmöglichkeiten

Elektronischer Medikationsplan (eMP)

Bereits seit Oktober 2016 haben Patientinnen und Patienten, die regelmäßig drei oder mehr wirkende Arzneimittel verordnet bekommen, Anspruch auf einen Bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP). Mit dem eMP kommt nun dessen digitale Weiterentwicklung in Ihre Praxis. Während der BMP nach jeder Aktualisierung für Patientinnen und Patienten neu ausgedruckt werden muss, kann der eMP auf deren Wunsch und Zustimmung direkt auf der eGK gespeichert werden. Dadurch wird nicht nur die Datenverfügbarkeit erheblich erhöht, sondern die Aktualisierung des Medikationsplans für Sie deutlich erleichtert. Der eMP ist damit das Medium für Verordnungsdaten. Alle Behandler und Apotheken haben so einen Überblick über die aktuelle Medikation des Patienten bzw. der Patientin und verfügen über Informationen zur Verordnungshistorie bei Dauermedikamenten. Das sorgt für eine verbesserte Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS), denn bereits bei der Verschreibung neuer Medikamente wird das Risiko von Fehl- oder Doppelverordnungen, Unverträglichkeiten und unerwünschten Arzneimittelwechselwirkungen reduziert.

Elektronisches Rezept (E-Rezept)

Termine und Fristen

Das E-Rezept kann in CGM TURBOMED mit allen von gematik und KBV spezifizierten Funktionen genutzt werden. Die Anwendung wird voraussichtlich ab September 2023 für alle Ärztinnen und Ärzte verpflichtend sein.

Umsetzung in CGM TURBOMED

In Verbindung mit Ihrer Praxissoftware wird die Erstellung eines E-Rezepts genauso komfortabel wie das Bedrucken des Papierformulars – und so die Abläufe in Ihrer Praxis deutlich effizienter. Die Verordnung findet wie gewohnt direkt in Ihrer Praxissoftware statt, das E-Rezept wird bereits hier automatisch auf Vollständigkeit geprüft. Nach elektronischer Signatur mittels elektronischem Heilberufsausweis werden die E-Rezeptdaten sicher und verschlüsselt in der Telematikinfrastruktur gespeichert und können per QR-Code vom Patienten bzw. der Patientin und von der Apotheke abgerufen werden. Papierausdrucke und unnötige Wege innerhalb Ihrer Praxis zum händischen Unterzeichnen von Rezepten entfallen, der Verordnungsprozess wird insgesamt vereinfacht und beschleunigt. Die E-Rezeptinformationen können automatisch an weitere Anwendungen (beispielsweise die elektronische Patientenakte) übertragen werden und sind direkt in Ihrer Praxissoftware verfügbar – für eine lückenlose Dokumentation.

Voraussetzungen

Um das E-Rezept in Ihrer Praxis nutzen zu können, benötigen Sie neben einem TI-Anschluss folgende technische Komponenten und Vorbereitungen. 

  • elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) Generation 2
  • Praxisausweis (SMC-B)
  • ggf. zusätzliche E-Health-Kartenterminals
  • Update Konnektor (mindestens PTV4+)
  • Drucker (für Ausdruck des QR-Codes)

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Beschreibung

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf gelbem Papier hat schon bald ausgedient. Künftig soll eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) die Papierform ersetzen. Bisher führte das Versenden und Bearbeiten der Papierbescheinigungen zu einem hohen bürokratischen Aufwand. Zudem kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten darüber, ob eine Bescheinigung rechtzeitig vorlag oder nicht. Beides soll im Sinne der Patientinnen und Patienten durch die neue eAU vermieden werden.

Termine und Fristen

Die Übermittlung der eAU durch die Praxen an die Krankenkassen ist seit dem 1. Oktober 2021 möglich. Seit dem 1. Juli 2022 ist die Übergangsphase beendet und die elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkassen gilt als verpflichtend. Grundlage ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Die Einführung der eAU erfolgt stufenweise.

Elektronischer Versand an Krankenkassen (Stufe 1): Nach dem Willen des Gesetzgebers müssen zukünftig nicht mehr die Versicherten selbst, sondern die Vertragsärztinnen und -ärzte die Krankenkassen über eine Arbeitsunfähigkeit ihrer Versicherten informieren. Für die elektronische Übermittlung sollen sie die TI nutzen – mithilfe eines KIM-Dienstes direkt aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) heraus. Papier- und Blankoformular werden durch einfache Ausdrucke für Versicherte und Arbeitgeber ersetzt. Diese erstellt die Ärztin bzw. der Arzt mithilfe des PVS und gibt sie der Patientin oder dem Patienten unterschrieben mit. Die Aufgabe, den Ausdruck an den Arbeitgeber zu senden, bleibt zunächst bei den Versicherten.

Krankenkassen versenden Daten an Arbeitgeber (Stufe 2): Seit dem 1. Januar 2023 hat auch die Weiterleitung der Daten an den Arbeitgeber nur noch digital erfolgen. Zuständig dafür sind nicht die Praxen, sondern die Krankenkassen – sie stellen den Arbeitgebern die AU-Informationen elektronisch zur Verfügung. Vertragsärztinnen und -ärzte sind weiterhin verpflichtet, ihren Patientinnen und Patienten eine vereinfachte AU-Bescheinigung auf Papier auszudrucken. Auf Wunsch der Patientinnen und Patienten wird auch ein unterschriebener Ausdruck für den Arbeitgeber ausgestellt.

Umsetzung in CGM TURBOMED

Die Übermittlung der eAU an die Krankenkassen erfolgt direkt aus CGM TURBOMED heraus. Hierfür benötigen Praxen den Fachdienst Kommunikation im Medizinwesen (KIM), mit dem sie innerhalb der Tele­ma­tik­infra­struk­tur (TI) sicher Daten versenden kön­nen. Außerdem benötigen sie das aktuelle E-Health-Upgrade für ihren Konnektor sowie einen elektronischen Heilbe­rufsausweis (eHBA) für die elektronische Signatur.

Voraussetzung

Neben der Anbindung an die TI ist ein komplett eingerichteter KIM-Account Voraussetzung für die Nutzung der eAU. Eine zusätzliche Freischaltung wird nicht benötigt.

Folgende Voraussetzungen müssen zur Nutzung erfüllt sein:

  • mindestens CGM TURBOMED-Version 22.1.1
  • Lizenz zur Nutzung der TI
  • Freischaltung für KIM
  • Praxisausweis (SMC-B)
  • elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) Generation 2
  • registrierte KIM-E-Mail-Adresse

Für die eAU benötigen Sie einen Anschluss an die Telematikinfrastruktur – idealerweise mit einem Konnektor, der die Komfortsignatur unterstützt, z. B. dem ePA-Konnektor KoCoBox MED+ mit dem aktuellen Update auf PTV4+. Diese Version ermöglicht neben der Stapelsignatur auch die Nutzung der Komfortsignatur.

Im nachfolgenden Dokument (PDF) erfahren Sie unter anderem, wie Sie eine TLS-verschlüsselte Kommunikation zwischen einem Konnektor – am Beispiel der KoCoBox MED+ – und Ihrer CGM TURBOMED-Praxissoftware herstellen können.

Bei Fragen, Beratungsbedarf und natürlich auch bei der technischen Einrichtung stehen Ihnen unsere autorisierten CGM TURBOMED-Partner gerne zur Verfügung. 

Eine Übersicht aller Partner finden Sie hier: www.cgm.com/turbomed-partner  

Vorgesehene Signaturverfahren

Bevor eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkasse versendet werden kann, muss sie mittels eHBA elektronisch signiert werden. Im Gesundheitswesen ist für die elektronische Unterschrift die sogenannte Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) vorgesehen. Sie hat ein sehr hohes Sicherheitsniveau: Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten müssen dafür nicht nur den elektronischen Heilberufsausweis in das Lesegerät stecken, sondern auch eine PIN eingeben. Da dieser Vorgang im normalen Praxisalltag viel Zeit kostet, gibt es dafür verschiedene praxistaugliche Lösungen:

Möglichkeit 1: Einzelsignatur
In diesem Verfahren wird jede eAU einzeln signiert und versendet. Bei jedem zu signierenden Dokument (in diesem Fall für jede eAU) muss am Ende des Vorgangs die PIN am Kartenterminal eingegeben werden. Zum Abschluss werden dann auch die beiden Exemplare der eAU für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber ausgedruckt.

Möglichkeit 2: Stapelsignatur
Mit der Stapelsignatur können mehrere Dokumente gleichzeitig qualifiziert elektronisch unterschrieben werden. Sie signieren hierbei einmal mit Ihrem eHBA und Ihrer dazugehörigen PIN den gesamten vorbereiteten elektronischen Dokumentenstapel – zum Beispiel am Ende eines Praxistages. Bei der eAU wäre es möglich, alle an einem Tag gesammelten AU-Bescheinigungen einmal täglich an die Krankenkassen zu senden. Sollte bei einer Störung der TI das Ersatzverfahren notwendig werden, wäre das für die Praxis deutlich aufwendiger.

Möglichkeit 3: Komfortsignatur
Bei diesem Verfahren können Ärztinnen und Ärzte mit ihrem Heilberufsausweis (eHBA) und ihrer PIN für einen maximalen Zeitraum von 24 Stunden jeweils bis zu 250 Signaturen freigeben. Soll ein Dokument signiert werden, müssen sie dies nur noch bestätigen. Die Einrichtung der Komfortsignatur ist ein sehr komplexer Vorgang, der von einem dafür ausgebildeten Techniker oder Technikerin erledigt werden sollte, da dafür wichtige Konfigurationen direkt im Infomodel des Konnektors vorgenommen werden müssen. Bitte wenden Sie sich dazu an unsere autorisierten CGM TURBOMED-Partner.

Welches Signaturverfahren wird empfohlen?
Die KBV empfiehlt für die eAU die Komfortsignatur, da die Daten sofort unterschrieben und versendet werden können. Probleme bei der Datenübermittlung, die aufgrund einer TI-Störung möglich sind, werden sofort erkannt, und die Ärztin bzw. der Arzt kann der Patientin oder dem Patienten im Zweifelsfall auch den Ausdruck der Ausfertigung für die Krankenkasse mitgeben.

FAQ zur eAU

Wir haben Ihnen häufige Fragen und die zugehören Antworten in unseren FAQ zur eAU zusammengestellt.

Videoanleitung: Einrichtung des KIM-Clients für die eAU

Grundlage für die Nutzung der eAU ist die erfolgreiche Einrichtung des KIM-Dienstes in Ihrem CGM TURBOMED. Wir empfehlen, die Einrichtung von einer/einem von uns ausgebildeten Technikerin oder Techniker durchführen zu lassen. Für alle technisch versierten Kundinnen und Kunden stellen wir hier ein Video-Tutorial und eine Installationsanleitung zur Verfügung.

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Videoanleitung: Einrichtung des KIM-Clients für die eAU
Videoanleitung: Aktivierung der eAU und Einzelversand mit Einzelsignaturverfahren

Wenn der KIM-Dienst erfolgreich in der Praxis installiert wurde, kann die Aktivierung der eAU in CGM TURBOMED erfolgen. Wir zeigen Ihnen im folgenden Video, wie Sie die eAU aktivieren und wie Sie eine erste eAU mit Einzelsignatur (elektronische Unterschrift) ausstellen und versenden.

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Videoanleitung: Aktivierung der eAU und Einzelversand mit Einzelsignaturverfahren
Videoanleitung: Nutzung der Stapelsignatur

Bei der Stapelsignatur wird die eAU innerhalb eines Praxistages laufend für die Patientinnen und Patienten ausgestellt und erst zu einem späteren Zeitpunkt (z. B. bei Praxisende) gesammelt signiert und versendet. Wie man diese Funktion in CGM TURBOMED aktiviert und nutzt, zeigen wir Ihnen im folgenden Video.

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Videoanleitung: Nutzung der Stapelsignatur
Videoanleitung: Nutzung der Komfortsignatur

Bei diesem Verfahren können Ärztinnen und Ärzte mit ihrem Heilberufsausweis (eHBA) und ihrer PIN für einen maximalen Zeitraum von 24 Stunden jeweils bis zu 250 Signaturen freigeben. Soll ein Dokument signiert werden, müssen sie dies nur noch bestätigen. Wie man diese Funktion in CGM TURBOMED aktiviert und nutzt, zeigen wir Ihnen in unserem Video.

Die Einrichtung der Komfortsignatur ist ein sehr komplexer Vorgang, welcher von einem dafür ausgebildeten Techniker bzw. Technikerin erledigt werden sollte, da dafür wichtige Konfigurationen direkt im Infomodel des Konnektors vorgenommen werden müssen. Bitte wenden Sie sich dazu an unsere autorisierten CGM TURBOMED-Partner.

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Videoanleitung: Nutzung der Komfortsignatur
Videoanleitung: Versandübersicht und Verwalten der eAU im eMuster-Center – Stornierung von eAU

Wie man fehlerhaft ausgestellte eAU storniert und versendete eAU verwaltet, zeigen wir in dem folgenden Video.

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Videoanleitung: Versandübersicht und Verwalten der eAU im eMuster-Center – Stornierung von eAU
Anzeige Firmwareversion bei Konnektor KoCoBox MED+

Die aktuelle Firmware des Konnektors sollte Version 4.2.16 sein. Den aktuellen Versionsstand können Sie an der KoCoBox Med+ am Display über „OK > Versionen > Firmwareversion“ überprüfen.

Muster-eAU Krankenkasse
Muster-eAU Arbeitgeber

Elektronische Patientenakte (ePA)

Beschreibung

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist der Ort, an dem alle wichtigen Informationen und Dokumente zur Behandlung eines Patienten oder einer Patientin elektronisch und zentral abgelegt werden können. Dadurch eröffnet sie allen behandelnden Akteuren den gleichen Wissensstand. Dabei gilt: Die Freigabe für diese elektronische Akte kann einzig und allein der Patient bzw. die Patientin erteilen.

Termine und Fristen

Seit Start am 1. Januar 2021 bieten die Krankenkassen ihren Versicherten eine App zum Download an, die den Zugang zu einer elektronischen Akte ermöglicht. Die App wird kostenlos bereitgestellt und kann auf mobilen Endgeräten, zum Beispiel dem eigenen Smartphone oder Tablet, installiert werden.

Für Arztpraxen wurde die elektronische Patientenakte (ePA) zum 1. Juli 2021 verpflichtend eingeführt.

Ab 2023 kommen mit der nächsten Ausbaustufe weitere Funktionen hinzu.

Umsetzung in CGM TURBOMED

CGM TURBOMED ermöglicht Ihnen die einfache Einbindung der ePA in den bewährten Ablauf Ihrer Praxis. Über einen Statusindikator erhalten Sie direkt in der Praxissoftware Informationen zu allen gewährten Zugriffsrechten einer Akte. Daneben können Sie alle Dokumente und Einträge in der Akte nach verschiedenen Merkmalen filtern, beispielsweise nach Ersteller oder Art des Dokuments. Auf diese Weise können Sie die Ansicht so gestalten, dass nur die für Sie und Ihre Behandlung relevanten Angaben angezeigt werden. Über CGM TURBOMED können Sie Dokumente wie den E-Arztbrief, den eMP, den Datensatz Persönliche Erklärungen (DPE) oder den Notfalldatensatz aus der Karteikarte des Patienten oder der Patientin direkt in die elektronische Patientenakte hochladen. Die Archivierung von Informationen aus der ePA ist mit CGM TURBOMED ebenfalls problemlos und schnell möglich.

Notfalldatenmanagement (NFDM)

Beschreibung

Die richtigen Informationen zur richtigen Zeit können Ihren Patientinnen und Patienten das Leben retten – nicht nur im Notfall. Mit der Anwendung NFDM können Sie (mit Zustimmung Ihrer Patientinnen und Patienten) auf der eGK erstmals Notfalldatensätze (NFD) sowie den sogenannten Datensatz Persönliche Erklärungen (DPE) anlegen und speichern. Dadurch stehen diese Informationen einem berechtigten Heilberufler jederzeit zur Behandlung oder Beratung des Patienten bzw. der Patientin zur Verfügung. Insbesondere in Notfallsituationen sind wichtige medizinische Daten wie Diagnosen, Medikation, Unverträglichkeiten, Allergien, Implantate oder CAVE-Hinweise schnell verfügbar. Der DPE ermöglicht darüber hinaus, dass auch auf Dokumente wie Organspendeausweise, Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen schnell zugegriffen werden kann.

Termine und Fristen

Das Notfalldatenmanagement steht Ihnen bei einer TI-Anbindung mit einem E-Health-Konnektor bereits zur Verfügung.

Umsetzung in CGM TURBOMED

Das NFDM ermöglicht das Anlegen eines „medizinischen Steckbriefs“, der die Versorgung nachhaltig verbessern kann, indem notfallrelevante Informationen zu jeder Zeit schnell zugänglich sind.

Damit Sie und Ihre Patientinnen und Patienten vom NFDM profitieren und Sie es aus CGM TURBOMED heraus nutzen können, benötigen Sie folgende Komponenten:

  • zugelassenes E-Health-Upgrade für Ihren Konnektor
  • elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) der 2. Generation (jetzt auf https://www.d-trust.net/cgm bestellen)
  • NFDM-Modul für CGM TURBOMED

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CGM TURBOMED – Notfalldatenmanagement (NFDM)

Elektronischer Medikationsplan (eMP)

Beschreibung

Neben Notfalldatensätzen können Sie auch den elektronischen Medikationsplan (eMP) Ihrer Patientinnen und Patienten mit deren Einwilligung auf der eGK speichern. Der eMP dient Ihnen als Weiterentwicklung des Bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP) und enthält Informationen zur Medikationshistorie des Patienten bzw. der Patientin. Diese sind dabei nur für Sie als behandelnden Arzt oder behandelnde Ärztin sichtbar.

Termine und Fristen

Der eMP steht Ihnen bei einer TI-Anbindung mit einem E-Health-Konnektor bereits zur Verfügung.

Umsetzung in CGM TURBOMED

Mit der Integration der Anwendung eMP in Ihre CGM TURBOMED-Praxissoftware haben Sie bei Ihren Patientinnen und Patienten immer einen aktuellen Überblick über Art, Dosierung und ggf. die Absetzung von Medikamenten.

Um die Medikationsdaten eines Patienten oder einer Patientin im eMP zu lesen, benötigen Sie weder den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) noch eine elektronische Signatur. Vielmehr muss der Patient oder die Patientin den Zugriff auf die Medikationsdaten auf der eGK durch Eingabe der sechsstelligen eGK-PIN am E-Health-Kartenterminal in der Praxis erlauben. Erst für das Schreiben von Medikationsdaten in den eMP benötigen Sie Ihren eHBA.

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CGM TURBOMED – elektronischer Medikationsplan (eMP)

E-Arztbrief und KIM

Beschreibung

Während die elektronische Patientenakte (ePA) als zentrale digitale Sammelstelle für alle medizinischen Informationen zur Behandlung eines Patienten oder einer Patientin dient, können mithilfe von KIM diese medizinischen Dokumente endlich sicher und elektronisch über die TI versendet und empfangen werden. KIM löst damit KV-Connect als Kommunikationsstandard im Gesundheitswesen ab und ist künftig ausschließlicher Übertragungsweg für eine Vielzahl von Dokumenten wie dem E-Arztbrief, Befunden, Bescheiden, Abrechnungen, Röntgenbildern oder Heil- und Kostenplänen. Auch der Versand der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird zukünftig über KIM durchgeführt.

Termine und Fristen

Die Übermittlung von E-Arztbriefen steht als erste Anwendung des neuen Kommunikationsstandards KIM bereits zur Verfügung.

Umsetzung in CGM TURBOMED

Damit Sie KIM ganz einfach direkt aus Ihrem CGM TURBOMED heraus nutzen können, benötigen Sie folgende Komponenten:

  • zugelassenes E-Health-Upgrade für Ihren Konnektor
  • elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) der 2. Generation (jetzt auf https://www.d-trust.net/cgm bestellen)
  • Ihre persönliche CGM KIM-E-Mail-Adresse
  • eine CGM KIM-Praxiskommunikationsschnittstelle
Videoanleitung: KIM in CGM TURBOMED

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CGM TURBOMED – Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
 Videoanleitung: Versand von E-Arztbriefen über KIM

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CGM TURBOMED – Versand von E-Arztbriefen über KIM

FAQ – häufige Fragen zur Umsetzung in CGM TURBOMED

FAQ zur eAU in CGM TURBOMED

(Quelle: https://www.kbv.de/html/e-au.php und weitere)

Kann die Arbeitsunfähigkeit auch nach dem 01.10.2021 noch auf dem Papierformular bescheinigt werden?

Der Gesetzgeber schreibt die digitale Übermittlung der AU-Daten an die Krankenkassen verbindlich vor. Sollte die digitale Übermittlung an die Krankenkasse nicht möglich sein, werden den Patientinnen und Patienten alle drei Ausdrucke aus dem PVS (Arbeitgeber, Versicherte, Krankenkasse) mitgegeben. Wenn auch dies technisch nicht möglich ist, weil beispielsweise das Update für die eAU noch nicht installiert werden konnte, kann eine papiergebundene Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit erfolgen. Hierfür können das bisher gültige Muster 1 oder eine per Blankoformularbedruckung erstellte Bescheinigung verwendet werden.

Was ist mit Patientinnen und Patienten, die nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind?

Bei Nicht-GKV-Versicherten (z. B. bei Versicherten der sogenannten sonstigen Kostenträger) zeigt Ihr PVS Ihnen an, dass die digitale Übermittlung der AU-Daten an die Krankenkasse nicht möglich ist. Für diese Patientinnen und Patienten kommt bis auf Weiteres das Ersatzverfahren zum Einsatz, d. h. Sie drucken die Bescheinigungen für Krankenkasse, Arbeitgeber und Versicherten aus und geben diese der Patientin oder dem Patienten mit.

Welche Vorgaben gelten für die Ausdrucke?

Die mithilfe des PVS erzeugten Ausdrucke können wahlweise im Format A4 oder A5 erzeugt werden. Wichtig: Die Ausdrucke müssen gut lesbar sein. Welcher Drucker hierfür eingesetzt wird, entscheidet die Arztpraxis. In den meisten Fällen dürfte ein Laser- oder Tintenstrahldrucker die wirtschaftlichste Option sein. Das Papier muss von den Praxen selbst beschafft werden. Spezielles Sicherheits- oder Signaturpapier ist dafür nicht notwendig, Praxen können normales Druckerpapier verwenden.

Wie wird die eAU signiert?

Der digitale Datensatz wird vor dem Versand mit der Qualifizierten Elektronischen Signatur (QES) des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) signiert. Um nicht bei jedem Vorgang die PIN eingeben zu müssen, können Sie per Stapelsignatur signieren, d. h. es werden zum Beispiel abends alle eAU gleichzeitig signiert und versendet. Alternativ können Sie die Komfortsignatur nutzen. Hierfür geben Sie einmal die PIN ein und haben dann eine gewisse Anzahl von Signaturen ohne PIN-Eingabe freigeschaltet. Wir empfehlen die Nutzung der Komfortsignatur, da die AU-Daten in diesem Fall sofort versendet und mögliche technische Probleme direkt erkannt werden können. Hierdurch kann ein für die Praxis aufwendigeres Ersatzverfahren vermieden werden (siehe hierzu „Was ist, wenn die digitale Übermittlung vorübergehend nicht möglich ist?“). Wenn der eHBA wegen technischer oder sonstiger Probleme, die nicht in der Verantwortung des Arztes oder der Ärztin liegen, nicht genutzt werden kann, darf mit dem Praxisausweis (SMC-B) signiert werden.

Braucht eine Ärztin oder ein Arzt, die oder der die Praxisvertretung übernimmt, für das Ausstellen der eAU einen eHBA?

Ja. Auch eine Vertretungsärztin bzw. ein Vertretungsarzt muss über einen eigenen eHBA verfügen, damit sie oder er alle vertragsärztlichen Tätigkeiten wie das Ausstellen von eAU und E-Rezept sowie die Aktualisierung eines Notfalldatensatzes ausführen kann – für alles wird eine elektronische Signatur mittels eHBA benötigt. 

Was ist, wenn die digitale Übermittlung vorübergehend nicht möglich ist?

Wenn die digitale Datenübermittlung an die Krankenkasse vorübergehend nicht möglich ist, werden die Daten vom PVS gespeichert und der Versand erfolgt, sobald dies wieder möglich ist. Wenn der Patient oder die Patientin noch in der Praxis ist, drucken Sie den Ausdruck für die Krankenkasse aus. Der Versand an die Krankenkasse erfolgt dann über die Versicherten. Hat der Patient oder die Patientin die Praxis bereits verlassen und der digitale Versand ist auch bis zum Ende des nachfolgenden Werktages nicht möglich, muss die Praxis die Papierbescheinigung an die Krankenkasse versenden. Um dieses für die Praxen aufwendigere Ersatzverfahren zu vermeiden, empfehlen wir die Nutzung der Komfortsignatur – dadurch können Probleme beim digitalen Versand in der Regel sofort erkannt werden.

Wie kann die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Hausbesuchen ausgestellt werden?

Für die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Rahmen von Hausbesuchen können Sie vorab in der Praxis unausgefüllte Ausdrucke aus dem PVS erstellen. Diese können dann beim Hausbesuch händisch befüllt werden. Die Daten übertragen Sie später in der Praxis in das PVS und schicken sie digital an die Krankenkasse. Alternativ können Sie auch erst nach dem Hausbesuch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Praxis erstellen und die beiden Ausdrucke per Post an den Patienten oder die Patientin versenden.

Bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die bei Hausbesuchen ausgestellt werden, muss die Übermittlung der Daten an die Krankenkasse bis zum Ende des folgenden Werktages erfolgen. Wenn Sie also am Freitagabend bei einem Hausbesuch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen, haben Sie bis Montagabend Zeit für die digitale Übermittlung der Daten an die Krankenkasse.

Kann man die eAU vor dem Versand noch korrigieren (beispielsweise bei vergessener wichtiger Diagnose)?

Ja, solange die eAU noch nicht versendet ist, kann sie problemlos korrigiert werden.

Kann ich der Patientin oder dem Patienten schon einen Ausdruck mitgeben, aber erst am Abend die eAU der gesamten Praxis versenden?

Ja, das ist möglich, der Ausdruck zur Weitergabe an den Arbeitgeber kann in jedem Fall mitgegeben werden. Bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die z. B. bei Hausbesuchen ausgestellt werden, muss die Übermittlung der Daten an die Krankenkasse bis zum Ende des nächsten Werktages erfolgen. Wenn Sie also freitagabends am Ende der Sprechstunde eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen, haben Sie bis Montagabend Zeit für die digitale Übermittlung der Daten an die Krankenkasse.

Kann ich für Privatpatientinnen und Privatpatienten sowie sonstige Kostenträger weiterhin das gelbe Muster 1 verwenden?

Bei sonstigen Kostenträgern werden automatisch (bei aktivierter eAU) drei Exemplare im neuen Format ausgedruckt. Für Privatpatientinnen und Privatpatienten empfehlen wir, die Privat-AU zu nutzen. Das Muster 1 kann für diese oder sonstige Kostenträger nicht mehr elektronisch erstellt werden.

Wie aktiviert man die eAU?

Die eAU kann in CGM TURBOMED im AU-Formular über [Strg+E] und dann im Bereich [Zusatz] aktiviert werden. Wichtig ist, dass die notwendigen Voraussetzungen wie KIM-Account, eHBA etc. eingerichtet sind.

Wo finde ich das CGM-Nachrichtenverwaltungscenter?

Der Aufruf erfolgt aus dem Patientendesktop heraus über den Menüpunkt [Kommunikation / CGM NachrichtenverwaltungsCenter]

Kann ich eine signierte und gesendete eAU nochmals korrigieren, wenn kurzfristig ein Fehler auffällt?

Die eAU muss dann storniert und eine neue mit den richtigen Daten erstellt werden. Genau dafür ist die Storno-Funktion gedacht. Wenn die eAU noch nicht versendet wurde, reicht es, die eAU im eMuster-Center zu löschen.

Kann man das eMuster-Center auch aus dem alten Hauptmenü in CGM TURBOMED aufrufen?

Das eMuster-Center kann im neuen Hauptmenü über die Suche [eMuster Center] und im alten Hauptmenü über [F12/eMuster-Center] aufgerufen werden.

Wenn man die eAU nutzt, was bekommen dann die Arbeitgeber?

Aktuell bekommt die Patientin oder der Patient weiterhin einen Ausdruck für den Arbeitgeber. Eine elektronische Übermittlung an Arbeitgeber ist für Anfang 2023 geplant.

Kann man die eAU testen mit einer Dummy-AU?

Es gibt die Möglichkeit zur Nutzung eines von der TK bereitgestellten Test-Patienten. Bitte den Patienten wie folgt anlegen:

IK der TK101575519
KV-Nr.T555558879
VornameMax
NachnameTK-Mustermann
Geburtsdatum01.01.1995
StraßeBramfelder Str. 140
PLZ22305
OrtHamburg
Versichertenstatus1
Woher weiß CGM TURBOMED, an welche KIM-Adresse (Krankenkasse) die AU geschickt wird?

CGM TURBOMED ermittelt anhand der IK der Patientin oder des Patienten im TI-Verzeichnisdienst automatisch die korrekte KIM-Adresse der Krankenkasse.

Wie sehe ich jetzt, ob die AU bei der Krankenkasse angekommen ist?

Im eMuster-Center haben Sie eine Übersicht der versendeten eAU. Sobald der Status „zugestellt“ erscheint, hat die Krankenkasse den Eingang quittiert.

Werden die Kinderkrankengeldscheine auch so versendet?

Nein, aktuell bezieht sich das eAU-Übermittlungsverfahren nur auf das ursprüngliche Muster 1.

Wie stelle ich die eAU für die Berufsgenossenschaft aus? Aktuell übernimmt CGM TURBOMED nicht die BG automatisch in die eAU.

Im Prinzip funktioniert die eAU bei BG-Fällen analog zur eAU bei GKV-Fällen. Die eAU wird aber bei BG-Fällen nicht an die BG, sondern an die Kasse der Patientin oder des Patienten versendet.

Wir haben 10 Arbeitsplätze bei drei Ärztinnen und Ärzten. Auch MFA stellen Rezepte aus und auch an mehreren Arbeitsplätzen (Kurzkontakt, Rezeption etc.) wird eine AU ausgestellt. Kann man von jedem Arbeitsplatz aus auf dem mit Komfortsignatur aktivierten eHBA eine eAU ausstellen?

Grundsätzlich ja. Das ist aber abhängig von der praxisseitigen TI-Konfiguration bzw. der Zuordnung der Arbeitsplätze zu den Kartenterminals im sogenannten Infomodell des Konnektors. Bitte fragen Sie dazu Ihren CGM TURBOMED-Servicepartner oder IT-Betreuer.

Muss bei der Stapelsignatur trotzdem immer der eHBA gesteckt sein, wenn ich eine eAU erstelle?

Nein. Bei der Stapelsignatur können Sie 100 eAU mit einer PIN-Eingabe signieren. Der eHBA muss erst dann im Kartenterminal gesteckt sein, wenn der Stapel signiert werden soll.

Kann ich bei der eAU den Ausdruck der Papier-AU für die Patientin oder den Patienten wiederholen, wenn es z. B. ein Problem beim Drucken gab?

Sie können jederzeit im eMuster-Center den Ausdruck erneut starten. Einfach die eAU markieren und unten in der Funktionsleiste „Drucken“ wählen.

Kann man den Drucker für die eAU in CGM TURBOMED auswählen?

Das ist einfach via STRG+E im eAU-Formular möglich. Einfach dort in den Druckeinstellungen den Drucker auswählen.

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