Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen waren gemäß §72 SGB XI verpflichtet bis zum 1. Juli 2025 alle Voraussetzungen zu erfüllen, um den Zugriff auf die elektronische Patientenakte und den Anschluss an die Telematikinfrastruktur nach § 306 umzusetzen (§341 Abs. 8 SGB V). Am 01. Oktober 2025 ist die ePA in Deutschland flächendeckend live gegangen.
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Die ePA wird seit dem zentraler Ablageort für Dokumente und strukturierte Informationen zu einem Klienten bzw. Patienten, z.B. mit der elektronischen Medikationsliste (eML) – eine Übersicht aller verordneten Medikamente oder ab 2026 mit der elektronischen Medikationsliste (eMP). Der eMP soll langfristig den Bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP) ablösen.