Bereits seit 2025 müssen Apotheken E-Rechnungen empfangen können. Ab 2027 folgt nun für viele Betriebe der nächste Schritt: Apotheken mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen Rechnungen an andere inländische Unternehmen grundsätzlich als E-Rechnung ausstellen. Auch für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von maximal 800.000 € läuft die Übergangsfrist Ende 2027 ab. Höchste Zeit also, die eigenen Rechnungsprozesse auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Wir zeigen Ihnen, was sich konkret ändert – und wie sich die E-Rechnung mit WINAPO ux, WINAPO 64 und CGM STELLA umsetzen lässt.
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die einfach elektronisch ausgestellt wird – oder? Nicht ganz, denn technisch gibt ein paar Unterschiede: Während ein PDF zwar digital ist, wird eine E-Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen. Die enthaltenen Rechnungsdaten können so von geeigneten Softwaresystemen direkt ausgelesen und weiterverarbeitet werden.
Zu den in Deutschland gängigen Formaten der E-Rechnung zählen:
Der Vorteil der E-Rechnung: Durch die automatisierte Verarbeitung der Rechnungsdaten lassen sich manuelle Arbeitsschritte reduzieren und durchgängig digitale Rechnungsprozesse erleichtern.
Grundlage für die schrittweise Einführung der E-Rechnung ist das Wachstumschancengesetz von 2024, mit dem unter anderem die umsatzsteuerrechtlichen Vorgaben für Rechnungen neu geregelt wurden. Die E-Rechnung betrifft dabei grundsätzlich Umsätze zwischen inländischen Unternehmen – also den B2B-Bereich.
Für Apotheken mit WINAPO 64 gibt es alternative Lösungen wie zum Beispiel DATEV Auftragswesen next oder DATEV E-Rechnungsschreibung. Für mehr Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Berater.
Apotheken, die nur wenige B2B-E-Rechnungen ausstellen, können Rechnungen darüber hinaus auch unabhängig von WINAPO direkt mit DATEV Auftragswesen next erstellen und versenden. Dafür werden DATEV Unternehmen online und DATEV Auftragswesen next benötigt. Kunden-, Unternehmens- und Artikeldaten werden dort hinterlegt. Anschließend wird der Verkaufsbeleg erstellt – und daraus die E-Rechnung erzeugt und versendet.
Die E-Rechnung ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein Impuls, Rechnungsprozesse in der Apotheke weiter zu digitalisieren und effizienter zu gestalten. Strukturierte Rechnungsdaten ermöglichen eine elektronische Weiterverarbeitung und können so manuelle Arbeitsschritte und Medienbrüche reduzieren sowie Verwaltung und Archivierung erleichtern.
Mit den Softwarelösungen von CGM LAUER haben Sie dafür eine flexible Grundlage, die sich an den individuellen Bedarf Ihrer Apotheke anpassen lässt.