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Elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR) startet Pilotbetrieb

NEWSLETTER   03.02.2022

Sehr geehrte Damen und Herren, 

die Telematikinfrastruktur (TI) als digitales Netzwerk für das Gesundheitswesen vernetzt alle Akteure im deutschen Gesundheitssystem. Seit Juli 2021 dürfen sich nun auch Heilmittelerbringer, Hebammen, Pflegefachkräfte und -institutionen an die TI anbinden und von den sich daraus ergebenden Mehrwerten profitieren. Ob Einblicke in die medizinische Historie der Patientinnen und Patienten über die elektronische Patientenakte (ePA) oder der schnelle und sichere Austausch unter Leistungserbringern im Gesundheitswesen via KIM (Kommunikation im Medizinwesen): Eine Anbindung an die TI ist hoch attraktiv für alle Sektoren. Die verfügbaren Informationen – wie etwa der elektronische Mutterpass, Untersuchungsbefunde oder Röntgenbilder – bieten eine fundierte Basis für medizinische Entscheidungen und Behandlungsansätze, was zu einer Optimierung der Versorgungsqualität führt. 

Zur Teilnahme an der TI ist ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) und ein „Praxisausweis”, die so genannte SMC-B, erforderlich. Ausgegeben werden diese elektronischen Ausweise über das neu ins Leben gerufene elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) als zentrale Stelle der Bundesländer. Ab sofort können Beschäftigte aus den Berufsfeldern der Pflege, Geburtshilfe und Physiotherapie, die ihre Berufserlaubnis in Nordrhein-Westfalen erhalten haben, entsprechende Anträge stellen. 

In drei einfachen Schritten zur Beantragung: 

eHBA
  1. Schritt: Registrierung im eGBR 
    Im Serviceportal NRW können Sie jetzt Ihren eHBA ganz bequem online beantragen. Sie benötigen für die Antragstellung Ihre Berufserlaubnisurkunde in digitaler Form (z. B. als Foto oder PDF). Für die Antragstellung können Sie sich entweder ein Servicekonto einrichten oder sich mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises authentifizieren. 
     
  2. Schritt: Identifikation und Bestellung eHBA 
    Das eGBR leitet Ihren Antrag umgehend an die Stelle weiter, die Ihre Berufserlaubnis erteilt hat bzw. bestätigen kann. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie vom eGBR eine Vorgangsnummer. Mit dieser Vorgangsnummer können Sie ab Mitte Februar Ihren eHBA  bei der Firma D-Trust GmbH als zugelassenen Vertrauensdiensteanbieter bestellen. Für die Bestellung ist eine Identifizierung über ein Postident Verfahren erforderlich. 

    Bitte geben Sie bei der Bestellung Ihres eHBA den folgenden Code ein: HBACGMEGBR 
     
  3. Schritt: Bestellung SMC-B 
    Auch dieser Antrag startet wieder im Serviceportal NRW. Sie benötigen für die Antragstellung:
  • Nachweis zur Berechtigung einer Leistungserbringung im Sinne des SGB V in digitaler Form (z. B. als Foto oder PDF):
    • Vertrag zur Leistungserbringung („Versorgungsvertrag“)
    • Bestätigung Ihres Beitritts zu einem Rahmenvertrag oder Ihrer Anerkenntnis eines Rahmenvertrages (z. B. seitens Ihres Berufsverbandes, des GKV-Spitzenverbandes oder einer ARGE)
    • Beitrittserklärung zu einem Rahmenvertrag (wenn Ihnen keine Bestätigung vorliegt)

oder

  • Anerkenntniserklärung eines Rahmenvertrages (wenn Ihnen keine Bestätigung vorliegt)
  • IK-Nummer („Institutskennziffer“)
  • eHBA-Nummer der institutsangehörigen Person mit eHBA

    Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie vom eGBR eine Vorgangsnummer. Mit dieser Vorgangsnummer können Sie Ihre SMC-B bei dem zugelassenen Vertrauensdiensteanbieter D-Trust GmbH  bestellen. 

    Bitte geben Sie bei der Bestellung Ihrer SMC-B den folgenden Code ein: SMCBCGMPHY

  

Sobald Ihnen beide Ausweiskarten vorliegen, steht einem Anschluss an die TI nichts mehr im Wege!

 

Alle Informationen rund um die TI finden Sie auch unter www.cgm.com/ti-heilmittelerbringer.

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne: vertrieb.ti@cgm.com

 

Herzliche Grüße aus Koblenz 

Ihre Division Connectivity