Deutschland

Elektronische Patientenakte (ePA)

Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen waren gemäß §72 SGB XI verpflichtet bis zum 1. Juli 2025 alle Voraussetzungen zu erfüllen, um den Zugriff auf die elektronische Patientenakte und den Anschluss an die Telematikinfrastruktur nach § 306 umzusetzen (§341 Abs. 8 SGB V). Am 01. Oktober 2025 ist die ePA in Deutschland flächendeckend live gegangen.

Sie stellen sich folgende Fragen… 

  • Wie bindet die Pflege sich an?
  • Lohnt sich das für die Pflege?
  • Ist unsere Organisation bereit?
  • Wie der ePA-Zugriff dauerhaft freigeben wird?

Spannende Artikel rund um die ePA für soziale Einrichtungen

ePA für die Pflege
Die ePA ist da - und jetzt
 

Die elektronische Patientenakte ePA ist eine versichertengeführte elektronische Akte innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) und ist im Oktober 2025 eingeführt worden. Wie kann aus der ePA ein Mehrwert im Versorgungsprozess der Pflege entstehen?

ePA für die Pflege

ePA-Zugriff: Praktische Anleitung für Teams

In Kooperation mit Partnern aus Pflege, Technik und Verbänden hat die Diakonie Deutschland eine Handreichung zur ePA-Freigabe veröffentlicht.

ePA für die Pflege

Wo steht die Pflege in Sachen ePA?

Anfang Juli 2025 präsentierte die gematik in ihrem Statusmeeting zur Pflege erstmals konkrete Zahlen zur Anbindung der Pflege an die elektronische Patientenakte (ePA). 

Mit Hinblick auf den gesetzlichen Starttermin zum 01.07.2025 war die Spannung groß, wie viele Pflegeeinrichtungen einen ePA-Zugriff haben.

TI Pflege

Telematikinfrastruktur: Ist Ihre Organisation bereit?

Die digitale Transformation in der Pflegewirtschaft stellt Unternehmen vor unterschiedlichste Herausforderungen. (© CARE INVEST 02/2025)

ePA Investition

ePA-Investitionen: Lohnt sich das für die Pflegewirtschaft?

Mit einer gezielten Strategie zur Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) lassen sich wirtschaftliche Erfolge erzielen.
CARE INVEST 01/2025)

Hintergrund

Die ePA wird seit dem zentraler Ablageort für Dokumente und strukturierte Informationen zu einem Klienten bzw. Patienten, z.B. mit der elektronischen Medikationsliste (eML) – eine Übersicht aller verordneten Medikamente oder ab 2026 mit der elektronischen Medikationsliste (eMP). Der eMP soll langfristig den Bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP) ablösen. 

Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder