Über die Telematikinfrastruktur (TI) sollen nach und nach sowohl digitale Anwendungen als auch Formulare laufen. So wird z. B. die Nutzung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ab dem 1. Juli 2022 verpflichtend.
Wir zeigen Ihnen in unseren kostenlosen Online-Seminaren die Voraussetzung und die Umsetzung.