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Testen Sie das E-Rezept in CGM MEDISTAR

5. Juli 2022

Mit einstimmigem Beschluss der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Telematik (gematik) vom 31. Mai 2022, wird der Start des elektronischen Rezepts (E-Rezept) zum 1. September 2022 in den Regionen der Kassenärztlichen Vereinigungen in Westfalen-Lippe (KVWL) und Schleswig-Holstein (KVSH) erfolgen. Gemeinsam mit den Gesellschaftern der gematik (u. a. Bundesministerium für Gesundheit, Kassenärztliche Bundesvereinigung und Deutscher Apothekerverband) werden die beiden KVen die bundesweite Einführung des E-Rezepts einleiten und so die Digitalisierung in Deutschland vorantreiben.

Seien Sie dabei und testen Sie das E-Rezept in CGM MEDISTAR

Mit dem CGM MEDISTAR-Update zu Q2/2022 konnten wir bereits die Funktionen des E-Rezepts ausliefern – jedoch deaktiviert. Wenn Sie Interesse haben, das E-Rezept bereits vor der offiziellen und verpflichtenden Einführung zu testen, dann schreiben Sie uns gerne eine kurze E-Mail an vertrieb@medistar.de.

Unsere CGM MEDISTAR-Vertriebs- und Servicepartner werden sich anschließend zur Freischaltung mit Ihnen in Verbindung setzen. Alle wichtigen Informationen zur Nutzung des E-Rezepts finden Sie auf unserer CGM MEDISTAR-Tutorialseite.

Hier finden Sie aktuelle Aufzeichnungen unserer Schulungsvideos und Online-Seminare. 

Warum lohnt sich das E-Rezept für Arztpraxen?

Insgesamt betrachtet, verbessert das E-Rezept die Abläufe bei der Arzneimittelversorgung und schafft gleichzeitig die Grundlage für eine optimierte Arzneimitteltherapiesicherheit. Zukünftig soll das E-Rezept unvollständige, fehlerhafte oder gefälschte Verordnungen vermeiden. Pflichtfelder sollen darüber hinaus verhindern, dass wichtige Angaben fehlen. Die Anwendung bringt Ärztinnen und Ärzte, Patientinnen und Patienten sowie Apotheken zusammen und schafft eine lückenlose Medikamentendokumentation – und damit mehr Sicherheit für alle Akteure.

Wichtig: Funktion der Signaturliste noch nicht verfügbar

Teilnehmende der oben beschriebenen Testphase möchten wir darauf hinweisen, dass die Funktion der Signaturliste mit diesem Update noch nicht verfügbar ist. Die Signatur kann nur direkt aus dem Formular per Einzel-, Stapel-, oder Komfortsignatur erfolgen. Es sind zwei Arbeitsweisen möglich:

  • Verordnungen, die ein Arzt oder eine Ärztin selbst erstellt, können anschließend von ihm bzw. ihr direkt signiert werden.
  • Verordnungen, die von MFA vorbereitet werden (telefonisch angefragte Wiederholungsrezepte usw.), können per Druckauftrag an den Arzt oder die Ärztin delegiert werden. Dieser oder diese ruft die Verordnung anschließend aus dem Druckauftrag auf und signiert sie.

Das Delegieren von zu signierenden Rezepten wird zeitnah noch durch ein weiteres Update verbessert, mit dem die Rezepte in die Signaturliste übergeben werden können.

Voraussetzungen zur Nutzung des E-Rezepts

Um das E-Rezept nutzen zu können, muss Ihre Praxis einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Konnektor-Version PTV 3 oder höher ist vorhanden.
    • Hinweis: Für die Verwendung der Komfortsignatur ist die Konnektor-Version PTV 4+ sowie die TLS-Einrichtung (Transport Layer Security) am Konnektor nötig.
  • Kartenterminal zum Einlesen des eHBA oder der SMC-B ist vorhanden und korrekt eingerichtet (und erforderliche Anpassungen im Infomodell des Konnektors sind erfolgt).
  • eHBA der zweiten Generation (G2) oder höher ist vorhanden (Sie können diesen auf https://www.d-trust.net/cgm bestellen).
  • Es wurde geprüft, ob das neue Druckverfahren per KBV-Stylesheet und mithilfe eines Laserdruckers zum Einsatz kommen soll und dieser Drucker ggf. bestellt und installiert wurde.
  • Klären Sie mit den Apotheken im Umfeld Ihrer Praxis, ob dort E-Rezepte eingelöst werden können.

CGM LAUER hilft Apotheken mit der Schulungsreihe „E-Rezept-Einfachmacher“ dabei, sich bestmöglich auf das E-Rezept vorzubereiten. In kurzen und kompakten Tutorials erhalten Apothekerinnen und Apotheker umfangreiche Informationen, aber auch nützliche Tipps für die Anwendung im Apothekenbetrieb.

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