Deutschland

Vorschau: CGM Z1/CGM Z1.PRO-Version 2.96

17. Juni 2026

Wir geben Ihnen eine Vorschau auf das neue CGM Z1/CGM Z1.PRO-Update

An dieser Stelle erhalten Sie eine kleine Vorschau auf die Neuerungen in der Update-Version 2.96 für CGM Z1 und CGM Z1.PRO. Das Update wird Ihnen im Juni 2026 zur Verfügung gestellt. Wir informieren Sie, sobald es bereitsteht.

Hinweise zu Abruf und Installation
So rufen Sie das Online-Update ab

Nachdem Sie die Benachrichtigungs-E-Mail für das CGM Z1/CGM Z1.PRO-Online-Update erhalten haben, folgen Sie bitte den nachfolgenden Anweisungen, damit der Download und die Installation des CGM Z1/CGM Z1.PRO-Online-Updates korrekt ablaufen können: Wählen Sie im CGM Z1-Hauptmenü in der oberen Menüleiste den Menüpunkt „System“ und anschließend die Option „Online-Update abholen“. Wählen Sie im CGM Z1.PRO-Hauptmenü den Reiter „Tools“ und anschließend die Option „Z1-Online-Update“. Es erscheint die Download-Maske: „Willkommen auf der Update-Seite“.

Durch Anklicken des Buttons „Download starten“ wird der Download des CGM Z1/CGM Z1.PRO-Updates Version 2.96 automatisch gestartet. Sobald der Vorgang erfolgreich abgeschlossen wurde, erhalten Sie eine entsprechende Meldung.

Beenden Sie CGM Z1/CGM Z1.PRO im Netzwerk auf allen Stationen. Starten Sie im Netzwerk den CGM Z1-Server (sonst den CGM Z1-Einzelplatzrechner) wie gewohnt. Nun wird Ihnen das Update für CGM Z1/CGM Z1.PRO Version 2.96 zur Installation angeboten.

Hinweis: Falls Sie das Update auch für einen privaten Rechner benötigen, haben Sie die Möglichkeit, dieses über das Diskettensymbol oder STRG+S auf ein Medium mit großer Speicherkapazität (z. B. DVD-Brenner oder ZIP-Laufwerk) zu kopieren.

So installieren Sie das Online-Update

Sofern Sie über einen Heimcomputer verfügen, der über DSL mit dem Praxisnetzwerk verbunden werden kann, und keines der o. g. Sicherungsmedien vorhanden ist, muss das Update für CGM Z1/CGM Z1.PRO Version 2.96 über die DSL-Verbindung auf dem Heimcomputer installiert werden (dies dauert i. d. R. länger). Lesen Sie hierzu auch die nachfolgenden Hinweise.

Durch Auswahl des Updates „CGM Z1/CGM Z1.PRO Version 2.96“ und „Speichern“ wird das Update zur Installation übernommen (die heruntergeladene Datei wird dabei zunächst entpackt).

Nach dem Entpacken können Sie das Update installieren. Dabei wird der Updatevorgang gestartet, den Sie bereits von der DVD-Installation kennen. Die Installation des Updates CGM Z1/CGM Z1.PRO Version 2.96 erfolgt wie gewohnt mit Bestätigung von „Ja“. Bei Klick auf „Nein“ wird die Installation in einem Schritt durchgeführt (die üblichen Abfragen entfallen). Konnte das Update korrekt installiert werden, erhalten Sie von CGM Z1/CGM Z1.PRO eine entsprechende Meldung. Starten Sie nun CGM Z1/CGM Z1.PRO wie gewohnt.

Hinweis: Sofern Sie das Update z. B. auf eine DVD-RW oder ein ZIP-Laufwerk kopiert haben, empfiehlt es sich, die Installation über das entsprechende Medium vorzunehmen, da dieser Vorgang schneller vonstattengeht als über die DSL-Verbindung. Das Update kann dann über das entsprechende Medium auf dem Heimrechner über „Stammdaten > System > Wartung“ installiert werden.

Die Neuerungen für CGM Z1.PRO im Überblick
DTA-Module

Von der KZBV wurden neue DTA-Module für die KCH-Quartalsabrechnung in der Version 6.7 und für die KFO-Quartalsabrechnung in der Version 7.0 zur Verfügung gestellt, welche zur Abrechnung des 3. Quartals 2026 verpflichtend einzusetzen sind und die wir Ihnen bereits mit diesem Update ausliefern.

Hinweis: Die für das 2. Quartal 2026 gültigen DTA-Module (KCH 6.6 und KFO 6.9) wurden bereits mit der Z1.PRO-Version 2.95 ausgeliefert.

Für die Monatsabrechnungen hat die KZBV ein neues ZE-DTA-Modul (Version 7.6), ein neues KBR-DTA-Modul (Version 6.2), ein neues PAR-DTA-Modul (Version 5.6) sowie ein neues Sendemodul (Version 3.5) zur Verfügung gestellt, welche ab dem 01.07.2026 verpflichtend einzusetzen sind.

Elektronische Patientenakte (ePA) 3.1.3: eArztbrief mit Anlagen  

In der elektronischen Patientenakte können Sie künftig auf einen Blick erkennen, ob zu einem eArztbrief (PDF/A-Dokument) Anlagen vorhanden sind. In der neuen Spalte "Anh." wird die Anzahl der zu einem eArztbrief gehörenden Anhänge angezeigt. Dokumente, die selbst eine Anlage zu einem eArztbrief sind, werden in dieser Spalte mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

Sofern das CGM PRAXISARCHIV installiert ist, können der eArztbrief und die zugehörigen Anlagen in einem Arbeitsschritt archiviert werden. Den Archiv-Ordner können Sie für jedes Dokument individuell festlegen.

Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) bei der Bundespolizei 

Ab dem 1. Juni 2026 können auch heilfürsorgeberechtigte Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei die elektronische Patientenakte (ePA) über ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) nutzen.

Für das Befüllen der ePA gelten die gleichen Vergütungsregelungen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die zahnärztlichen Leistungen nach den BEMA-Nummern ePA1 und ePA2 können hierfür regulär abgerechnet werden.

Genehmigungsdatum bei Planübernahme / Behandlerwechsel

Bei einer PAR-Planübernahme ist im Feld „Genehmigungsdatum“ immer das Genehmigungsdatum des Erstplans (Ursprungsplan) einzutragen.

Damit Fehleinträge vermieden werden, wird das Datum nun auf Plausibilität geprüft. Ist bspw. das Genehmigungsdatum jünger als das Erstellungsdatum der Planübernahme, erscheint beim Speichern der Planung ein entsprechender Hinweis zur Korrektur.

Allgemeine PAR-Änderungen 

Um Fehler zu vermeiden, können künftig die Evaluationsbefunde nur noch mit Planbezug erfasst werden. Sofern im Dokumentenfenster mehrere PAR-Kassenpläne vorhanden sind, der gewünschte Plan zuvor nicht aktiviert wurde oder die Übernahme der Leistungen nicht aus dem PAR-Abrechnungsdialog erfolgt, erscheint eine Abfrage, zu welchem Plan die Leistungen zugeordnet werden sollen. Ist lediglich ein aktiver PAR-Plan vorhanden, werden die Leistungen automatisch diesem Plan zugeordnet.

Für die korrekte Berechnung und Sitzungszuordnung der Leistung UPTe/f muss zunächst die Leistung UPTa (entweder zum aktivierten Plan oder aus dem PAR-Abrechnungsdialog) erfasst und anschließend die Leistung UPTd oder UPTg dokumentiert werden.

Löschen von Dokumentenvorlagen aus dem GOZ-Gebührenstamm 

Mit dem Vorupdate haben wir die Möglichkeit zur Verfügung gestellt, neue Vorlagen in der MS SQL-Datenbank hinzuzufügen oder zu ändern. Nach dem Updatelauf können nicht mehr benötigte Vorlagen nun auch über das Mini-Icon (Mülltonne) rechts neben dem Dokumentnnamen aus dem Auswahldialog entfernt werden. 

Erweiterung des Ablaufassistenten um Prioritäten 

Für die einzelnen Behandlungsschritte oder auch Abläufe können nun Prioritäten festgelegt werden.  Beim Start von CGM Z1.PRO wird für das angemeldete Personalkürzel der nächste zu erledigende Ablauf entsprechend der Priorität in Form eines Ampelsystems dargestellt: Gelb = niedrige Priorität, Orange = mittlere Priorität, Rot = hohe Priorität.

Dokumentation zur FUZ1 – FUZ6 

Mit Eingabe der BEMA-Leistungen FUZ1–FUZ6 können künftig in der Befundeingabe über den neuen Button „Doku FUZ“ unten rechts die entsprechenden Angaben zur Befunderhebung, Anamnese und Beratung/Maßnahmen erfasst werden. Diese sind jederzeit über das kleine Gebiss zur entsprechenden FUZ-Leistung aufruf- und einsehbar.

Ein Ausdruck der erfolgten FU-Dokumentation ist derzeit nicht vorgesehen, da die in den Praxen verwendeten Drucker technisch nicht darauf ausgelegt sind, inhaltlich gestaltete „Hefte“ zu bedrucken. Sollten Ihnen Vorlagen zur FU-Dokumentation – beispielsweise von Ihrer KZV – vorliegen, können Sie uns diese gerne zur Verfügung stellen.

SMS-Versand Z1.PRO für Recall / Leistungsrecall 

Ihr TELEMED Connect-Vertrag endete am 31.03.2026. Mit diesem Update steht Ihnen der SMS-Versand (Recall und Leistungsrecall) weiterhin zur Verfügung. Bitte hinterlegen Sie Ihre TELEMED-Zugangsdaten in den Stammdaten → Praxisinhaber → Sonstiges,
die Sie beim damaligen Vertragsabschluss erhalten haben.

Sie nutzen noch keinen SMS-Versand aus Z1.PRO? 
Gerne berät Sie dazu Ihr Vertriebs- und Servicepartner.

NEUES Z1.PRO Modul – Z1.PRO Kieferbruchplanung Privat

Erstellung und Abrechnung von KBR-Privatplänen mit Schwerpunkt auf die technischen Leistungen, sofern diese im Eigenlabor erbracht wurden, werden ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen. Ebenfalls wurden für die private Kieferbruchplanung neue Komplexe zur Verfügung gestellt, die mit der Lizenzierung in Ihr CGM Z1.PRO System übernommen werden können. Wir haben Ihr Interesse geweckt? Weitere Informationen finden Sie im elektronischen KBR-Handbuch.

NEUES Z1.PRO Modul – CGM one DokuAssistent 

Der DokuAssistent unterstützt Sie dabei, Patientengespräche oder Diktate per Mikrofon aufzunehmen und mithilfe von KI automatisch zu transkribieren sowie medizinisch strukturiert aufzubereiten. Nach Ihrer Prüfung und Freigabe wird der Inhalt komfortabel über die erweiterte Dokumentation in die Patientenakte übernommen. Wir haben Ihr Interesse geweckt und Sie möchten mehr erfahren? Fragen Sie Ihren Vertriebs- und Servicepartner.

Jetzt Beratungstermin vereinbaren!

Die Neuerungen für CGM Z1 im Überblick
DTA-Module

Von der KZBV wurden neue DTA-Module für die KCH-Quartalsabrechnung in der Version 6.7 und für die KFO-Quartalsabrechnung in der Version 7.0 zur Verfügung gestellt, welche zur Abrechnung des 3. Quartals 2026 verpflichtend einzusetzen sind und die wir Ihnen bereits mit diesem Update ausliefern.

Hinweis: Die für das 2. Quartal 2026 gültigen DTA-Module (KCH 6.6 und KFO 6.9) wurden bereits mit der Z1-Version 2.95 ausgeliefert.

Für die Monatsabrechnungen hat die KZBV ein neues ZE-DTA-Modul (Version 7.6), ein neues KBR-DTA-Modul (Version 6.2), ein neues PAR-DTA-Modul (Version 5.6) sowie ein neues Sendemodul (Version 3.5) zur Verfügung gestellt, welche ab dem 01.07.2026 verpflichtend einzusetzen sind.

Elektronische Patientenakte (ePA) 3.1.3: eArztbrief mit Anlagen  

In der elektronischen Patientenakte können Sie künftig auf einen Blick erkennen, ob zu einem eArztbrief (PDF/A-Dokument) Anlagen vorhanden sind. In der neuen Spalte "Anh." wird die Anzahl der zu einem eArztbrief gehörenden Anhänge angezeigt. Dokumente, die selbst eine Anlage zu einem eArztbrief sind, werden in dieser Spalte mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

Sofern das CGM PRAXISARCHIV installiert ist, können der eArztbrief und die zugehörigen Anlagen in einem Arbeitsschritt archiviert werden. Den Archiv-Ordner können Sie für jedes Dokument individuell festlegen.

Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) bei der Bundespolizei 

Ab dem 1. Juni 2026 können auch heilfürsorgeberechtigte Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei die elektronische Patientenakte (ePA) über ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) nutzen.

Für das Befüllen der ePA gelten die gleichen Vergütungsregelungen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die zahnärztlichen Leistungen nach den BEMA-Nummern ePA1 und ePA2 können hierfür regulär abgerechnet werden.

Genehmigungsdatum bei Planübernahme/Behandlerwechsel

Bei einer PAR-Planübernahme ist im Feld „Genehmigungsdatum“ immer das Genehmigungsdatum des Erstplans (Ursprungsplan) einzutragen.

Damit Fehleinträge vermieden werden, wird das Datum nun auf Plausibilität geprüft. Ist bspw. das Genehmigungsdatum jünger als das Erstellungsdatum der Planübernahme, erscheint beim Speichern der Planung ein entsprechender Hinweis zur Korrektur.

Allgemeine PAR-Änderungen

Um Fehler zu vermeiden, können künftig die Evaluationsbefunde nur noch mit Planbezug erfasst werden. Sofern im Dokumentenfenster mehrere PAR-Kassenpläne vorhanden sind, der gewünschte Plan zuvor nicht aktiviert wurde oder die Übernahme der Leistungen nicht aus dem PAR-Abrechnungsdialog erfolgt, erscheint eine Abfrage, zu welchem Plan die Leistungen zugeordnet werden sollen. Ist lediglich ein aktiver PAR-Plan vorhanden, werden die Leistungen automatisch diesem Plan zugeordnet.

Für die korrekte Berechnung und Sitzungszuordnung der Leistung UPTe/f muss zunächst die Leistung UPTa (entweder zum aktivierten Plan oder aus dem PAR-Abrechnungsdialog) erfasst und anschließend die Leistung UPTd oder UPTg dokumentiert werden.

Löschen von Dokumentenvorlagen aus dem GOZ-Gebührenstamm  

Mit dem Vorupdate haben wir die Möglichkeit zur Verfügung gestellt, neue Vorlagen in der MS SQL-Datenbank hinzuzufügen oder zu ändern. Nach dem Updatelauf können nicht mehr benötigte Vorlagen nun auch über das Mini-Icon (Mülltonne) rechts neben dem Dokumentnnamen aus dem Auswahldialog entfernt werden.  

SMS-Versand Z1 für Recall / Leistungsrecall 

Ihr TELEMED Connect-Vertrag endete am 31.03.2026. Mit diesem Update steht Ihnen der SMS-Versand (Recall und Leistungsrecall) weiterhin zur Verfügung. Bitte hinterlegen Sie Ihre TELEMED-Zugangsdaten in den Stammdaten → Praxisinhaber → Sonstiges,
die Sie beim damaligen Vertragsabschluss erhalten haben.

Sie nutzen noch keinen SMS-Versand aus Z1.PRO? 
Gerne berät Sie dazu Ihr Vertriebs- und Servicepartner.

Verwandte Artikel