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TI-Wiki: Ihre Eintrittskarte in die Welt der TI

NEWSLETTER   02.06.2022

Sehr geehrte Damen und Herren, 

in den ersten beiden Teilen des TI-Wiki-Newsletters haben Sie die Grundzüge der Telematikinfrastruktur (TI) sowie die Vorteile für Hebammen kennengelernt. Heute geht es um das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) und Ihren elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) – also um 
 

Ihre Eintrittskarte in die Welt der TI.

Eine Übersicht der bisherigen Ausgaben des Newsletters finden Sie hier, falls Sie sich neu für den Newsletter angemeldet haben.


Das Antragsverfahren für den Zugang zur Telematikinfrastruktur 

Gesundheitsinformationen sind besonders schützenswert. Deshalb ist auch der Zugang zur TI besonders gut geschützt. Der Weg in die Welt der Telematikinfrastruktur umfasst 4 Schritte: Das stellt sicher, dass Informationen nicht in die falschen Hände geraten und missbraucht werden. Zunächst müssen Sie sich beim bundesweit zuständigen NRW-Serviceportal für das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) registrieren, dann können Sie Ihren elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) beantragen und danach den elektronischen Praxis- oder Institutionsausweis (SMC-B). Die Ausweise werden in Zusammenarbeit des eGBR mit dem Unternehmen D-Trust GmbH, einer Tochter der Bundesdruckerei, vergeben. 

Aktuell können Beschäftigte aus Physiotherapie, Pflege und Geburtshilfe in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern den Zugang zur TI beantragen. In den kommenden Wochen soll das Verfahren auf Hebammen auch allen anderen Bundesländern offenstehen. 
 

1. Schritt: Beantragung des eHBA beim eGBR: Der Zugang zur TI beginnt, indem Sie sich beim NRW-Serviceportal einmalig für das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) registrieren. Dort können Sie hier den elektronischen Heilberufsausweis beantragen. Für die Antragstellung benötigen Sie eine Berufserlaubnisurkunde in digitaler Form (z. B. als Foto oder PDF). Das eGBR leitet Ihren Antrag an die für Sie zuständige Prüfungsstelle weiter. Nach erfolgreicher Überprüfung erhalten Sie vom eGBR eine Vorgangsnummer. 

2. Schritt: Bestellung des eHBA bei D-Trust: Mit der Vorgangsnummer des eGBR können Sie hier den elektronischen Heilsberufsausweis bestellen. Ansprechpartner dafür ist die Firma D-Trust GmbH, ein Tochterunternehmen der Bundesdruckerei und sogenannter zugelassener Vertrauensdiensteanbieter. Für die Bestellung des eHBA ist eine Identifizierung über ein Postident-Verfahren erforderlich. Hier steht Ihnen Easy Ident von CGM zur Verfügung. 

3. Schritt: Beantragung der SMC-B: Der Zugang zur TI ist besonders geschützt. Für Sie bedeutet das: Neben dem elektronischen Heilberufsausweis brauchen Sie nun noch einen elektronischen Praxisausweis bzw. Institutionsausweis, welche auch als SMC-B oder SMC-Karte bezeichnet werden. Die SMC-B erhalten Sie erneut im NRW-Serviceportal hier. Für die Antragsstellung benötigen Sie die folgenden Unterlagen:

  • Nachweis zur Berechtigung einer Leistungserbringung im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB V) in digitaler Form (z. B. als Foto oder PDF)
  • Vertrag zur Leistungserbringung („Versorgungsvertrag“)
  • Bestätigung des Beitritts zu einem Rahmenvertrag oder der Anerkenntnis eines Rahmenvertrages (z. B. seitens des Berufsverbandes, des GKV-Spitzenverbandes oder einer ARGE)
  • Beitrittserklärung zu einem Rahmenvertrag (wenn keine Bestätigung vorliegt)

oder

  • Anerkenntniserklärung eines Rahmenvertrages (wenn keine Bestätigung vorliegt)
  • IK-Nummer („Institutskennziffer“)
  • Die eHBA-Nummer der institutsangehörigen Person mit eHBA 

Alle Angaben im Antrag oder in der Erklärung beziehen sich auf diejenige Person bzw. Institution, für die der Antrag gestellt oder die Erklärung abgegeben wird. 

4. Schritt: Bestellung der SMC-B: Nach erfolgreicher Prüfung des Antrags erhalten Sie eine neue Vorgangsnummer vom eGBR, mit der Sie die SMC-B unter www.d-trust.net/cgm beim Vertrauensdiensteanbieter D-Trust GmbH bestellen. 


Sobald beide Ausweiskarten vorliegen, steht der Anbindung an die TI nichts mehr im Wege. Welche Hardware Sie dafür benötigen und wo Sie die bekommen, darüber informieren wir Sie in der nächsten Folge des TI-Wiki-Newsletters.

Und wenn Sie Fragen haben: Unser Serviceteam ist gerne jederzeit für Sie erreichbar. Rufen Sie einfach an: +49 (0) 261 8000-2327 – oder schreiben Sie an vertrieb.ti@cgm.com

Herzliche Grüße aus Koblenz 
Ihre Division Connectivity