Datum: 20.10.2021
Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz fördern Bund und Länder die Digitalisierung der Krankenhäuser. Die Förderbescheide werden zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichten. In diesem Kontext möchten wir Sie auf ein Web-Seminar der Anwaltskanzlei RITTERSHAUS, Dr. Christoph Rung und Dr. Michael Wenzel, hinweisen:
Im Zeitrahmen einer etwas ausgedehnteren Kaffeepause (45 Minuten) werden folgende relevanten Rechtsthemen zum IT-Vergabe- und Fördermittelrecht erörtert:
Profitieren Sie vom Expertenwissen der Anwaltskanzlei RITTERSHAUS.
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