Deutschland

Wo steht die Pflege in Sachen ePA?

3. Juli 2025
ePA für die Pflege
Symbolbild: Elektronische Patientenakte.

Anfang Juli 2025 präsentierte die gematik in ihrem Statusmeeting zur Pflege erstmals konkrete Zahlen zur Anbindung der Pflege an die elektronische Patientenakte (ePA). 

Mit Hinblick auf den gesetzlichen Starttermin zum 01.07.2025 war die Spannung groß, wie viele Pflegeeinrichtungen einen ePA-Zugriff haben. 

Über 71 Mio. ePAs sind in der Telematikinfrastruktur registriert. Der Wochenrückblick im Juli zeigt: In der KW 24 mit Pfingstferien und -montag lagen die Zugriffe bei knapp 24 Mio. – dem Tiefstwert. In der KW 27 erreichten sie mit über 44 Mio. den Spitzenwert. 

Ärzte führen die Bereitstellung von Dokumenten an: 

  • Mit 55% (über 4 Mio.) Befunden, Diagnosen und Berichten, gefolgt von 21% (über 1.5 Mio.) elektronische Arztbriefen, stellen diese das Gros der bereitgestellten Informationen. Der noch dokumentenbasierte Medikationsplan liegt mit 6% (470.000 Dokumente) auf dem 3. Platz. Sonstige Daten, z. B. zur Therapie, kommen mit 5% fast 400.000 mal vor. 
  • Beim Öffnen der ePA im Aktenkontext liegen Ärzte mit 52 % vor öffentlichen Apotheken mit 45 %. Interessant sind zudem die ersten acht Zugriffe aus “Betriebsstätten der Gesundheits-, Kranken- und Altenpflegeeinrichtungen”, so die gematik. Ob diese von einem Träger oder einzelnen Pflegeeinrichtungen stammen, lässt sich nach den ersten zehn Tagen der Anschlussfrist statistisch nicht feststellen. 
  • Dem Hochlauf der Primärsysteme räumt das Bundesgesundheitsministerium in seiner Pressemitteilung vom 28.04.2025 eine Übergangsphase bis zum 01.10.2025 ein. Dies gilt auch für die Pflege und wird die oben genannten Zahlen weiter steigen lassen. 

 

Was ist jedoch im §341 Satz 8 SGB V geregelt? 

Die Pflege hat bis zum 01. Juli 2025 alle Voraussetzungen zu erfüllen, um den Zugriff auf die ePA und den Anschluss an die Telematikinfrastruktur umzusetzen.  

Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur ist 4.430 Pflegeeinrichtungen, also 86% von 32.054 anzuschließenden Einrichtungen, fristgerecht gelungen. Gezählt wird jede Pflegeeinrichtung, die mit mindestens einer KIM-Adresse im zentralen Verzeichnisdienst (VZD) eingetragen ist. Der VZD sind die „Gelben Seiten“ des Gesundheitswesens. KIM steht für Kommunikation im Medizinwesen und ist mit über 612 Mio. Versendeten Nachrichten die erfolgreichste Anwendung der gematik. Ohne KIM-Adresse im VZD erhält die Pflegeeinrichtung nur 50% der TI-Pauschale -ein wichtiger Gradmesser und DER Meilenstein für eine TI-Projektabnahme in einer Pflegeeinrichtung aber kein Teil der gesetzlichen Anforderung. 

Viele Pflegeeinrichtungen schauen bei der Anbindung noch auf die fehlende KIM-Integration ihrer Pflegedokumentation. Noch rarer wird die Umsetzung des ePA Zugriffs.  

Es stehen keine Verhandlungen zur Kürzung der TI-Pauschale an, wenn ein ePA Zugriff nicht möglich ist. Was aufgrund der mangelnden Nutzbarkeit in der häuslichen Umgebung des Klienten und fehlender Rahmenbedingungen durch die gematik besonders für die ambulante Pflege auch nicht angebracht wäre. 

 

Wie sehen die weiteren Zahlen beim Anschluss der Pflege aus?

16.515 Pflegeeinrichtungen haben dem Hersteller den Empfang der SMC-B Pflege gemeldet. Deren SMC-B sind für die Anbindung notwendigerweise in den VZD einzutragen. Mit 20.256 Anträgen für eine SMC-B, der Institutionskarte, ohne die eine Pflegeeinrichtung keine technische Anbindung an die TI erhält, sind die 100% noch in absehbarer ferne. 

 

Fazit

Die vollständige Anbindung der Pflege an die Telematikinfrastruktur lässt noch auf sich warten. Innovative Träger und Einrichtungen der Altenpflege nutzen die ePA um ihre Prozesse nach Möglichkeit weiter zu optimieren. Für alle anderen besteht keine Förderkürzung, falls die ePA nicht eingeführt oder vom Hersteller noch nicht bereitgestellt wurde. Für Anbieter und Nutzer von Pflegesoftware ist und bleibt es eine Herausforderung der schnellen Abfolge der Anforderungen der gematik zu folgen. Im März 2026 soll der elektronische Medikationsplan (eMP) und zu Ende des Jahres die elektronischen Verordnungen für Betäubungsmittel (BTM) folgen. Dies wird das Ende des Bundeseinheitlichen Medikationsplans (BTM) einläuten. Eine Anwendung, die bislang noch nicht jede Pflegedokumentation umgesetzt hat. 

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