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E-Rezept-Einführung: Was Gesundheitsprofis jetzt wissen müssen

10. Juni 2022 | Julia Girnus
Fahrplan der gematik steht: Das müssen Gesundheitsprofis jetzt zum E-Rezept wissen

Fahrplan der gematik: stufenweise Einführung

Die Umstellung auf das elektronische Rezept (E-Rezept) soll nach Aussagen der gematik stufenweise erfolgen. Die Gesellschaft hat sich einstimmig auf den formulierten Fahrplan zur flächendeckenden Einführung der elektronischen Verordnung geeinigt. In einem ersten Schritt sollen ab dem 1. September 2022 Pilotpraxen und -kliniken der KV-Bezirke Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe E-Rezepte ausstellen. Für Apotheken sind Empfang, Bearbeitung und Abrechnung ab dem 1. September 2022 verpflichtend.

Für Arztpraxen: Testphase ab 1. September in Fokusregionen

Ab dem 1. September 2022 soll der Test des E-Rezepts primär in den Regionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe in Clustern – also Arzt-Apotheken-Verbünden – erfolgen. Dies gilt für Ärztinnen und Ärzte, sofern sie technisch in der Lage sind, E-Rezepte zu erstellen und zu versenden. (Hier greift die ursprüngliche gesetzliche Regelung, dass Ärztinnen und Ärzte Muster-16-Rezepte seit dem 1. Januar 2022 nur noch verwenden dürfen, wenn aus technischen Gründen kein E-Rezept generiert oder übermittelt werden kann.) Die Testphase in Bayern ist, anders als ursprünglich geplant, gestrichen.

Die weiteren Schritte der gematik sehen vor, die Ausstellung von E-Rezepten in den beiden Testregionen zum 1. Dezember 2022 verpflichtend und in sechs weiteren Bundesländern sukzessive umzusetzen. Dies muss allerdings, nach erfolgreich absolvierter erster Stufe, durch einen Beschluss bestätigt werden.

Neben der gematik ruft der Verein „E-Rezept-Enthusiasten“, dem auch CGM angehört, Ärztinnen und Ärzte dazu auf, das E-Rezept schon jetzt zu testen. Über den TI-Score können Arztpraxen einsehen, ob ihre Praxissoftware einsatzfähig ist für die Erstellung und Versendung von E-Rezepten. Die Systeme der CompuGroup Medical (CGM ALBIS, CGM M1 PRO, CGM MEDISTAR und CGM TURBOMED) sind bereits E-Rezept-ready.

Für Apotheken: verpflichtend ab 1. September

Der Beschluss der gematik besagt auch, dass alle Apotheken ab dem 1. September 2022 verpflichtend E-Rezepte empfangen, beliefern und abrechnen können müssen. CGM LAUER-Apotheken sind für diese Pflicht bereits gerüstet: WINAPO® ux und WINAPO® 64 sind schon E-Rezept-ready. Mit einem umfangreichen Angebot an FAQ, Checklisten und Schulungsvideos bereitet CGM LAUER Apothekerinnen und Apotheker intensiv auf die Verarbeitung des E-Rezepts vor.

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