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Tipps & Tricks zum E-Rezept: Teil 1

23. Mai 2022
Tipps & Tricks für das E-Rezepte mit WINAPO
WINAPO® ux
WINAPO® 64
Quittung bei der gematik einholen

Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie eine Quittung bei der gematik einholen können:

Für jedes E-Rezept muss bis zum Ende des auf die Abgabe folgenden Werktages eine Quittung von der gematik eingeholt werden, bevor es abgerechnet werden kann. Diese Quittung enthält einen kleinen Teil der Abgabedaten.

Mit der Anforderung der Quittung gilt die Belieferung des E-Rezepts als abgeschlossen.

Öffnen Sie die Applikation eRezeptmanagement und wechseln Sie in den Applikationsbereich E-Rezepte.

Grenzen Sie die Liste auf nicht quittierte E-Rezepte ein, indem Sie den Filter Nicht Quittierte über die Filterschaltfläche oder das Menü (Filter / gematik / Nicht Quittierte) aktivieren.

Screenshot WINAPO ux: Nicht quittierte E-Rezepte gematik

Nicht quittiertes E-Rezept

Aktivieren Sie bei allen E-Rezepten, zu denen Sie eine Quittung anfordern möchten, das vorangestellte Kontrollkästchen und gehen Sie anschließend im Applikationsmenü auf Verordnungen / Quittung anfordern/ Markierte.

Der Dialog Verordnungen werden bei der gematik quittiert wird geöffnet. Hier sind alle zur Übertragung ausgewählten Verordnungen aufgelistet.

WINAPO ux: Verordnungen werden bei der gematik quittiert

Dialog: Verordnungen werden bei der gematik quittiert

Ggf. können Sie hier noch Verordnungen von der Übertragung ausnehmen, indem Sie den Haken im vorangestellten Kontrollkästchen entfernen.

Bestätigen Sie mit OK.

Die Quittungen werden nun beim E-Rezept-Fachdienst der gematik angefordert und in der Regel unmittelbar erteilt.

Einreichung ans Rechenzentrum, nach Einholung der Quittung

Werden Änderungen, nach Einholung der Quittung, automatisch an das Rechenzentrum übertragen?

Nein, hier muss das E-Rezept erneut an das Rechenzentrum übertragen werden.

Wie Sie E-Rezepte zur Abrechnung an das Rechenzentrum übertragen können, erfahren Sie im Folgenden. Achtung, damit Ihre E-Rezepte ans Rechenzentrum übertragen werden können, müssen Sie vorher die Quittung bei der gematik einholen.

Achtung, E-Rezepte können erst zur Abrechnung an das Rechenzentrum übergeben werden, wenn die Quittung bei der gematik eingeholt wurde.

Grenzen Sie die Liste auf nicht eingereichte E-Rezepte ein, indem Sie den Filter Nicht eingereichte über die Filterschaltfläche oder das Menü (Filter / Rechenzentrum / Nicht eingereichte) aktivieren.

WINAPO ux: Nicht eingereichte E-Rezepte

Nicht eingereichte Rezepte

Aktivieren Sie bei allen E-Rezepten, die Sie zur Abrechnung an das Rechenzentrum übermitteln möchten, das vorangestellte Kontrollkästchen und gehen Sie anschließend im Applikationsmenü auf Verordnungen / Übertragen an das Rechenzentrum / Markierte.
Es können gemäß den Vorgaben der gematik maximal 50 Einzelverordnungen im Stapel (d.h. mit einer PIN-Eingabe) signiert werden.

Der Dialog Verordnungen zum Rechenzentrum übertragen wird geöffnet. Hier wird die zur Übertragung ausgewählte Verordnung aufgelistet.

WINAPO ux: Übertragung von Verordnungen ans Rechenzentrum

Übertragungs-Assistent

Ggf. können Sie hier noch Verordnungen von der Übertragung ausnehmen, indem Sie den Haken im vorangestellten Kontrollkästchen entfernen.

Bestätigen Sie mit OK.

Nun muss das zu übertragende Rezept signiert werden. Dazu muss der HBA im Connector gesteckt sein.

Geben Sie die PIN im Connector ein.

Anschließend werden alle noch ausstehenden Quittungen bei der gematik angefordert. In der Regel erfolgt die Rückmeldung der gematik unmittelbar; sobald diese im eRezeptmanagement eingetroffen ist, wird die Verordnung automatisch mit allen erforderlichen Daten an das Rechenzentrum weitergeschickt.

Quittung bei der gematik einholen

Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie eine Quittung bei der gematik einholen können:

Für jedes E-Rezept muss bis zum Ende des auf die Abgabe folgenden Werktages eine Quittung von der gematik eingeholt werden, bevor es abgerechnet werden kann. Diese Quittung enthält einen kleinen Teil der Abgabedaten.

Mit der Anforderung der Quittung gilt die Belieferung des E-Rezepts als abgeschlossen.

Öffnen Sie die Applikation eRezeptmanagement und wechseln Sie in den Applikationsbereich E-Rezepte.

Grenzen Sie die Liste auf nicht quittierte E-Rezepte ein, indem Sie den Filter Nicht Quittierte über die Filterschaltfläche oder die Multifunktionsleiste (Filter / E-Rezepte anzeigen / gematik / Nicht Quittierte) aktivieren.

Screenshot WINAPO 64 von nicht quittierten E-Rezepten

Nicht quittiertes E-Rezept

Aktivieren Sie bei allen E-Rezepten, zu denen Sie eine Quittung anfordern möchten, das vorangestellte Kontrollkästchen.

Öffnen Sie anschließend das Kontextmenü mit der rechten Maustaste.

Gehen Sie hier auf die Funktion Quittung anfordern:

Screenshot Dialog in WINAPO 64: Verordnungen erden bei der gematik quittiert

Dialog: Verordnungen werden bei der gematik quittiert

Der Dialog Verordnungen werden bei der gematik quittiert wird geöffnet. Hier sind alle zur Übertragung ausgewählten Verordnungen aufgelistet.

WINAPO 64 Screenshot: Übertragungs-Assistent Verordnungen werden bei der gematik quittiert

Übertragungs-Assistent

Ggf. können Sie hier noch Verordnungen von der Übertragung ausnehmen, indem Sie den Haken im vorangestellten Kontrollkästchen entfernen.

Bestätigen Sie mit OK.

Die Quittungen werden nun beim E-Rezept-Fachdienst der gematik angefordert und in der Regel unmittelbar erteilt.

Einreichung ans Rechenzentrum, nach Einholung der Quittung

Werden Änderungen, nach Einholung der Quittung, automatisch an das Rechenzentrum übertragen?

Nein, hier muss das E-Rezept erneut an das Rechenzentrum übertragen werden.

Wie Sie E-Rezepte zur Abrechnung an das Rechenzentrum übertragen können, erfahren Sie im Folgenden. Achtung, damit Ihre E-Rezepte ans Rechenzentrum übertragen werden können, müssen Sie vorher die Quittung bei der gematik einholen.

Grenzen Sie die Liste auf nicht eingereichte E-Rezepte ein, indem Sie den Filter Nicht eingereichte über die Filterschaltfläche oder über die Multifunktionsleiste (Filter / E-Rezepte anzeigen / Rechenzentrum / Nicht eingereichte) aktivieren.

Screenshot: Nicht eingereichte Rezepte in WINAPO 64

Nicht eingereichte Rezepte

Aktivieren Sie bei allen E-Rezepten, Sie zur Abrechnung an das Rechenzentrum übermitteln möchten, die vorangestellten Kontrollkästchen und gehen Sie anschließend in der Multifunktionsleiste auf Verordnungen / Übertragen / Markierte.

Es können gemäß den Vorgaben der gematik maximal 50 Einzelverordnungen im Stapel (d.h. mit einer PIN-Eingabe) signiert werden.

Der Dialog Verordnungen zum Rechenzentrum übertragen wird geöffnet. Hier sind alle zur Übertragung ausgewählten Verordnungen aufgelistet.

WINAPO 64 Screenshot: Übertragungs-Assistent Verordnungen zum Rechenzentrum übertragen

Übertragungs-Assistent

Ggf. können Sie hier noch Verordnungen von der Übertragung ausnehmen, indem Sie den Haken im vorangestellten Kontrollkästchen entfernen.

Bestätigen Sie mit OK.

Nun müssen die zu übertragenden Rezepte signiert werden. Dazu muss der HBA im Connector gesteckt sein.

Geben Sie die PIN im Connector ein.

Anschließend werden alle noch ausstehenden Quittungen bei der gematik angefordert. In der Regel erfolgt die Rückmeldung der gematik unmittelbar; sobald diese im eRezeptmanagement eingetroffen ist, werden die Verordnungen automatisch mit allen erforderlichen Daten an das Rechenzentrum weitergeschickt.

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