Deutschland

Informationen zur eVerordnung von Hilfsmitteln

28. Oktober 2024
Tablet, Stethoskop und Büromaterial auf einen Schreibtisch mit virtueller Darsteller von digitalen Lösungen.

eVerordnung für Hilfsmittel mit CGM MEDISTAR und CGM TURBOMED

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen hat endlich Fahrt aufgenommen. Umfragen zeigen, dass die Mehrheit der Ärzteschaft in Deutschland dem verstärkten Einsatz digitaler Technologien grundsätzlich positiv gegenübersteht – allerdings nur, wenn dadurch der Praxisalltag vereinfacht und Prozesse effizienter und weniger fehleranfällig werden.

Genau hier setzt das Innovationsprojekt „eVerordnung Hilfsmittel“ der ARGE eGesundheit Deutschland an.

Dahinter stehen sieben Krankenkassen mit rund 34 Millionen Versicherten. Die Kassen wollen den gesamten Prozess – von der Ausstellung der Verordnung bis zur Abwicklung mit den Sanitätshäusern – digital und für alle Beteiligten zeitsparend gestalten. Nutzen Sie die Chance, frühzeitig dabei zu sein, denn die „eVerordnung Hilfsmittel“ wird voraussichtlich Mitte 2027 verpflichtend eingeführt.

Wir wissen, dass neue Technologien Bedenken hervorrufen können. Vielleicht befürchten Sie, dass die Technik nicht richtig funktioniert oder dass die Umstellung teuer wird. Diese Bedenken möchten wir Ihnen gerne nehmen.

Die eVerordnung für Hilfsmittel bietet Ihnen und Ihrer Praxis viele Vorteile:

  • Das Hilfsmittelverzeichnis wird vollständig und übersichtlich in Ihrem Arztinformationssystem integriert. Es unterstützt Sie beim schnellen und einfachen Ausfüllen von Hilfsmittelverordnungen. Mit der Freitextstichwortsuche gelangen Sie mit einem Klick in den entsprechenden Hilfsmittelbereich. Die Software übernimmt die Hilfsmittelnummern, sodass Übertragungsfehler vermieden werden.
  • Reduzieren Sie Ihren bürokratischen Aufwand: Durch eine automatische Logikprüfung bei der Verordnung werden Rückfragen von Hilfsmittelanbietern und Krankenkassen deutlich reduziert. Das entlastet insbesondere Ihr Praxisteam.
  • Sparen Sie Zeit und optimieren Sie Abläufe: Ein Ausdruck ist in der Regel nicht mehr erforderlich, da Sie mit dem elektronischen Heilberufsausweis signieren. Davon profitiert die gesamte Praxisorganisation.
  • Reduzieren Sie den Papierverbrauch: Ein geringerer Papierverbrauch schont die Umwelt und senkt Ihre Kosten für Papier und Tinte.
  • Für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten: Im Gegenteil! Durch die höhere Effizienz sparen Sie langfristig.

Für uns ist es wichtig, dass die Umstellung so reibungslos wie möglich verläuft. Deshalb steht Ihnen unser Support-Team selbstverständlich schnell und unbürokratisch zur Seite. 

Auch die Vorteile für Ihre Patientinnen und Patienten liegen auf der Hand:

  • Verordnungen können nicht verloren gehen, werden sofort übermittelt und sind immer auf dem Smartphone verfügbar. Der Bearbeitungsstatus kann jederzeit eingesehen werden.
  • Verordnungen können von Patientinnen und Patienten direkt digital, z. B. an Sanitätshäuser oder Apotheken, übermittelt werden.

Verfügbare Produktgruppen

Hier finden Sie eine Übersicht der Hilfsmittel, die zum jetzigen Zeitpunkt digital verordnet werden können:

  • Adaptionshilfen
  • Armprothesen
  • Bade- und Duschhilfen
  • Bandagen
  • Beinprothesen
  • Brustprothesen
  • Einlagen
  • Elektrostimulationsgeräte
  • Epithesen
  • Gehhilfen
  • Hilfsmittel für die Kompressionstherapie
  • Kranken-/Behindertenfahrzeuge
  • Lagerungshilfen
  • Orthesen/Schienen
  • Sitzhilfen
  • Stehhilfen
  • Orthopädische Schuhe
  • Therapeutische Bewegungsgeräte
  • Toilettenhilfen

Technische Voraussetzungen

  • Lokaler Internetanschluss
  • Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) zur Signatur der digitalen Heilmittelverordnung

Nutzen Sie die Chance, den digitalen Wandel im Gesundheitswesen aktiv mitzugestalten und nehmen Sie an dem Pilotprojekt teil. Machen Sie mit und werden Sie Teil des Selektivvertrages – ganz unkompliziert mit einer einfachen Einwilligung.

Eine detaillierte Anleitung zum Einschreibeprozess für CGM TURBOMED und CGM MEDISTAR finden Sie bereits auf unserer Website unter: Welche eFormulare stehen mir in meiner CGM-Praxissoftware zur Verfügung?

Sobald die Umsetzung auch für CGM ALBIS und CGM M1 PRO erfolgt ist, werden wir Sie erneut informieren.

Weitere Informationen zum Modellprojekt finden Sie hier: https://egesundheit-deutschland.de/.

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