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E-Rezept ohne Smartphone: Geht das? (FAQ für Apotheken Teil 2)

23. März 2022 | Julia Girnus
FAQ für Apotheken: E-Rezept ohne Smartphone – geht das?

Der ursprüngliche Start des E-Rezepts (1. Januar 2022) ist auf unbestimmte Zeit verschoben. Aktuell befinden sich Apotheken und Arztpraxen in der komfortablen Situation, die Abläufe mit dem elektronischen Rezept ausgiebig testen zu können. Die Testphase ist offen verlängert worden. Sinnvoll in dieser Phase der Einführung des E-Rezepts: Fragen beantworten und Prozesse erlernen. CGM LAUER hilft Apothekerinnen und Apothekern mit einer speziellen E-Rezept-Schulungsreihe und beantwortet regelmäßig häufig gestellte Fragen.

Wie können Patientinnen und Patienten ohne Smartphone das E-Rezept einlösen?

Selbstverständlich können Patientinnen und Patienten ohne Smartphone ebenfalls elektronische Rezepte erhalten und einlösen. Elektronisch ist das Rezept insbesondere dadurch, dass die Verordnungsdaten von Ärztinnen und Ärzten über die Praxissoftware und die Telematikinfrastruktur verschlüsselt auf einem zentralen Dienst gespeichert werden. Gemeinsam mit der Übermittlung wird ein Token (QR-Code) erstellt, der die Informationen zu dem Rezept enthält und den Zugriff auf die hinterlegten Daten steuert. Patientinnen und Patienten können diesen Code entweder digital auf ihr Smartphone oder von ihrer Arztpraxis als Ausdruck erhalten und darüber in ihrer Apotheke einlösen. Sie können den QR-Code auf dem Ausdruck dann einfach einscannen. Diese Frage betrifft zwar wesentlich Ihre Kundinnen und Kunden, die Beantwortung hilft aber sicherlich im Alltag dabei, die Kundenzufriedenheit zu steigern.

Was passiert, wenn ich den Sammelcode einscanne und der Kunde oder die Kundin nur ein E-Rezept möchte?

Manche E-Rezepte enthalten mehrere Verordnungen. Wenn Sie den Sammelcode (großer Token oben rechts auf dem Rezept) einscannen, können Sie die restlichen Verordnungen, die nicht eingelöst werden sollen/können, einfach zurückgeben. Diese werden dann zurück auf den Server der gematik geladen und können zu einem späteren Zeitpunkt oder durch eine andere Apotheke eingelöst werden.

Wo kann hinterlegt werden, ob eine Apotheke einen Botendienst als Auslieferungsmöglichkeit anbietet?

Auf dem DAV-Portal können Sie mithilfe des E-Rezept-ready-Flags Ihre Apotheke als „E-Rezept-ready“ kennzeichnen. Dort können Sie außerdem auswählen, welche Dienstleistungen Sie anbieten und so beispielsweise den Botendienst angeben. Damit werden Sie in der gematik-App gefunden.

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