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Preisangaben in der Apotheke: Das müssen Sie jetzt wissen

1. Juni 2022 | Julia Girnus

Mit der Neufassung der Preisangabenverordnung (PAngV) müssen Apotheken bezüglich der Auszeichnung von Artikeln einiges beachten. Wir informieren über Ziel und Inhalt der Verordnung und zeigen auf, was Apotheken wie ändern können, um der Verordnung zu entsprechen.  

Transparent, nachvollziehbar und leicht vergleichbar: Das sollen Preisangaben (insbesondere für Werbung und Preisnachlässe) künftig für Kundinnen und Kunden sein. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde die Preisangabenverordnung (PAngV) novelliert. Die Vorgaben gelten auch für Apotheken seit 28. Mai 2022. Mit den neuen rechtlichen Vorgaben hat das Bundeswirtschaftsministerium europarechtliche Vorgaben für die Bekanntgabe von Preisermäßigungen durch Händler umgesetzt und auf Gerichtsentscheidungen aus Deutschland reagiert.

Inhalt der Preisangabenverordnung

Um den Preisvergleich für Verbraucher bei unterschiedlichen Packungsgrößen zu erleichtern, gilt weiterhin, dass Produkte in Fertigpackungen und offenen Packungen neben dem Gesamtpreis auch mit dem Grundpreis ausgezeichnet werden müssen. Der Grundpreis ist der Preis je Mengeneinheit inklusive Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile. Hier zeigt sich eine der Änderungen in der Verordnung: Grundpreisangaben, soweit sie durch die Preisangabenverordnung vorgeschrieben sind, müssen sich künftig durchgängig auf 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter der Ware beziehen.

Das müssen Sie jetzt ändern

Um der neuen Verordnung zu entsprechen, sollten Sie in Ihrer Apotheke alle Etiketten, die eine Ausweisung des Grundpreises mit Bezug auf 100 Gramm oder 100 Milliliter enthalten, durch neue Etiketten ersetzen. Durch das WINAPO®-Update 2022-1 haben Sie bereits eine Programmanpassung erhalten, welche die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Die unter bestimmten Voraussetzungen vorgenommene Ausweisung eines auf 100 Gramm bzw. 100 Milliliter bezogenen Grundpreises wurde zugunsten einheitlicher Bezugsgrößen eliminiert. Die Programmänderung erfasst alle Fälle, in denen WINAPO® einen Grundpreis ermittelt; es wird nicht zwischen Artikeln mit verpflichtender Grundpreisangabe und Artikeln mit optionaler Grundpreisangabe differenziert.

So nehmen Sie Änderungen vor

Zur Erneuerung von Etiketten können bestehende Etiketten-Layouts, die die Grundpreisangabe enthalten, weiterverwendet werden; eine Anpassung der Layouts ist nicht erforderlich. Alle Datenfelder bzgl. Grundpreisangabe wurden durch das Update so angepasst, dass nun automatisch nur noch Angaben in Kilogramm und Liter ausgegeben werden, auch bei Artikeln, bei denen bisher eine Angabe pro 100 Gramm bzw. 100 Milliliter ausgewiesen wurde. Mit WINAPO® können Sie eine Auswertung zur Ermittlung der zu druckenden Etiketten durchführen und diese auch gleich drucken.

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