Seit dem 1. Januar 2026 gilt die neue hausärztliche Vorhaltepauschale zur Förderung der Grundversorgung. Mit der geplanten Erweiterung ab August 2026 rücken klar definierte Leistungs- und Strukturkriterien deutlich stärker in den Fokus – eingebettet in die Reform der hausärztlichen Grundversorgung und das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG).
Für Sie als Hausärztin oder Hausarzt bedeutet das: Vorhalteleistungen werden wichtiger – und müssen nachvollziehbar und fortlaufend belegt werden. Genau hier setzt das neue Modul „Vorhaltepauschale“ in CGM BENCHMARKS an.
Mit der Neuregelung der Vorhaltepauschale verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die hausärztliche Versorgung zu stärken und Praxen für ihre Vorhalteleistungen besser zu honorieren. Damit gehen jedoch klare Anforderungen einher. Im Fokus stehen u. a.:
Diese Kriterien entscheiden künftig mit darüber, ob Ihre Praxis die Voraussetzungen für die Vorhaltepauschale erfüllt. Die Herausforderung: Sie müssen wissen, wo Sie stehen, wie sich Ihre Leistungen im Quartalsverlauf entwickeln und wo Potenzial besteht – ohne in aufwendigen manuellen Auswertungen zu versinken.
Mit dem Modul „Vorhaltepauschale“ in CGM BENCHMARKS schaffen Sie die Grundlage für eine vorausschauende, wirtschaftliche und transparente Praxissteuerung. Sie profitieren von:
Somit können Sie typische Praxisfragen datenbasiert beantworten, zum Beispiel:
So gewinnen Sie Klarheit für organisatorische und wirtschaftliche Entscheidungen und können die neuen gesetzlichen Anforderungen aktiv steuern, statt nur zu reagieren.
CGM BENCHMARKS entwickelt das Modul kontinuierlich weiter und passt es fortlaufend an neue gesetzliche Vorgaben sowie praktische Erfahrungen aus dem Praxisalltag an. Dadurch bleiben Sie auch bei zukünftigen Anpassungen der Vorhaltepauschale gut aufgestellt.
Das Modul „Vorhaltepauschale“ in CGM BENCHMARKS steht aktuell zunächst für CGM TURBOMED zur Verfügung. Im weiteren Verlauf erfolgt die Bereitstellung für CGM MEDISTAR, CGM ALBIS und CGM M1 PRO.