Wichtige Hinweise:
KV-Abrechnung:
Ab dem Stichtag 01.07.2026 ist es, vor der Erstellung der KVDT-Abrechnung zum Quartal 2/2026 zwingend notwendig die Installation dieses CGM TURBOMED-Updates 26.3.1 durchzuführen, da sowohl das KVDT-Prüfmodul aktualisiert, als auch die Übertragung mehrerer Feldkennungen optimiert wurden.
GOÄ- und UV-GOÄ-Änderungen in CGM TURBOMED
Was ändert sich?
- UV-GOÄ: Umfassende Struktur- und Gebührenreform zum 01.07.2026.
- GOÄ: Keine Strukturreform, aber geänderte Nebenkostenwerte ab 01.07.2026.
- Beides ist in CGM TURBOMED-Version 26.3.1 enthalten.
Was bedeutet das für Sie?
- Wenn Sie Ihre Eigenen Listen (GOÄ / UV-GOÄ) zu früh manuell aktualisieren, können für Leistungen aus dem 2. Quartal 2026 fälschlicherweise bereits die neuen (ab 01.07.2026 gültigen) Werte/Regeln verwendet werden.
- Folge: fehlerhafte Rechnungen (falsche Gebühren / falsche Abrechnungslogik).
Was müssen Sie wann tun?
Vor dem 01.07.2026 unbedingt erledigen:
- Alle offenen BG-Rechnungen (UV-GOÄ) für Leistungen aus Q2/2026 erstellen.
- Alle Privatrechnungen (GOÄ) für Leistungen aus Q2/2026 erstellen.
- Manuelle Aktualisierung der Eigenen Listen GOÄ und UV-GOÄ:
Entweder nach Praxisschluss am 30.06.2026 oder vor Praxisbeginn am 01.07.2026 die Eigene Liste UV-GOÄ und GOÄ in CGM TURBOMED-Version 26.3.1 manuell aktualisieren.
So stellen Sie sicher, dass alle Leistungen aus Q2/2026 mit den alten, zum Behandlungszeitpunkt gültigen Vorgaben abgerechnet werden und ab 01.07.2026 korrekt nach den neuen Regelungen.