Seit 1. Januar 2025 ist die E-Rechnung im B2B-Bereich Pflicht – und bis spätestens 31.12.2026 sollten auch Sie auf den digitalen Rechnungsversand umstellen. Dafür benötigen wir Ihre Unterstützung: Entscheiden Sie sich jetzt aktiv für Ihr bevorzugtes elektronisches Rechnungsverfahren und profitieren Sie von vielen Vorteilen!
Ihre Vorteile auf einen Blick:
Ihre Mithilfe ist gefragt! Um Ihnen die E-Rechnung zusenden zu können, benötigen wir von Ihnen einige wichtige Informationen:
So einfach geht’s! Bitte nutzen Sie die untenstehenden Online-Formulare um Ihre E-Rechnung (ZUGFerd oder X-Rechnung) zu bestellen. Unser Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Fragen zu beantworten und Ihnen bei der Umsetzung zu helfen.
Sie erhalten Ihre Rechnung per E-Mail als PDF. Gleichzeitig sind alle Daten maschinenlesbar eingebettet und direkt digital verarbeitbar – einfach, effizient und flexibel.
Vor allem für die rein elektronische Abwicklung in Verwaltung und Behörden. Sie wird im XML-Format erstellt, was bedeutet, dass sie zunächst visuell nicht lesbar ist.
Wenn Sie die Übermittlung Ihrer Rechnung im X-Rechnungs-Verfahren wünschen, werden weitere Angaben benötigt wie z.B. die Leitweg-ID oder Umsatzsteuernummer.
Bitte wenden Sie sich für die Beantragung per E-Mail an uns über den Button (Öffnet Ihren Mailprovider):
Wir können Ihnen unsere Rechnungen entweder als ZUGFeRD-Rechnung (PDF mit eingebetteten XML-Daten) oder als X-Rechnung (reine XML-Datei) zur Verfügung stellen.
Wenn Sie unsere Rechnungen einfach per E-Mail erhalten und wie gewohnt als PDF ansehen und ablegen möchten, empfehlen wir ZUGFeRD. Sie sehen eine normale PDF-Rechnung, können aber bei Bedarf die eingebetteten Daten automatisiert verarbeiten.
X-Rechnung ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie selbst mit öffentlichen Auftraggebern (Behörden, Kommunen, Bund/Länder) arbeiten und bereits X-Rechnung-Prozesse eingeführt haben. In diesem Fall passt X-Rechnung oft besser in Ihre bestehenden Systeme.
Bitte beachten Sie, das abweichend zum ZUGFeRD-Verfahren neben der Email-Adresse eine Leitweg ID oder eine Umsatzsteuer ID (nicht Ihre persönliche Steuernummer!) zur Verfügung gestellt werden müssen. Sollten Sie hierzu Fragen haben, kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.
Wählen Sie in diesem Fall ZUGFeRD. Sie erhalten wie gewohnt eine PDF-Rechnung, die Sie wie bisher öffnen, prüfen und archivieren können. Die eingebetteten XML-Daten stören nicht. Eine Nutzung des Dokuments als E-Rechnung, ist sichergestellt.
Viele moderne Buchhaltungs- und ERP-Systeme können die eingebetteten ZUGFeRD-Daten aus der PDF-Datei automatisch auslesen. Ob Ihr System dies unterstützt, hängt vom Hersteller ab. Im Zweifel empfehlen wir: ZUGFeRD wählen und beim Softwareanbieter nachfragen.